Wer Lügen und Betrug aufdecken möchte, der hat häufig die Rechnung ohne die Gangster gemacht.
Da mag die Fakten- und Beweislage noch so klar und offensichtlich sein, aber wenn die Betrüger die eigenen Richter sind, wird man kaum zum Ziel kommen.
Wie verfilzt und korrupt dieser Staat, der keiner ist, inzwischen schon geworden ist, lässt sich an seinen “Früchten”, besonders den “Früchtchen” erkennen, die er auch noch selbst ernährt.
Im Frühjahr 2009 sollte ein “Unbelehrbarer” mittels Zwangspsychiatrisierung klein und mundtot gemacht werden. Rainer Hoffmann wehrt sich seit etlichen Jahren gegen den Betrug, der ihm widerfuhr und den er schließlich offengelegt hat. Die Justizbehörden jedoch arbeiten hier mit Mitteln, die alles, nur keinen Rechtsstaat vermuten lassen.
Zu diesem Fall sind inzwischen neue Informationen bekannt geworden. Rainer Hoffmann versuchte, Akteneinsicht zu erhalten, die ihm aber aus unglaublichen Gründen bislang verwehrt wird. Schützt sich der “Rechtsverein” etwa mit willkürlichen Mitteln vor seiner Entlarvung?
Seit Sommer 2006 klagt Rainer Hoffmann nun auf Akteneinsicht nach IFG beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, nachdem das NRW-Justizministerium ihm mehrfach Akteneinsicht verweigert hatte. Im Sommer 2009, also knapp drei Jahre nach seiner Klageeinreichung, sah sich das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nun durch Beschluss veranlasst, diese Akte 4121 E-III 372/98 selbst beim NRW-Justizministerium anzufordern, um die Ansprüche auf Akteneinsicht selbst bewerten können. Am 07.10.2009 dann die Antwort des Justizministeriums:
“Ich verweigere die Vorlage der näher bezeichneten Teile des Verwaltungsvorganges, da diese Teile gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO nach einem Gesetz oder ihrem Wesen nach geheim gehalten werden müssen.”
In § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO heißt es auch wörtlich:
“Wenn das Bekanntwerden des Inhalts dieser Urkunden, Akten, elektronischen Dokumente oder dieser Auskünfte dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bringen würde… kann die zuständige oberste Aufsichtsbehörde die Erteilung der Auskünfte verweigern.”
Welche Gründe könnten konkret vorliegen, wenn jemand, der seit Jahren kritisch über die Solartechnik recherchiert, eine “Gefahr für das Wohl des Bundes” darstellt oder “einem Land angeblich Nachteile bringt?
Soll die eigentliche Wahrheit der Solartechnik in Deutschland auf diese Art und Weise verschleiert werden? Liegen womöglich von Seiten des NRW-Justizministeriums gravierende Verletzungen gegen das rechtsstaatliche Legalitätsprinzips vor, die in dieser Akte womöglich dokumentiert sind?
Darin sieht Hoffmann den eigentlichen Hintergrund, warum er keine Akteneinsicht erhalten soll. Denn seit Jahren werden strafrechtliche Ermittlungen gegen Justizbehördenmitarbeiter auf Basis dieser Akte unterbunden. Stattdessen wird Hoffmann mit vorgeschobenen strafrechtlichen Beleidigungsverfahren überzogen, die er aber in der Vergangenheit bis heute allesamt in letzter Instanz gewinnen konnte, aber auch erst nach hartem Kampf durch alle Instanzen.
Womöglich um einen Wahrheitsbeweis seiner Recherchen zu verhindern, wurde Hoffmann in der Vergangenheit von den Richtern von allen Vorwürfen ohne detaillierte Beweisaufnahme freigesprochen. Denn wenn eine Beweisaufnahme stattgefunden hätte, hätte Hoffmann womöglich nicht nur freigesprochen werden müssen, sondern zahlreiche Justizmitarbeiter hätten außerdem womöglich wegen Prozessbetrug, Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger angeklagt werden müssen.
Seit Mai 2009 liegt nun sein aktueller Revisionsantrag beim OLG Hamm, nachdem Richter des LG Bochum am 20.04.2009 Hoffmann psychiatrisch unterbringen wollten, wenn er sich weiterhin weigern würde, sich psychiatrisch untersuchen zu lassen.
…Der Solarwirtschaft einen Markt zu bereiten, der auf umfangreichen Täuschungen und Suggestionen basiert, die in Deutschland in Wirklichkeit nicht existieren. Zu diesem Zweck wurde die Justiz mit ins Boot geholt, wohl auf Anweisung des NRW-Justizministeriums.
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