Justizirrtum Herbert Lettenbauer, Anwälte wurden im Schadenersatzprozess blass, 04.08.1967

60000 Mark und vier Prozent, Zwei Jahre nach dem Freispruch Schmerzensgeld von H. L.

Am 15. August 1965 war Johann Evangelist Lettenbauer mit fünfzehnjähriger Verspätung wegen erwiesener Unschuld freigesprochen worden. Fast 18 Jahre hatte er hinter Zuchthausgittern und in Anstalten verbracht – für zwei Morde, die er nicht begangen hat.


Am 16. Juli 1947 waren in Oberreitnau im Kreis Lindau seine Tochter und deren Kind erschlagen worden. Für die unschuldig verbüßte Haft wurden ihm und seiner Frau vom Land Bayern eine gesetzliche Entschädigung von zusammen 50 000 Mark zugesprochen. Zwei Jahre nach dem Freispruch hat der 84 Jahre alte Rentner ein Schmerzensgeld von 60 000 Mark erhalten.

Aber er mußte erst klagen. Er verklagte das Land Baden-Württemberg wegen Amtspflichtverletzung zweier Kriminalbeamter. Der Leiter der Ravensburger Kriminalpolizei, der inzwischen verstorbene Kriminalrat Dorsch, hatte – das sah das Ravensburger Landgericht für erwiesen an –, fahrlässig gehandelt. Nicht nur, daß seine Vernehmungsmethode – man kann in dem von ihm verfaßten, noch jetzt verwendeten Leitfaden für Brandermittler nachlesen, daß der Kriminalist mit Härte vorgehen müsse – den primitiven Rentner dazu gebracht hat, nicht begangene Morde zu gestehen; dies stand nicht zur Debatte. Aber: als im Jahr 1950 in Eitorf an der Sieg eine Anzeige gegen zwei Tatverdächtige im Oberreitnauer Mordfall, gegen die ehemaligen Wanderburschen Jung und Schwall, eingegangen war, und sich die dortige Kriminalpolizei bei den Ravensburger Kollegen nach dem dazu passenden Mordfall erkundigte, ließ Dorsch antworten, die Tat sei „restlos geklärt“. Der Täter, Johann Lettenbauer, sei ermittelt, habe gestanden und sei verurteilt. „Die von dort (in Eitorf) in Tatverdacht gezogenen Wanderburschen Manfred Jung und Paul Schwall scheiden also als Täter bestimmt aus.“ Erst fünfzehn Jahre später wurde auf eine neue Anzeige wieder ermittelt, mit Erfolg, denn diesmal wurde nicht in Ravensburg angefragt.

Wegen jener Amtspflichtverletzung von 1950 verurteilte das Ravensburger Landgericht im März dieses Jahres das Land Baden-Württemberg zum Schadenersatz von 60 000 Mark. Die beiden fahrlässigen Kriminalisten von Ravensburg aber hatten einen schäbigen Dienstherrn: Das Land Baden-Württemberg legte Berufung beim Oberlandesgericht in Stuttgart ein. Um den Vierundachtzigjährigen bald in den Genuß des Schmerzensgeldes zu setzen, schlug der Vorsitzende des I. Zivilsenats in der mündlichen Verhandlung einen Vergleich vor. Das Land ließ daraufhin 20 000 Mark anbieten. Die beiden Anwälte Lettenbauers sollen dabei blaß geworden sein. Einer von ihnen sprang empört auf und rief: „Das braucht nicht einmal protokolliert zu werden!“

Aber der in Konstanz lebende Rentner brauchte nur noch eine Woche zu warten. Am 26. Juli bestätigte das Oberlandesgericht das Ravensburger Urteil: „Die amtspflichtwidrige Behandlung der Anfrage aus Eitorf war nach der Überzeugung des Senats die Ursache dafür, daß der Kläger nicht schon im Frühjahr 1950 wieder in Freiheit gesetzt worden ist.“

Das Land Baden-Württemberg hat wenigstens diesmal darauf verzichtet, ein Rechtsmittel einzulegen. Die 60 000 Mark plus 4 Prozent Zinsen seit November 1965 sind angewiesen worden. Lettenbauer will sich jetzt mit seiner Frau in Bayrischzell bei Blechmusik und Almliedern ein paar schöne Tage machen H. L.

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1947 wurde Lettenbauer wegen Mordes an seiner Tochter Maria und seinem Enkel Arthur in Oberreitnau verurteilt. Seither war er zehn Jahre im Zuchthaus, dreieinhalb Jahre in einer Heil- und Pflegeanstalt und dreieinhalb Jahre auf Grund gerichtlicher Auflage in einem Altersheim untergebracht. Im März 1965 wurde der Fall nach einer erneuten Zeugenaussage – die ursprüngliche war in den Jahren 1949/50 noch weitgehend ignoriert worden – neu aufgerollt und gegen den teilweise geständigen Haupttatverdächtigen, den seinerzeit 18-jährigen Wanderarbeiter Manfred Jung, ermittelt. Am 10. August 1965 wurde Lettenbauer in einem Wiederaufnahmeverfahren vor einem Schwurgericht in Kempen/Allgäu wegen erwiesener Unschuld freigesprochen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Evangelist_Lettenbauer

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