75 Prozent aller Familiengutachten mangelhaft, ZDF-Frontal 21, 08.09.2015
75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft und für Entscheidung bei Gericht nicht geeignet auch wenn diese 13000 EUR kosten. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin, die dem ZDF-Magazin Frontal21 exklusiv vorliegt. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Studien vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen.
…Der Gutachter, ein Psychologe, zog seine Schlüsse unter anderem aus einem umstrittenen Tintenklecks-Test. Ramona Müller musste beschreiben, was sie auf den verschiedenen Klecks-Bildern sieht. Professor Leitner hat im Auftrag des Kinderschutzbundes das Gutachten analysiert. Das Ergebnis ist eindeutig: Es sei “in vielfacher Weise spekulativ” und methodisch sowie wissenschaftlich “völlig unzureichend und inakzeptabel”. Auf Anfrage von Frontal21 wollte sich der Gutachter dazu nicht äußern.
Unabhängig von der Qualität seiner Arbeit ist es für ihn ein lukratives Geschäft. So hat derselbe Gutachter in einem anderen Fall, der Frontal21 ebenfalls vorliegt, fast 13.000 Euro abgerechnet – eine Summe, die weit über den sonst üblichen Sätzen liegt. Und das obwohl das Gutachten so erhebliche Mängel hatte, dass das Gericht es bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigte. “Dass für ein qualitativ völlig unzureichendes Gutachten solche horrenden Summen abgerechnet werden, ist inakzeptabel.” Leitner warnt: “Weil die Eltern die Kosten oft nicht tragen können, zahlt am Ende der Steuerzahler den Preis für solche Machwerke.“Die schlechte Qualität vieler Gutachten in Familienrechtsfragen beklagen Experten seit Jahren. Die Bundesregierung hat sich vor zwei Jahren im Koalitionsvertrag verpflichtet, nun endlich eine Lösung zu finden. Mittlerweile liegt der Gesetzentwurf des Justizministeriums vor. Darin sind “Qualifikationsanforderungen für Sachverständige” vorgesehen. Außerdem soll die Auswahl der Gutachter durch das Gericht besser begründet werden.
Meine Erfahrungen mit zwei Familiengutachten, für das Familiengericht in Gießen (Richterin Frau A.M.), bestätigen das hier beschriebene. (Die Gutachten haben erhebliche Mängel.)
Diese Richterin hat bei der psychologischen Sachverständigen Gutachterin Frau B-H in Hünfeld, für unsere sehr einfache Familiäre Situation, gleich zwei Gutachten in Auftrag gegeben.
Zwischen Gießen und Hünfeld liegen 111 km. Im Internet, bei jameda, wird die Gutachterin von drei Kunden sehr schlecht bewertet.
Der eine Kunde war bei ihr mit seiner Tochter und beschreibt die Gutachterin, mit nicht empfehlenswert.
Der zweite Kunde schreibt über die Gutachterin “leider kein Einfühlungsvermögen, ein unglaubliches Durcheinander, überall Umzugskartons – auch nach mehreren Monaten noch”.
Der dritte Kunde schreibt, dass er mit seiner Tochter bei der Gutachterin war. Nach weiteren Monaten stehen nicht nur Umzugskartons dort sondern sogar Dreck und Müll lag dort auch. Er meint, in 4 Monaten müsste man ja das hin bekommen. Er schreibt zu der Gutachterin: ” 1 mal und nie wieder”.
So eine Psychotherapeutin wird bestimmt nicht viele Kunden haben und nicht viel Einkommen haben. Solche menschen sind bestimmt für ein korruptes Verhalten leicht zu bekommen. (Ist das der Grund, warum sich die Richterin, die Gutachterin, in einer Entfernung von 111 km, gesucht hat?
Wie Frau Prof. Dr. Ursula Gresser, in ihrer Studie, festgestellt hat, haben 45% der psychologischen Gutachter schon vom Richter eine Tendenz für das Gutachten signalisiert bekommen.
(Siehe dazu den Beitrag vom 05.04.2014 bei lto.de “Beeinflussung von Gutachtern: Die Strukturen sind teilweise regelrecht mafiös”.)
Frau Prof. Dr. Ursula Gresser sagt hier, viele Gutachter beziehen einen wesentlichen Teil ihrer Einnahmen aus den Aufträgen von Richtern, da wollen sie dann dort nicht in Ungnade fallen. Da ist die Gefahr groß, dass sie der signalisierten Tendenz, für das Gutachten, folgen.
Frau Prof. Dr. Ursula Gresser sagt weiter, dass sich manche Richter schon sehr früh entscheiden, wer denn nun Recht und wer Unrecht hat und wie das Verfahren ausgehen soll, dann suchen sie sich einfach einen Gutachter, der ihnen zu dieser vorgefassten Meinung die gutachterliche Begründung und Rückendeckung liefert.
Ich habe sehr viele Indizien dafür, dass die zwei Sachverständigengutachten, für unsere sehr einfache Familiäre Situation, so entstanden sind, wie es Frau Prof. Dr. Ursula Gresser beschreibt und in der Studie festgestellt hat.
(Ausführlich beschreibe ich meinen Fall in meinen Kommentaren, bei lto.de zum Beitrag “Beeinflussung von Gutachtern: Die Strukturen sind teilweise regelrecht mafiös”.)
Damit es bei der Erstellung von Gutachten kein mafiöses Verhalten, bei einigen Richtern und Gutachtern, geben kann, hat Frau Prof. Dr. Ursula Gresser auch einen Gesetzesvorschlag konzipiert: Wenn ein Richter einen Sachverständigen braucht, dann sollte dieser per Losverfahren, aus einem Register, ausgewählt werden.
Damit würde mehr Rechtsstaatlichkeit, bei unseren Gerichten, gesichert werden.
Hier müssen unsere Spitzenpolitiker in der Regierung (im Bundestag) handeln und im Sinne eines ehrlichen Rechtsstaates, Gesetze schaffen. Unsere Spitzenpolitiker sind, seit Jahren, über diese Problematik informiert worden, aber bewegt haben sie sich offensichtlich noch nicht.
Ich habe Strafanzeigen gegen die Richterin und Gutachterin geschrieben. Aber da unsere Spitzenpolitiker, im Strafgesetzbuch, vergessen haben einen § vorzusehen, der die Erstellung von Gefälligkeitsgutachten unter Strafe stellen würde, ist die Erstellung eines Gefälligkeitsgutachtens nicht strafbar und die Anstiftung, zum Gefälligkeitsgutachten, auch nicht.
Also sind, wie hier oben berichtet wurde, 75 Prozent der Familiengutachten, für die Gerichte, mangelhaft, weil die Sachverständigen ihre Arbeit nicht richtig verstehen und weitere Prozente, von Familiengutachten, sind vom gesetzwidrigen (mafiösen) Handeln bestimmt. (Also, für eine gerichtliche Entscheidung unbrauchbar.)
Also meine zwei Familiengutachten dienen nicht dem Kindeswohl, sie dienen aber der Frauensolidarität.
Die Gutachterin hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Sorgerecht vom 19.11.2014 (AZ: 1 BvR 1178/14) nicht beachtet. Die Gutachterin hat sich zu rechtlichen Fragen geäußert, von denen sie keine Ahnung hat. Sie hat mein Grundrecht verletzt von Artikel 2 Abs. 1, Artikel 3 Abs. 1, Artikel 6 Abs. 1 und Abs. 2 sowie Artikel 103 Abs. 1 des Grundgesetzes. In den Gutachten wird die verfassungsrechtlich geboten Frage nach einer nachhaltigen Gefährdung des Kindeswohls weder explizit noch in der Sache gesellt, usw.. Offensichtlich hatte sie den Auftrag bekommen zwei Gutachten zu schreiben, wo zum Schluss geschrieben steht, dass die (schlagende) Kindesmutter das alleinige Sorgerecht bekommen soll. Und so steht es auch in den zwei Gutachten.
Ich habe aus mehreren Gerichtsverfahren, bei der Familienrichterin Frau A.M. in Gießen, viele geeignete Gründe für meine Besorgnis der Befangenheit, für mein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit der Richterin Frau A.M. (Für einen Befangenheitsantrag nach § 42 ZPO.)
Ich habe schon mehre sehr gut begründete Befangenheitsanträge, gegen die Richterin Frau M (AZ: F 3692/15 SO), geschrieben, aber alle wurden, mit der Begründung abgelehnt, sie wären nicht begründet.
Hier sehe ich eine Rechtsbeugung nach § 339 StGB (eine Straftat) der ablehnenden Richter. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25. Juli 2012 (AZ: 2 BvR 615/11) zu Befangenheitsanträgen, wird missachtet.
Aber in unserem Rechtsstaat gelten wohl die Strafgesetze nur für die “kleinen Menschen”. Einige Richter dürfen sich wohl gesetzwidrig verhalten und gegen den Richtereid verstoßen. Einige Richter decken sich offensichtlich gegenseitig. Ich sehe beim Amtsgericht Gießen und beim OLG Frankfurt am Main keinen Rechtsstaat.
Beim justizfreund.de ist zu diesem Thema, unter Befangenheit, eine bildliche Darstellung zu sehen.
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