Staatsanwalt Peter Klages stellte im Verfahren 1151 Js 54960/08 fest, dass justizgeschädige Bürger, die sich darüber beschweren von Juristen verspottet und auch schwer beleidigt werden dürfen.
Wie rechtsstaatlich ist unser Rechtsstaat?
Der plakativ formulierte Satz des Niedersächsischen Justizministeriums auf deren Homepage „Keine Angst vor der Justiz“ deckt sich mit meinen Erfahrungen in keiner Weise. Ich würde eher sagen: Mir wird Angst und Bange um unsere Justiz, unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie angesichts der von mir erlebten und durchlebten Erfahrungen mit Anwälten, Richtern und Staatsanwälten. Ich habe erfahren müssen, dass die in „Irritationen oder Zivilcourage aufgeführten“ Zitate kein akademisches Geschwafel sind, sondern bittere Realität, leider!
…Staatsanwalt Klages sagte zwar mehrfach zu, die Akten kamen aber nicht. Ende Februar 2007 wa-ren bereits mehr als fünf Monaten nach der ersten Zusage vergangen. Meine schriftliche Bitte um persönliches Gehör zur Aufklärung der Sachverhalte, um die Zusammenhänge erläutern zu können und dem Verfahren Fortgang zu geben, wurde von Staatsanwalt Peter Klages verweigert. Die nochmalige Bitte von Herrn Hartung lehnte Staatsanwalt Klages sinngemäß mit der Begründung abgelehnt, „er setze sich nicht mit einem Verrückten an einen Tisch“.
Außerdem fielen folgende Äußerungen:
„Herr Hartung, Sie tun mir leid wegen dieses Mandanten. Die Beschuldigte und ihr Mandant haben sich höchstwahrscheinlich gegenseitig über den Tisch gezogen.“
Bisher hat sich weder die Staatsanwaltschaft Hannover noch die Generalstaatsanwaltschaft in Celle dazu geäußert, warum ich mit Beschimpfungen, Beleidigungen und gar der falschen Unterstellung einer Straftat durch die Staatsanwaltschaft Hannover überzogen werde. Im Rahmen einer Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle mit Datum 23.07.2007 gegen die Einstellung der Verfahren gegen die Staatsanwälte Schneidewind, Klages, Meyer, etc. wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung durch die Staatsanwaltschaft Hannover hatte ich auch das m. E. nach strafrechtlich relevante Verhalten (Verleumdung, falscher Vorwurf einer Straftat) von Staatsanwalt Peter Klages angezeigt. Seine Äußerungen wurden nicht bestritten. Der Leitende Oberstaatsanwaltschaft Arnold bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle teilte mir unter dem Aktenzeichen 2 Zs 1300/07 vom 08.08.2007 zusammenfassend auf meine Beschwerde hin mit:
„Der angefochtene Bescheid entspricht der Sach- und Rechtslage.“
Die Bitte um ein Gespräch zur Aufklärung des Sachverhalts wurde auch von der Generalstaatsanwaltschaft in Celle abgelehnt. …