T-Shirt mit der Aufschrift "Prozeßbeobachter" etc. ist nicht erlaubt (OLG-Hamm 3Ws 277/02)

T-Shirt mit der Aufschrift “Prozeßbeobachter” etc. ist nicht erlaubt (OLG-Hamm 3Ws 277/02)
Die grundgesetzlich geschützte vermutete persönliche Meinung einer Person stellt für die Richter eine Beleidigung dar für die diese aus dem Gerichtssaal zu entfernen ist. Eine öffentliche Kontrolle der Justiz ist nicht erlaubt. Richter wollen rechtliche Verbrechen und Rechtswidrigkeiten ohne Öffentlichkeit tätigen und stecken Prozessbeobachter daher in den Knast.

“… Es ist ein Phänomen unserer Mediendemokratie, daß ein Berufsstand, der über eine so zentrale politische, soziale und wirtschaftliche Macht verfügt wie die Richterschaft, sich so erfolgreich dem Prüfstand öffentlicher Kritik entzogen hat. … Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend.” Richter am BGH Wolfgang Neskovic: ZAPHeft 14/1990, S. 625

“Jeder kann heute zum Opfer einer Justiz werden, die sich einer wirksamen Kontrolle konsequent entzieht.” Rolf Bossi, 3Sat Kultutzeit 17.03.2005

 

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