Ein skandalöses Urteil des BVerfG, Karlsruher Leseschwäche von 3 Verfassungsrichtern Dr. Christine Hohmann-Dennhardt (SPD) – Prof. Dr. Reinhard Gaier – Prof. Dr. Andreas L. Paulus (FDP), 14.09.2011

Ein skandalöses Urteil und eine amüsante Klage
Verfasst von fkblog am 14. September 2011 um 8:20

Richter sind auch nur Menschen, was ja für sich genommen in Ordnung wäre. Wenn aber Richter des BVerfG nachweislich fehlerhafte Urteile fällen, die gravierend in das Leben von Erwachsenen und Kindern eingreifen, dann hat das schon eine besondere Brisanz. Im ersten eingestellten Fall geht es um die Anordnung der Fortsetzung einer Psychotherapie für ein Kind auf Grund der festgestellten Erziehungsunfähigkeit der Mutter.

Karlsruher Leseschwäche Unter dieser Überschrift geht Volker Rieble in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift myops mit den Richtern des Bundesverfassungsgerichts hart ins Gericht.

Bereits hier hatte ich den Fall geschildert: Das OLG Frankfurt hatte angeordnet, dass die Mutter eine für das Kind begonnene Psychotherapie fortsetzen solle. Das BVerfG hat den Frankfurter Beschluss falsch verstanden/nicht oder nicht richtig gelesen, ihn jedenfalls mit der Begründung aufgehoben, die Anordnung an die Mutter die eigene Psychotherapie fortzusetzen, sei verfassungswidrig.

Rieble meint, die Karlsruher Kammer mit den Richtern Hohmann-Dennhardt, (früher übrigens pikanterweise mal hessische Justizministerin) Gaier und Paulus hat grandios versagt – ein Fall von High Damage.[..]

Die Begründung umfasst über 2000 Wörter in 20 Absätzen auf 5 Seiten! Die Psychotherapie der Tochter wird mit keinem Wort erwähnt! Das BVerfG hebt also einen Beschluss auf den es überhaupt nicht gibt.

Doc Torhüter aus Kommentar #4 im beck-blog schreibt dazu das wesentliche:

Wenn die Beschwerdeführerin, ihre beiden Verfahrensbevollmächtigten, der Vorprüfungsausschuß des BVerfG (den gibt es auch noch), das äußerungsberechtigte Land Hessen, der zuständige wissenschaftliche Mitarbeiter und die Richter der 2. Kammer des 1. Senats des BVerfG die Entscheidung des OLG allesamt dahingehend mißverstehen, daß der Mutter die Auflage erteilt worden sei, eine Psychotherapie fortzusetzen, hat das OLG eine der wichtigsten Aufgaben einer richterlichen Entscheidung, nämlich diese nachvollziehbar und verständlich zu formulieren, offensichtlich verfehlt.

Wenn so viele Menschen bei der Arbeit schlampen, dann ziehe ich daraus den Schluss, das sämtlichen Mitarbeitern der Behörden die Arbeit am “sonstwas” vorbei geht.

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