Die Mär der Gewaltenteilung (Art. 20 Absatz 2 Grundgesetz)

Die Mär der Gewaltenteilung (Art. 20 Absatz 2 Grundgesetz):

Ich kann mich noch erinnern, wie oft ich von Lehrern und Professoren die Mär von der Gewaltenteilung zu hören bekam. Diese gutgemeinte Doktrin, die nirgends existiert, wurde mir geradezu eingetrichtert. Sollten wir dies nicht zum Anlaß nehmen, einmal näher hinzusehen, um zu erfahren, was es mit der Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich auf sich hat?
Allein der Umstand, daß unsere Staatsquote derweil 50 % beträgt, macht unser Sozialstaatsmodell zu einem Totengräber. Stellen Sie sich vor, Ihr Geldverwalter zieht 50 Prozent des ihm von Ihnen anvertrauten Geldes als Honorar ein. Fänden Sie dies etwa seriös? Fänden Sie dies sozial? Nein, denn es ist asozial, einem Bürger Geld wegzunehmen, die eine Hälfte davon zu behalten und die andere Hälfte an die stärksten Interessenverbände weiterzureichen – ohne ein Einspruchsrecht Ihrerseits.
Als Jurist vermag ich diese töricht anmutende Vorgehensweise dem Grundgesetz nicht zu entnehmen. Im Gegenteil: Eine Courtage in Höhe von 50 % würde auf dem freien Markt zu Recht die Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen.
Korruption und Bestechung gibt es nicht nur in Bananenrepubliken. Sie gibt es erst recht in der zivilisierten Welt und insbesondere bei uns in Deutschland, speziell bei den großen Volksparteien und unmittelbar vor Ihrer Tür. Laut Studie von Transparency International, einer weltweit anerkannten Nichtregierungsorganisation, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, gegen die (materielle) Korruption anzukämpfen, gehen jedes Jahr allein im deutschen Gesundheitswesen ca. 12 Milliarden Euro durch Betrug, Bestechung und Korruption verloren. Als Täter wären hier pars pro toto Teile der Ärzteschaft, die Kassen, Kliniken und die Pharmaindustrie zu nennen. Man kann davon ausgehen, daß bei den zahlreichen Bauinfrastrukturmaßnahmen4 (ich erinnere nur an die zahlreichen Müllverbrennungsanlagen5) noch einmal der gleiche Betrag hinzukommt – und das bei einer im Haushalt für 2005 (ursprünglich6) vorgesehenen Nettoneuverschuldung des Bundes von ca. 22 Milliarden Euro. Ohne Bestechung und Korruption würden wir somit Richtung eines ausgeglichenen Haushalts steuern. Das müssen Sie sich einmal vorstellen.

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