Mit Schreiben vom 18. September 2012 unter dem Az. NZS 171 Js 3696/12 der StA Oldenburg, weigern sich Frau StAin Mollenhauer und der GStA Heinz Rudolf Finger, ein Ermittlungsverfahren gegen Richterin Lindner vom AG Cloppenburg zu führen. Diese sah rechtlichen Widerstand gegen verschiedene ungesühnte schwere Vergehen und Verbrechen von Staats- und Justizbeamten in Niedersachsen mit erheblichen Schäden u.a. gegen das Gemeinwohl als querulantorisch an und welches im Verfahrensprotokoll handschriftlich aufgezeichnet wurde.
Damit war die Richterin befangen einen OWi-Prozess und der im unmittelbaren Zusammenhang mit den schweren Beschuldigungen stand, zu führen(OLG Frankfurt Az. 1 W 23/01). Der Beschluss der beschuldigten Richterin erfüllt damit den Strafatbestand der vorsätzlichen Rechtsbeugung, zudem das Verhandlungsprotokoll in schwerwiegenderweise erheblich durch die Beschuldigte selbst verfälscht wurde.
Der Landtag und die Landesregierung in schriftlicher Kenntnis all dieser unglaublichen Rechtsverstöße von bandenmäßigen Vergehen/Verbrechen seitdem 13. September 2012, halten sich weiterhin in tiefes Schweigen. Hier sei die Frage erlaubt, wie können die Bürger solche Volksvertreter in Niedersachsen wählen, die solche Straftaten gegen die Menschenrechte und Menschenwürde durch Staats- und Justizbeamte zulassen? Wird nicht jeder Bürger bis zur in Haftnahme strafrechtlich verfolgt, wenn dieser seine OWi-Strafe von 10EUR nicht pünkltlich entrichtet?
Hiermit werden alle Bürger gebeten und sich zu überlegen, die Openpetition zur Strafverschärfung des §339 StGB – der Rechtsbeugung zu unterzeichnen, denn derartige Verbrechen gegen die Bürger und auch das Gemeinwohl sind kein Einzelfall sondern scheinen mit dieser Petition bei Deutschen Gerichten an der Tagesordnung zu sein.