Eine Richterin ist am Donnerstag vom Landgericht (LG) Hagen wegen Rechtsbeugung zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden (Urt. v. 18.11.2021, Az. 46 KLs 8/21 LG).
In dem Prozess hatte die 37 Jahre alte Richterin beim Amtsgericht (AG) Lüdenscheid eingeräumt, mehrere Akten einfach nicht bearbeitet zu haben. Sie habe eine Blockade im Kopf gehabt und sich um die Fälle einfach nicht mehr kümmern können, hieß es in dem Teilgeständnis.
Es handele sich um Rechtsbeugung in zehn Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung und in sechs Fällen in Tateinheit mit Verwahrungsbruch und Urkundenunterdrückung, so ein Sprecher des Gerichts gegenüber LTO.
…Das Gericht sprach in der Urteilsbegründung von einer “hohen kriminellen Energie” bei der Angeklagten und lastete ihr vor allem negativ an, dass sie “keinerlei Skrupel hatte, ihr eigenes Fehlverhalten auf andere abzuwälzen”.