Protokollfälschungen und Rechtsbeugungen am AG/LG-Coburg abgedeckt durch OLG-Bamberg und das Bayrische Landesjustizministerium, 18.06.2008

Protokollfälschungen und Rechtsbeugungen am AG/LG-Coburg abgedeckt durch OLG-Bamberg und das Bayrische Landesjustizministerium, 18.06.2008

Wie weit Juristen gehen, um Schadensersatzansprüche abzuwehren,
zeigt folgender Fall:

Az.: 2 Ns 106 Js 7394/04

Derselbe Bauantrag für verschiedene Standorte eines landwirtschaftlichen
Unternehmers, wird abgelehnt. Den letzten Bauantrag bearbeitet das
Landratsamt Coburg über drei Jahre überhaupt nicht, obwohl Klage erhoben
wurde.
Das Bayerische Verwaltungsgericht muss denn auch feststellen, dass der
Kläger rechtswidrig in seinen Rechten verletzt worden ist. (BGB § 823
Schadensersatzpflicht (1) Wer .fahrlässig.das Recht eines anderen
widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.)
Die an dem Schaden ( rund 1.200.000,- ?! ) beteiligte Regierungsjuristin des
Landratsamtes zeigt den Geschädigten wegen Betrugs an. Vorwand ist ein
notarieller Grundstücksvertrag, den die Juristin als Angehörige des
Landratsamtes vorgelegt bekommt (in dem Vertrag wird ein Grundstück, voll
erschlossen, zwischen drei Wohnhäusern gelegen, zum Selbstkostenpreis
[ 15.000,- ? ] überlassen ). Obwohl in den Akten des Landratsamtes das Gegenteil der Behauptungen der Regierungsjuristin bewiesen ist, wird der Geschädigte als Betrüger verurteilt. Dazu wird das Protokoll gefälscht.
Alle juristischen Bemühungen um eine sachliche Aufarbeitung des Falles
scheitern. Warum ? Unter allen juristisch belangvollen Schreiben fehlt die Unterschrift.
Sowohl unter den Protokollen als auch unter den Urteilen. Auch auf
persönliche Nachfragen mit angeblichen Urteilen und Protokollen unter dem Arm, werden die Kopien bzw. Ausfertigungen nicht unterschrieben. Anträge auf Originalunterschrift werden nicht beantwortet.
Ein notarieller Kaufvertrag über ein Grundstück zum Selbstkostenpreis
rechtfertigt keine Anzeige oder gar die Aufnahme von Strafermittlungen,
geschweige denn ein Gerichtsverfahren.
StGB § 164 Falsche Verdächtigung
Wer einen anderen bei einer Behörde ..wider besseres Wissen einer
rechtswidrigen Tat. in der Absicht verdächtigt, ein behördliches
Verfahren… gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.

StGB § 344 Verfolgung Unschuldiger
Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem
Strafverfahren berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen
Unschuldigen strafrechtlich verfolgt oder eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
In der erstinstanzlichen Amtsgerichtsverhandlung wurde zur Beweissicherung
eine Tonbandaufnahme gemacht. Durch die vergeblichen Anträge das Protokoll
zu berichtigen, wusste das Landgericht davon und versuchte eine weitere
Tonaufzeichnung zu verhindern. Die Öffentlichkeit wurde einer
Leibesvisitation unterzogen, die Taschen durchsucht und die Handys
eingesammelt. Da die Aufzeichnung einer öffentlichen Verhandlung zu Beweiszwecken erlaubt ist, wurde auch hier gegen StGB § 164
” Falsche Verdächtigung ” und § 344 ” Verfolgung Unschuldiger ” verstoßen.
Die durch ein Tonbandprotokoll und Zeugen bewiesene Protokollfälschung
wurde folgenden Personen mitgeteilt: Herrn Stoiber
( damals Ministerpräsident von Bayern ), Herrn Beckstein
( damals Innenminister von Bayern ), dem Oberlandesgericht Bamberg und der Polizeidirektion Coburg. Kurz vor der zweitinstanzlichen Landgerichtsverhandlung erstattete ein Zeuge Anzeige beim
Verfassungsschutz wegen Protokollfälschung. Bis heute äußerte sich keine
der Personen oder keine der Behörden dazu oder veranlasste eine
Strafverfolgung der beteiligten Personen !
Obwohl kein Beleg für eine Schuld erbracht werden konnte, wurde der
Geschädigte als Betrüger verurteilt. Obwohl es nur um Verträge geht, wird
als Beweismittel die Regierungsjuristin des Landratsamtes Coburg angeführt.
Im offiziellen Gerichtsprotokoll steht dann aber nur, sie
( die Regierungsjuristin ) hätte sich getäuscht.
Wer ist jetzt für die offensichtliche falsche Verdächtigung, die
Verfolgung Unschuldiger und mehrere Fehlurteile verantwortlich ? Auf der
Anklageschrift findet sich in Maschinenschrift, Dr. Koch. Aus dem
( nicht im Original vorgelegten ) Protokoll entnimmt man, dass der Staatsanwalt in der Verhandlung ein Herr Stopfel war. In der Verhandlung am Landgericht tritt dann zunächst eine Staatsanwältin Haderlein auf. In der nächsten Verhandlung dann doch ein Dr. Koch.
Der vom Landratsamt Geschädigte rief während der Landgerichtsverhandlung
mit dem Handy die Polizei, weil gerade wieder das Gerichtsprotokoll
gefälscht wurde. Daraufhin wurde der Geschädigte vom Vorsitzenden Richter
mit einem Ordnungsgeld belegt, obwohl der Richter bereits begründet wegen
Protokollfälschung als befangen abgelehnt wurde, bevor die Verhandlung
überhaupt eröffnet wurde. Der Richter hatte damit gar kein Recht ein
Ordnungsgeld zu verhängen.
Zum Beweis, dass Protokollfälschung stattgefunden hat, wird vom
Geschädigten das Protokoll mit einer Originalunterschrift oder die
Bestätigung, dass es ein mit Originalunterschrift versehenes Protokoll gibt, das mit der zugesandten Kopie eines angeblichen Protokolls identisch ist, angefordert.
Auch durch persönliches Nachfragen bei Gericht wird die Unterschrift unter
das zugesandte angebliche Protokoll verweigert.
Auch die Polizei, die Staatsanwaltschaft, der Gerichtspräsident, der
Oberlandesgerichtspräsident und das Justizministerium verweigern die
Bestätigung, dass es ein Protokoll und ein Gerichtsurteil gibt, dass im
Original unterschrieben ist und mit der zugesandten Ausfertigung übereinstimmt.
Ebenso veranlassen die genannten Stellen nicht, dass eine Bestätigung
einer Originalunterschrift erfolgt. Der Beweis, dass es ein nach BGB
beweiskräftiges Schriftstück, dass zur Verurteilung beigetragen hat
existiert, wird dem Geschädigten vorenthalten. Wie gesagt, keine Anklageschrift, kein Urteil und auch kein Protokoll entsprechen der nach BGB für eine Schadensersatzklage zwingend vorgeschriebenen Form.
Gerichtsvollzieher und Polizei verlangen durch Ausübung brutaler Gewalt
( Ruptur und Fraktur des linken Knies ) die Eidesstattliche Versicherung
bzw. Ordnungsgeld, ohne das diese eine rechtsgültige Handlungsanweisung bzw. einen rechtsgültigen Auftrag zur Amtshilfe nach
Verwaltungsverfahrensgesetz vorlegen können.
Das ganze ist natürlich noch steigerungsfähig.
Die Polizei als verlängerter Arm von Straftätern ?
Da ja bereits in den amtlichen Akten des Landratsamtes die Beweise der
Unschuld, des vom Landratsamt Geschädigten ( = Verurteilten ) enthalten
sind, informiert der Geschädigte Funk, Presse, Ministerien und alle Kreisräte
des Landratsamtes. Deshalb erstattet das Landratsamt Coburg eine zweite
Anzeige. Wieder ist es ein Vertrag, den das Landratsamt über ein Notariat
erhalten hat. Der Landwirt hatte ein Grundstück in Ortsrandlage gekauft um
dort seine landwirtschaftliche Hofstelle zu bauen. Der Antrag wurde mit der
Begründung abgelehnt, es wäre ein Wohnhaus in der Nachbarschaft und die
Gemeinde wolle an dieser Stelle ein neues Wohnbaugebiet ausweisen. Da
dieses Grundstück als Bauerwartungsland mit Krediten finanziert ist, bezahlte der Landwirt den Bebauungsplan bereits komplett, nachdem erste Gespräche der Gemeinde mit einem Architekten stattgefunden hatten, um die von der
Gemeinde beabsichtigte Wohnbebauung durchzuführen.
Einem Arbeitnehmerehepaar, das über Jahre bei dem Landwirt beschäftigt
war, sollte durch die Eigenheimzulage der Bau eines Eigenheimes ermöglicht
werden. Da das Ehepaar kein Eigenkapital hatte, sollte das Grundstück als
Privatdarlehen an das Ehepaar übereignet werden. Das Kreditinstitut, dass
das Eigenheim finanzierte, wollte jedoch, dass das Ehepaar keine weiteren
Gläubiger hat, sondern die Gesamtfinanzierung übernehmen. Deshalb wurde
das Grundstück an das Ehepaar verkauft, obwohl noch keine Abwasseranlage
vorhanden war. Es wurde vertraglich vereinbart, dass der Verkäufer alle
noch notwendigen Erschließungskosten finanzieren, bzw. übernehmen muss. Wider erwarten machte die Gemeinde zur Auflage, dass eine Aufgrabungsgenehmigung für einen Kanalanschluss erst genehmigt wird, wenn 150.000,- ? Bankbürgschaft geleistet werden. Dabei betragen die Kosten dafür gerade mal 12.000,- ?. Für die Erschließung des gesamten Gebietes werden 75.000,- ? veranschlagt. Es wurde natürlich Klage erhoben. Doch das Gericht entschied nicht darüber, ob die Bankbürgschaft zu hoch sei, sondern es entschied, dass das Gebiet nicht bebaut werden dürfe. Dabei war aber für viel Geld, durch alle Behörden hindurch bis zur Regierung, entschieden worden, dass in dem Gebiet eine Mischbebauung stattfinden soll.

Es wird niemand wundern, wenn dieses ” Urteil ” noch nicht einmal von einer
Justizangestellten falsch beglaubigt wird. Deshalb hat auch jedes andere
Gericht, bis zum Bundesverfassungsgericht dieses “Urteil” nicht in Frage
gestellt, bzw. kommentiert und damit angeblich bestätigt. Nur, wenn ein
solches ” Urteil ” noch nicht einmal scheinbar beglaubigt wird, liegt also
nicht einmal eine mangelhafte Ausfertigung vor, sondern juristisch gesehen
” garnichts “, denn ein Urteil muss laut Gesetz vom Richter unterschrieben
werden. Ein Schriftstück mit der Überschrift ” Urteil “, dass aber nicht
unterschrieben ist, kann laut Gesetz kein Urteil sein. Weshalb sonst
besteht die Gesetzesnorm, dass ein Urteil zu unterschreiben ist ?

Angeblich lädt ein Staatsanwalt, in Druckschrift ” Hensel “, unterschrieben
von der Justizangestellten D … , das Arbeiterehepaar zur Vernehmung
unter Androhung von 6 Wochen Haft, falls diese nicht erscheinen. Ein
Rechtsbehelf gegen diese Ladung wird nicht angeführt. Der Landwirt
erstattet Anzeige wegen Aussageerpressung bei der Staatsanwaltschaft Coburg. Diese weigert sich und es zeigt sich, dass der Auftrag zur erzwungenen Vorladung von einem Oberstaatsanwalt Rank ausgeht, der den Landwirt zusammen mit dem betreffenden Arbeiter lautstark aus dem Gericht verweist, anstatt die Anzeige aufzunehmen. Bei der Polizei begründet der Landwirt die Anzeige so:

Laut “StGB § 343 Aussageerpressung:
Wer als Amtsträger ( Anm.: der Staatsanwalt ist ein Amtsträger ), der
zur Mitwirkung an 1. einem Strafverfahren
( Anm.: der Staatsanwalt wirkt an diesem Strafverfahren mit ), …
berufen ist ( Anm.: der Staatsanwalt ist zu diesem Verfahren von Amts wegen berufen ), einen anderen … seelisch quält
( Anm.: die Androhung von Haft, ohne Rechtsbehelf ist seelische Qual ),
um ihn zu nötigen ( Anm.: die Androhung von Haft ohne Rechtsbehelf ist
Nötigung. Was sonst ? ), in dem Verfahren etwas auszusagen oder zu erklären oder dies zu unterlassen, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.”

Was also soll der durch Haftandrohung ohne Rechtsbehelf Geladene tun ?
Etwas aussagen, erklären oder dies unterlassen ? Was also will der
Staatsanwalt von dem Arbeiterehepaar, das nicht strafbar wäre ? Was also soll das Arbeiterehepaar tun ? Etwas aussagen oder nicht aussagen ?

Es ist nach § 343 StGB bereits strafbar, eine Aussage oder Nichtaussage
unter Androhung eines Übels zu verlangen. Was also soll das
Arbeiterehepaar tun ? Es wird zur Aussage gezwungen. Der schriftliche Antrag auf schriftliche Befragung wird abgelehnt. Eine Anklageschrift wird dem
Landwirt zugesandt, mit der Behauptung, dass der Landwirt hätte wissen müssen, dass das Grundstück nicht bebaut werden kann.
Nun hat der Nachbar angeboten, ein Kanalleitungsrecht für das betreffende
Grundstück, das sich bereits im Flächennutzungsplan befand und wofür
der Bebauungsplan ebenfalls bereits bezahlt wurde, an den Landwirt zu
veräußern. Der Kauf wurde abgeschlossen. Die Gemeinde will den
Revisionsschacht aber erst setzen, wenn das Kanalleitungsrecht grundbuchamtlich eingetragen ist. Also wird solange mit dem Bau des Kanals gewartet, bis der Vertrag im Grundbuch eingetragen ist. Derweil fängt der Nachbar, der das Kanalleitungsrecht veräußert hat, mit dem Bau einer Halle auf der durch das Kanalleitungsrecht beanspruchten Fläche an. Nachdem der grundbuchamtliche Eintrag erfolgt ist, beginnt der Landwirt mit dem Bau des Kanals.

Es gibt jetzt nur noch eine einzige mögliche Stelle mit dem Bau des
Kanals, nämlich zwischen Wohnhaus und dem Fundament der künftigen Halle.
Es sind bereits 10 Meter Kanal verlegt und es sollen Revisionsschächte
betoniert werden, als die Polizei auftaucht, um den Weiterbau des Kanals
zu verbieten. Da hilft keine Vorlage des Notarvertrages und des
Grundbuchauszugs. Die Polizei droht in Anwesenheit der Baufirma und weiterer Zeugen mit Abführung in Handschellen, wenn sich der Landwirt weigern sollte, die Bauarbeiten an seinem Kanal einzustellen.
Die Begründung für dieses Vorgehen lautet: ” Hausfriedensbruch.” Dabei
würde man beim Verschieben des Kanals um einen weiteren Meter von der
künftigen Halle weg, die massive Einfriedung durch Mauer und Schmiedeeisen
des Wohnhauses überwinden müssen und damit in den befriedeten Bereich des Wohnhauses eindringen. Des weiteren müssten Revisionsschächte mit
entsprechenden Kanalleitungen, zum Wohnhaus gehörend, gekreuzt und starke Bäume beseitigt werden. Offenbar hatte der Nachbar niemals die Absicht den Bau eines Kanals zuzulassen. Die Polizei beruft sich bei ihrem Vorgehen auf einen Auftrag der Staatsanwaltschaft Coburg.

Der Verbau des verkauften Kanalleitungsrechts stellt eine
Sachbeschädigung im Sinne des StGB § 303 Sachbeschädigung dar.
” Die Staatsanwaltschaft Coburg ” will also offensichtlich um jeden Preis einen weiteren unhaltbaren Betrugsvorwurf aufrecht erhalten. Eine Stellungnahme zu dieser Angelegenheit erfolgt nicht.

StGB § 303 Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe betraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Der bereits gebaute Kanal wurde vom Nachbarn restlos beseitigt.

StGB § 305 Zerstörung von Bauwerken

(1) Wer rechtswidrig ein Bauwerk, welche fremdes Eigentum sind, ganz oder
teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.”

Dies ist kein Einzelfall. Dieses Beispiel ist nur lückenlos dokumentiert
und bereits mehrfach veröffentlicht.

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