Der Bericht über Richter eines OLG-Hamm, soll nicht mit dem OLG-Hamm in Verbindung gebracht werden. Eine Auswahl von Fragen an den Präsidenten des OLG-Hamm Gero Debusmann, 2008

Der Bericht über Richter eines OLG-Hamm, soll nicht mit dem OLG-Hamm in Verbindung gebracht werden. Eine Auswahl von Fragen an den Präsidenten des OLG-Hamm Gero Debusmann
Bis zum 01.10.2008 wurde keine einzige Frage beantwortet und es wurde auch keine Dienstaufsichtsbeschwerde bearbeitet. Auf der Homepage des OLG-Hamm beschreibt Richter Gero Debusmann die Vorgänge in seinem Gerichtsbezirk als verantwortungsvolles Handeln, dass nach Recht und Gesetz erfolgt und auf dass man sich beim OLG-Hamm verlassen kann und ausserdem handele es sich in der Justiz um ausgeübte “Qualität”. Da an den Zuständen nichts geändert wird kann man sich also darauf verlassen, dass Rechtsbeugung, Protokollfälschungen uvam. und die Entscheidungen in Ansehen der Person (Willkür) in diesem Gerichtsbezirk handeln nach Recht und Gesetz darstellt, eine Qualität auf die man sich stets verlassen kann und dass genau das auch die ordnungsgemäße Aufgabe von Richtern/Juristen ist, so jedenfalls Gero Debusmann, viele andere Richter an diesen Gerichten und auch die Landesjustizministerin (“Eine lobenswerte Aufgabe im Dienste der gesamten Menschheit”).
Und gemäß Gero Debusmann wird die Justiz durch diese Internetseiten nun daran gehindert diese Willkür zu tätigen und dass ist für ihn wie für viele andere Richter und viele Juristen sehr schlimm ist, weil diesen die völlig willkürliche Macht und Gewalt dadurch zum Teil entzogen wird.
Daher meint Gero Debusmann wie viele andere Richter auch den Betreiber dieser Internetseite wegen Beleidigung ua. anzeigen zu müssen.
Die Einblicke in das Innenleben von Justitia in NRW sind freilich noch nicht komplett. Was sich vor dem Streit um den OLG-Chefposten hinter den Kulissen abspielte, lässt sich allenfalls erahnen, wenn man den Informationen der Kölner Justizszene trauen darf: Mit dem verfassungsrechtlich verbürgten Grundsatz der Bestenauslese ist es nicht mehr weit her, weil inzwischen auch parteipolitische Aspekte eine entscheidende Rolle zu spielen beginnen. Wie kann das beschreiben und veröffentlichen des in diesem Gerichtsbezirk getätigten justiziellen verantwortungsvollen Handeln, dass nach Recht und Gesetz erfolgt und Qualitativ hochwertig ist, so jedenfalls Richter Gero Debusmann, eine Beleidigung darstellen? Vielleicht weil der Bürger damit einige Einblicke in das Innenleben der Justiz erhält? Warum sind Einblicke in das Innenleben und Außenleben der Justiz eine verleumderische Beleidigung für manche Richter/Juristen?
Vizepräsident Dodt vom LG-Bielefeld: Gemäß dem Vizepräsidenten Dodt des LG Bielefeld stellt die Geltendmachung der auf dieser Seite bezüglich Richter Heinrich Burckhard Husmann geltend gemachten Befangenheitsgründe eine schwere richterliche Beleidigung dar und diese können daher allesamt nicht berücksichtigt werden.
Das warf 2 Fragen an Richter Dodt auf:
1. Wenn die Geltendmachung eines Befangenheitsantrages aufgrund entsprechender Vorfälle durch das Dokumentieren dieser bereits eine schwere Beleidigung darstellt, was für eine schwere richterliche Selbstbeleidigung und was für schwere richterliche Vergehen müssen die dokumentierten Vorfälle als richterlich selbst getätigte Handlungen dann erst darstellen?
2. Es ist immer und stets von Richtern festgestellt worden, das die dokumentierten und geltend gemachten Befangenheitsgründe nicht im geringsten zu beanstanden sind, sondern vollkommen gesetzlich korrektes und rechtich einwandfreies richterliches Vorgehen darstellen (auch vom Präsidenten des LG Bielefeld Jürgens und OLG Hamm von der Beeck). Wie kann das Beschreiben oder veröffentlichen eines solchen überaus korrekten Vorgehens eine Beleidigung darstellen?
Auf diese Fragen gab es niemals eine Antwort.

Der ehemalige Präsident des OLG Hamm Rudolf von der Beeck:
Der Präsident des OLG Hamm von der Beeck bestätigt die “vollkommen korrekten Entscheidungen” des Präsidenten des LG Bielefeld Jürgens, dass die auf dieser Seite aufgeführten gerichtlichen Vorfälle im OLG-Bezirk Hamm über die ich mich beschwert habe alles einwandfreies und nicht im geringsten zu beanstandendes richterliches Verhalten darstellen und bedroht mich damit, mich wegen Beleidigung anzuzeigen, weil ich genau das vorstehende von ihm erklärte hier veröffentliche.
Das warf auch hier die Frage an den Präsidenten des OLG Hamm von der Beeck auf warum ich das vollkommen korrekte richterliche Vorgehen, das er selbst feststellt, hier nicht veröffentlichen darf und es eine Beleidigung darstellt?
Darauf gab es keine Antwort.
Wie Richter Rudolf von der Beeck jedoch sinngemäß auch erklärt handelt es sich bei der richterlichen Tätigkeit um ein stetiges natürliches Dienstvergehen.

„Gute Taten, die andere in ihrer Bosheit bloßstellen, werden von diesen in ehrlichster Überzeugung als Bosheit aufgefaßt.“ Leo Tolstoi

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