Trotz überraschenden Leichenfunds: LG Landshut lehnt Wiederaufnahme in der Horrorfilm-Märchenstunde Neuburger Totschlagsfall ab, BGH versagte ehemals bereits die Revision, 19.11.2009

Trotz überraschenden Leichenfunds: LG Landshut lehnt Wiederaufnahme in der Horrorfilm-Märchenstunde Neuburger Totschlagsfall ab, BGH versagte ehemals bereits die Revision, 19.11.2009
Obwohl das Auffinden der angeblich an Hunde und Schweine verfütterten Leiche des Bauern Rudolf R. die gerichtlich für wahr befundene Taterzählung widerlegt, soll der Prozess nicht neu aufgerollt werden
Es ist ein Fall, in dem sich die Presseberichte teilweise lesen wie das Exposé zu einem Backwood-Horrorfilm wie Deliverance oder Tannöd. Mit Protagonisten, die angeblich nicht nur handelten wie in einer Parodie über zurückgebliebene inzestuöse Hinterwäldler, sondern teilweise auch so grotesk aussahen, dass man sie sofort für eine RTL-Verfilmung engagieren könnte.
Mitte Oktober 2001 wurde der oberbayerische Bauer Rudolf R. von seiner Ehefrau Hermine als vermisst gemeldet. Im Herbst 2003 kam die Polizei darauf, sich seine Familie näher anzusehen. Diese schilderte das Verschwinden erst in sehr unterschiedlichen Versionen, aber nach ein paar Monaten Untersuchungshaft hatte man schließlich übereinstimmende Aussagen.
Danach war der Bauer, als er aus dem Wirtshaus heimkam, vom Maurer Matthias E., dem Liebhaber von R.s älterer Tochter Manuela, mit einem 70 Zentimeter langen und vier Zentimeter breiten Holzscheit ins Genick geschlagen und in den Keller verfrachtet worden. Dort, so die Aussagen, wurde ihm mit einem Hammer die Schläfe eingeschlagen bis dieser im Kopf feststeckte. Anschließend soll die Leiche mit einer Handaxt und einer Eisensäge zerstückelt und an einen Schäferhund, fünf Dobermänner und einen Bullterrier verfüttert worden sein. E. sagte zudem aus, dass er zum Tatzeitpunkt seine damals täglich genossenen 5 bis 8 Liter Bier intus gehabt und sich nicht betrunken gefühlt habe.
Obwohl die Angeklagten (denen mehrere Gutachter Debilität bescheinigten) ihre Geständnisse vor Prozessbeginn wiederriefen, akzeptierte die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ingolstadt schließlich diese Version und verurteilte Hermine R. und Matthias E. im Mai 2005 wegen gemeinschaftlich begangenen Totschlags zu jeweils achteinhalb Jahren Haft.
Den Widerspruch, dass trotz umfangreicher Grabungsarbeiten keine menschlichen Überreste gefunden wurden, versuchte der Vorsitzende Richter Georg Sitka (von dem nicht ermitteln werden konnte, ob er den Film Snatch kennt) mit einer möglichen Verfütterung an Schweine zu erklären, denn diese, so Sitka, “zermalmen mühelos auch große Knochen”. Dem Richter zufolge ergab sich insgesamt ein “deutliches und im wesentlichen übereinstimmendes Bild”, weshalb “an der Wahrheit nicht zu zweifeln” sei. Und dass die Beschuldigten solche schaurigen Details erfunden hätten, das könne, so der Jurist, “wohl niemand ernsthaft glauben”.
Gegen die zum Tatzeitpunkt 15 und 16 Jahre alten Töchter des Bauern verhängte die 1. Jugendkammer des Landgerichts Ingolstadt wegen Beihilfe zum Totschlag durch Unterlassen Haftstrafen in Höhe von zweieinhalb und dreieinhalb Jahren. Die Verteidiger legten den Entscheid zwar dem Bundesgerichtshof vor, der verwarf jedoch im März 2006 die Revision.
Psychiater Haderthauers Inzesttheorie
Als Motiv für die Tat zauberte man eines hervor, das nur zu gut zu den Beschuldigten zu passen schien: Inzest. Nach Ansicht des Gerichtspsychiaters Hubert Haderthauer, dem Ehemann der bayerischen Sozialministerin, hatte sich der Bauer regelmäßig an seinen beiden Töchtern vergangen. …
Die Realität widerlegt die gerichtlich gefundene Wahrheit
Am 10. März 2009 machte man bei der Bergung entsorgter Schrottautomobile aus einem Stausee an der Donau eine überraschende Entdeckung: R.s vermissten Mercedes E 230 – an ihm zahlreiche abgerissene Blinker und Angelhaken und in ihm die Leiche des angeblich zerstückelten und verfütterten Bauern.
Nach einer Untersuchung des Körpers stellte sich heraus, dass ihm mitnichten der Schädel eingeschlagen worden war, wie vor Gericht scheinbar bewiesen wurde. Das Rechtsmedizinische Institut der Münchener Ludwig-Maximilians-Universität kam in einem Gutachten sogar zu dem Schluss, dass der Leichnam “völlig unverletzt” und eine “anatomisch nachweisbare Todesursache” nicht feststellbar sei. Auch eine Untersuchung auf verschiedene Gifte brachte keinerlei Ergebnisse. …
Doch das für eine Wiederaufnahme zuständige Landgericht Landshut entschied in der letzten Woche, den Fall auf sich beruhen zu lassen. Bei der Entscheidung ging man offenbar davon aus, dass nun eine ältere Version der Beschuldigtengeständnisse als zutreffend angesehen werden kann. Damals hatte Manuela R. angegeben, der Vater sei bei einem Streit mit seiner Frau und Matthias E. die Treppe hinuntergeschubst, blutig geschlagen, bewusstlos oder tot in ein Auto verfrachtet und in einem Weiher versenkt worden. Auch Matthias E. hatte anfangs erzählt, dass man den Bauern auf solch eine Weise entsorgt habe. Danach tauchte die Polizei in mehreren Gewässern der Umgegend nach dem Fahrzeug, fand aber weder die Leiche noch das Fahrzeug, woraufhin man sich wieder stärker auf die Vernehmungen der Beschuldigten konzentrierte. Nach einer nicht näher konkretisierten Auskunft von Manuela R.s Rechtsanwältin Regina Rick passen diese früheren Geständnisse aber weder zum Auffindeort noch zur Auffindesituation und zum Zustand der Leiche. ….
Wiederaufnahme gemäß OLG München doch zulässig, 13.03.2010
In der Mord(?)sache Rupp in Neuburg an der Donau hat jetzt das OLG München die Wiederaufnahme für zulässig erklärt. Das ist ein großer Erfolg für die Verteidigung gegen die Landshuter Justiz, die es gleich der Staatsanwaltschaft für unerheblich hielt, dass die Version des Tatgerichts (Leiche des Opfers an Schweine und Hunde verfüttert, Mercedes verschrottet) sich nach dem Fund in der Donau quasi in Luft aufgelöst hatte.
Offenbar hat man in München auch die Entscheidung des BVerfG beachtet, nachdem eine Wiederaufnhame dann zulässig ist, wenn die tatsächliche Urteilsgrundlage, die vom Tatgericht festgestellt wurde, widerlegt ist. Eine neue Verhandlung  ist dann notwendig, unabhängig davon, ob man die Verurteilten nach wie vor für schuldig hält. Dagegen hatte die zuständige Staatsanwaltschaft und das LG Landshut angenommen, es sei egal, wie Rupp zu Tode gekommen sei, die Verurteilten seien trotzdem schuldig.

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