Unschuldig im Gefängnis, Dr. Kerler, L. Hecht (Im Justizskandalfall Rudi Rupp), Wer sich beschwert ist Abschaum der Gesellschaft, 2011/2015

Unschuldig hinter Gittern, kontrovers “Die Story”, Das Erste

httpv://www.youtube.com/watch?v=6UbA9qKyD1c

Eingesperrt für etwas was man nicht getan hat. Verzweifelung und Angst, dass das Leben ohne einen stattfindet, dass man niemals mehr rauskommt.
Immer wieder geraten Menschen unter falschen Verdacht.
Dr. Kerler: “Das war die schlimmste Zeit meines Lebens”
Sie werden ins Gefängnis gesperrt obwohl sie unschuldig sind. Eine Zelle 8qm, kein Telefon, kein Internet, Besuch 2 mal im Monat.
L. Hecht: “Das schlimmste war, ich hatte niemanden der bei mir weitergearbeitet hat. Ich musst alle Industrieanlagen abzahlen und da ist mir das Geschäft kaputt gegangen was ich mir die letzten 30 Jahre aufgebaut habe.
Unschuldig im Gefängnis, weil ein Zeuge falsch ausgesagt hat, weil ein Staatsanwalt Fehler gemacht hat, weil die Polizei einseitig ermittelt hat.
Laut Justizministerium haben in 2011 in Bayern 111 Menschen Haftentschädigung erhalten.
5 Jahre ist Ludwig Hecht für etwas verfolgt worden, dass er nicht getan hat. Kann man das wieder gut machen?
L. Hecht: “Wenn man nichts gemacht hat, dann kann die Justiz das nicht wiedergutmachen und das auch nicht mit Geld bezahlen.”
Gegen Ludwig Hecht wird ermittelt. Da der Mercedes von Rudi Rupp trotz intensiver Suche nicht gefunden werden kann glaubt die Polizei, dass der Wagen verschrottet worden ist und zwar von Ludwig Hecht.
Die Staatsanwalt Ingolstadt erklärt dazu: Der Anfangsverdacht gegen den Beschuldigten Hecht ergab sich daraus, dass er obwohl er zu den Eltern des andersweitig Angeklagten keine Beziehungen hatte, an deren Wohnsitz erschien, sich nach dessen Befinden erkundigte und diesen riet sich einen guten Anwalt zu nehmen.
…Und dann tut die Polizei etwas was seine neue Anwältin Regina Rick für unerhört hält.
Die Polizei zieht zur Durchsuchung des Schrottplatzes von Ludwig Hecht die Wasserschutzpolizei zur Feststellung umweltrelevanter Verstösse hinzu.
R. Rick: “Sie müssen sich vorstellen man hat nach Unterlagen gesucht, die den Verbleib dieses Mercedes belegen können und was will da die Wasserschutzpolizei.”
Prompt entdeckt die Wasserschutzpolizei bei der Durchsuchung seines Schrottplatzes angeblich unsachgemäss gelagerte Autobatterien.
Ludwig Hecht droht eine Strafe von meheren tausend EUR erklären die Beamten. Wenn er aber zugebe, dass Auto von Rudi Rupp beseitigt zu haben würde man seine Umweltdelikte vergessen.
…Doch die Polizei lässt nicht locker. Diese treibt sogar 3 Belastungszeugen auf, die bezeugen können, dass Rudi Rupps Mercedes von Ludwig Hecht verschrottet worden wäre.
R. Rick: “Dieses Konzept im Kopf wird dann mit Scheuklappen verfolgt bis zum Ende, bis zur Verurteilung, bis in die Revision also bis in die letzte Instanz und wenn da kein Korrektiv da ist, kein engagierter Verteidiger oder ein unabhängiger Richter oder auch mal ein Staatsanwalt, der beide Seiten sieht und auch die entlastenden Moment ermittelt, dann wird das ein Selbstläufer und dann wird jemand tatsächlich unschuldig verurteilt”.

Ludwig Hecht hat 8000 EUR Strafe für die Umweltdelikte zahlen müssen, die bei der Durchsuchung seines Schrottplatzes entdeckt wurden (unsachgemässes lagern von Altbatterien).
Für Ludwig Hecht ist die Geschichte noch nicht zu Ende. Die Staatsanwaltschaft hat ihn wieder angeklagt wegen Falschaussage.
Er hatte ausgesagt, dass ihn ein Polizist während der Vernehmung eine Pistole an den Kopf gehalten habe.

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03/2015

Nachwehen der bayrischen Justiz im Todesfall Rudi Rupp

Die Haupt­ver­hand­lung vor dem Amts­ge­richt Lands­hut im De­zem­ber 2012 för­derte un­ter­des­sen Be­zeich­nen­des zu­tage: Eine Po­li­zei­be­am­tin sagte aus, sie habe dem Schrott­händ­ler ei­nen ex­tra har­ten Stuhl hin­ge­stellt, da­mit er wäh­rend der lan­gen Ver­neh­mung un­be­quem sitze. Ihr Kol­lege, der an­geb­lich die Pis­tole ge­zo­gen hatte, wei­gerte sich an­zu­ge­ben, mit wem er seine dienst­li­che Stel­lung­nahme ab­ge­spro­chen hatte. Schließ­lich ließ der da­mals zu­stän­dige Staats­an­walt den Be­schul­dig­ten le­dig­lich als Zeu­gen ver­neh­men, um ihm da­durch seine Rechte als Be­schul­dig­ter vor­zu­ent­hal­ten – eine über­aus häu­fig an­zu­tref­fende Me­thode. Da passt die grobe sprach­li­che Ent­glei­sung im Plä­do­yer der Staats­an­walt­schaft per­fekt ins Bild, in der der An­ge­klagte wört­lich als „Ab­schaum der Ge­sell­schaft“ be­zeich­net und eine Strafe von 20 Mo­na­ten ohne Be­wäh­rung ge­for­dert wurde.

Das Strafbefehlsverfahren – Gerichte auf Autopilot?
Auch in diesem Fall kann man sich mit Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg fragen: “Was ist nur mit einigen unserer Staatsanwälte los?” Der Staatsanwalt, der unter anderem den Anlaß für diesen Ausruf gegeben hat, weil er einen Angeklagten im Plädoyer als “Abschaum” bezeichnet hatte, ist danach übrigens zum Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München befördert worden (zu diesem Fall bereits hier im Blog: Strafprozeß im Wandel).

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