DNA-Analyse wegen einem Joint, Strafakte.de, 01.07.2014
Bayern ist für einen unnachgiebigen Umgang mit Straftätern bekannt – und auch gegen Kleinkonsumenten von Cannabis fährt besonders schwere Geschütze auf.
Am 25. August 2010 wird ein Fahrradfahrer kurz vor ein Uhr nachts auf dem Münchner Karl-Marx-Ring von zwei Streifenpolizisten gestoppt, da er von einer verdächtigen Marihuana-Duftwolke umhüllt sei. Die Polizeibeamten durchsuchen den Radfahrer – finden allerdings nichts. Erst als die den Weg absuchen finden sie hinter ihm einen noch warmen Joint.
Der Radfahrer zeigt sich geständig, gibt zu mit Freunden an dem Joint gezogen zu haben, allerdings sei der Joint nicht seiner gewesen. Der bloße Konsum von Marihuana ist in Deutschland nämlich straffrei, der Besitz jedoch nicht. Allerdings wird anderswo in Deutschland dieser Besitz zum Eigenbedarf nicht weiter verfolgt – derartige Verfahren eingestellt. Doch nicht so in Bayern: Die Staatsanwaltschaft will es hier ganz genau wissen und gibt eine DNA-Analyse in Auftrag, die allerdings nichts Neues zutage fördert, denn der Beschuldigte hatte ja bereits eingeräumt, an dem Joint gezogen zu haben. Ob er jedoch das Marihuana auch gekauft oder den Joint gedreht hat – das kann freilich die solche DNA-Analyse nicht klären.
Trotz der unergiebigen Beweislage wird der Mann wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln angeklagt und das Hauptverfahren eröffnet. Zwar können die Polizeibeamten einen Besitz nicht zweifelsfrei nachweisen, denn sie haben ja nicht gesehen, ob oder wie er den Joint weggeworfen hat. In seinem Plädoyer fordert der Staatsanwalt drei Monate Freiheitsstrafe pur – also ohne Bewährung. Der Angeklagte sei schon mehrmals wegen Drogenkonsums mit der Justiz in Konflikt geraten, was eine deutliche Bestrafung rechtfertige. Das Gericht zeigte sich jedoch unbeeindruckt und sprach den Angeklagten aus Mangel an Beweisen frei.
Ist damit die Geschichte vorbei? Mitnichten! Ob der „erdrückenden Beweislage“ ging die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil in Berufung, um vor dem Landgericht doch noch eine Verurteilung zu erreichen. Erst als der Freund des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung gestand, dass der Joint seiner war, nahm die Staatsanwaltschaft die Berufung zurück.
Wenn es um Marihuana geht, dann kennt Bayerns Justiz kein Pardon. In Berlin hätte die Polizei wahrscheinlich nicht einmal eine Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft München I sieht das naturgemäß anders: Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werde in Bayern angewandt und entsprechende Straftaten werden auch verfolgt – alles andere wäre Strafvereitelung im Amt. In Bayern werde das so gehandhabt, wie man es im Freistaat für richtig halte und zwar unabhängig davon, wie anderswo damit umgegangen werde.
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