Mal wieder: Hausdurchsuchung ergebnislos
hier die neuesten anwürfe der hippo-krippo giessen:
…….und die beamten schwärmen aus… !
hat richter wendel vom ag giessen bei (oder besser vor ) der zweiten durchsuchung meines wohnwagen , meiner wohnung gesagt. die durchsuchung wurde durch den beamten kriminal“ober“kommissar bust telefon 0641 /7006- 2257 (spitzname BUSTI – HUSTI) durchgeführt.es wurde auch der garten, die gartenhäuser, sowie die wohnung meiner tante durchsucht (sic!).
übrigens – wenn es denn irgendwelche illegale dinge geben würde – wirklich nur mal angenommen – würde ich sie keinem unbeteiligten unterschieben.
mal wieder haben sie nichts gefunden, in meinem wohnwagen. im garten. in der wohnung meiner tante.wieder nichts. sind ja auch nur steuergelder. nach 46 jahren umgang mit waffen und ca 77 hausdurchsuchungen (gefühlt) und ca 15 tatsächlichen, weiß man was man haben darf und was nicht. GELLE, busti-husti.
und die beamten schwärmen aus …….
und sie waren bei mir. hat meine mama gesagt. mit sieben beamten. oder sechs. haben sachen aus meinem wohnwagen mitgenommen.
insgesamt waren an der aktion 77 staatsdiener beteiligt. „sichergestellt“ wurden eine sturmhaube (zum fahrradfahren im winter sowie eine ein hüftpistolenholster was als hüfttasche verwendung finden sollte)
patronenhülsen ? und geschosse. aber keinen durchsuchungsbeschluss hingelegt.einfach so mitgenommen.
den beschluss habe ich erst nach zweimaliger aufforderung erhalten . „haben die ihnen den nichts da gelassen ?“ so hauptkommissar hofmann , chef vom „wolfsrudel“ k10, (0641 7006 – 2250) und zwar per post.
vieleicht weil in diesem, ersten beschluss steht das ich “7 Patronen scharfe Munition” verschickt haben soll? da ich diese weder besitzen darf und daher auch nicht besitze, steht interessanter weise in allen weiteren dokumenten nur etwas von “Projektilen” und “Geschossteilen”…
ob diese frei verkäuflichen geschosse, ebenso wie scharfe munition, für einen durchsuchungsbeschluss ausreichen – weiss vermutlich nur der volljurist.
die mitgenommenen gegenstände aus meinem wohnwagen sind übrigens nicht aufgelistet worden.
und das von der hessischen polizei (die „bestausgebildete“ laut ihres chefs grande herrn bouffier)
richter wendel – damit sie nicht ausversehen wieder eine straftat vortäuschen (sie haben ja beide beschlüsse innerhalb von 48h unterschrieben): dies ist keine bedrohung ihrer person, sie können unbesorgt steuergelder sparen – versprochen.
es ist lediglich eine anzeige gegen sie, richter wendel und das wolfsrudel k10 (die komplette sippschaft) sowie sowie herr ritter, polizei giessen, in vorbereitung.
ich hatte übrigens schon mit richter wendel zu tun. nach einer ebenfalls von richter wendel angeordneten – und überraschung – ebenfalls ergebnislosen hausdurchsuchung (nichts gefunden – verfahren eingestellt) machte ich meinem unmut darüber verbal ein wenig luft und erhielt im frühjahr 2012 einen strafbefehl wegen richterbeleidigung gg richter wendel (nein, ich hab nicht „fettes schwein“ gesagt, wie mich die oberen knastangestellten spontan gefragt haben – „DA IST ER SEHR EMPFINDLICH !“)
ich wurde zu 45 tagessätzen a eu 10.- verdonnert (ersatzweise 45 tage haft). weil ich nicht bezahlt habe sollte ich dann die 45 tage ins gefängnis.
zufälligerweise wurde ich, bevor die beamten ausgeschwärmt sind von dem polizeibeamten RICHTER (0641/7006 – 3724 ) bei der gemeinde heuchelheim „polizeilich abgemeldet“. und warum ? ich war also zum zeitpunkt der durchsuchung ohne „festen wohnsitz“ wie mir richter am ag wendel mehrfach vorhielt und wurde von diesem deshalb in untersuchungshaft wegen fluchtgefahr in die jva(justizvollzugansalt; knast) giessen gesteckt.
also derselbe richter den ich nach einer offensichtlich sinnlosen hausdurchsuchung bei mir beleidigt hatte. der dann später auch mein schadenersatzbegehren wegen der erfolglosem hausdurchsuchung bearbeitet hat – und wie sie sich schon denken können – abschlägig beschieden hat.
nebenbei ist richter wendel ja (nicht nur in gießen), nicht etwa wg seinem vorteilhaften äusserem bekannt, sonder eher aufgrund seiner Urteile wie z.B. dieses oder auch das hier dokumentierte bekannt.
wir müssen uns nicht wirklich sorgen machen. oder ? ? ? ? ? ? ?