Sabine Rückert: Unrecht im Namen des Volkes

Sabine Rückert: Unrecht im Namen des Volkes
Am Montag, 8. Januar, stellte der Hoffmann und Campe Verlag mit einem hochkarätig besetzten Podium das neue Buch der ZEIT-Gerichtsreporterin Sabine Rückert, „Unrecht im Namen des Volkes“, vor. Gemeinsam mit Jan Philipp Reemtsma und dem bekannten Strafverteidiger Johann Schwenn berichtete sie in der Heinrich-Heine-Villa des Verlages von einem skandalösen Justizirrtum und seinen Folgen. Eine junge Frau beschuldigte Vater und Onkel fälschlicherweise, sie vergewaltigt zu haben. Beide wurden zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt. Der Fall konnte durch Sabine Rückerts hartnäckige Recherchen überhaupt erst aufgedeckt und in einem Revisionsverfahren neu verhandelt werden. Ausgehend von den beiden konkreten Fällen, gingen die Teilnehmer der heutigen Veranstaltung den Ursachen der Dunkelziffer für Fehlverurteilungen nach, die weit höher sein dürfte als gemeinhin vermutet. Jan Philipp Reemtsma betonte in seiner Einführung den wichtigen Beitrag, den das „ungeheuer spannende“ Buch über eine „haarsträubend schreckliche Geschichte“ auf der Suche nach der Wahrheit leiste. Denn, wie er sehr treffend formulierte, „wir sind alle potenziell unschuldig Angeklagte“.

Sabine Rückert, die in “Tote haben keine Lobby” (Hoffmann & Campe, Hamburg 2000, 302 Seiten) darauf aufmerksam gemacht hatte, dass in Deutschland Morde unaufgeklärt bleiben, weil aus Kostengründen Obduktionen unterbleiben, analysiert in ihrem neuen Buch – “Unrecht im Namen des Volkes” – akribisch den Fall der zwei unschuldig verurteilten Männer und demonstriert auf diese Weise, wie Fehlurteile und Justizirrtümer zustande kommen.

Eine Frau, die einen Mann vernichten will, braucht dazu manchmal weder Messer noch Pistole. Sie braucht bloß eine gute Geschichte, eine, die von Vergewaltigung handelt. Die junge Frau, die das Leben des Bernhard M. zerstört hat, hatte sich eine gute Geschichte ausgedacht. Die wurde mit solcher Inbrunst vorgetragen, dass die Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück Fakten außer Acht ließ und den Angeklagten im Januar 1996 wegen mehrfacher Vergewaltigung zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilte. Vergangene Woche wurde M. nach einem Wiederaufnahmeverfahren vom benachbarten Landgericht Oldenburg freigesprochen. Bei der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter dem Angeklagten, dass seine Unschuld erwiesen ist. Er fügte hinzu: »Ihr Schicksal hat uns erschüttert.«
DIE ZEIT 21.12.2005 Nr.52, Sabine Rückert

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