BGH hebt 5 Jahre altes Fehlurteil des OLG-München widerwillig auf und verweist es zurück, 25.07.2013

Zur information darüber, wie lange Rechtsstreitigkeiten vollkommen normal dauern können und dieser ist eben auch noch nicht zu Ende. In anderen Bereichen geht da so manchem das Geld und die “Puste” aus und das manchmal auch im wahrsten Sinne des Wortes worauf dann auch spekuliert wird. Manche Rechtsstreitigkeiten vor Gericht dauern auch über 20 Jahre.

BGH drückt sich um ein klares Urteil, crn Nr. 30, Seite 18, 25.07.2013
Im Streit Oracle gegen Usedsoft hat der BGH ein fünf Jahre altes Fehlurteil des Münchener Oberlandesgerichts aufgehoben. Allerdings verpassten die obersten Richter die Chance, dabei endlich die europäischen Vorgaben aus dem letzten Jahr umzusetzen.

…Sie alle hofften neben der vorliegenden Berufungsklage endlich eine klare Ansage der obersten Richter zu bekommen, wie die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom Juli vergangenen Jahres in Deutschland umzusetzen ist. Der EuGH hatte dem Gebrauchtsoftwarehandel im vergangen Sommer klar den Rücken gestärkt, und den Erschöpfungsgrundsatz für Software in vollem Umfang anerkannt. Dabei hatten die europäischen Richter auch festgestellt, dass einige Vorgaben des deutschen Urheberrechts und seiner bisherigen Auslegung durch die hiesige Justiz in dieser Form nicht länger haltbar sind.
…Der vorsitzende Richter Joachim Bornkamp brauchte bereits während der Verhandlung zum Ausdruck, dass ihm die europäische Vorgabe nicht so recht schmecken will.
“Der EuGH hat sich über die dogmatischen Grenzen des Urhebergesetzes hinweg gesetzt”, so Bornkamm. Noch deutlicher wird der Unwillen des BGH in der Urteilsbegründung, in der stets von “gebrauchter” Software in Anführungszeichen gesprochen wird. Ganz offensichtlich halten die BGH-Richter Software für ein Gut, dass im eigentlichen Sinne gar nicht gebraucht sein kann. Dabei hatte der EuGH genau das Gegenteil festgestellt und in Richtung der deutschen Justiz explizit ausformuliert, dass diese sogar für Software-Downloads gilt, bei denen kein physischer Datenträger gehandelt wird.
“…Nachdem der Senat fast ein Jahr für die “Übersetzung” des EuGH-Urteils in das Verfahren benötigte, hatte ich befürchtet, dass dem Softwarehersteller ein Hintertürchen angeboten würde, um den Verkauf von gebrauchter Software zu verhindern”
…Ähnlich enttäuscht sehen dies in ersten Reaktionen die meisten Vertreter dieses Branchenzweigs, sowie auch der Software-Industrie auf der anderen Seite.
…Ein Jahr nach diesem richtungsweisenden Urteil des EuGH und fünf Jahre nach dem strittigen Verfahren nahm der BGH auf dieser Basis nun vergangene Woche die Entscheidung der Münchener Kollegen zurück und erkannte, wenn auch eher wiederwillig, die Rechtssprechung des EuGH an.
Statt jedoch gleich selbst die erhoffte grundsätzliche Klärung über die deutsche Umsetzung des EuGH-Urteils zu bringen, verwiesen die BGH-Richter den Fall einfach an das OLG-München zurück.

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