Im Prozess gegen einen ehemaligen SS-Wachmann sind drei Richter wegen Befangenheit abgelehnt worden. Der Grund: Sie hätten wiederholt versucht, einem Nebenkläger die Teilnahme an der Verhandlung zu verwehren.
…Laut “Süddeutscher Zeitung”, WDR und NDR heißt es in dem Gerichtsbeschluss: Weil der Vorsitzende Richter Klaus Kabisch und seine Kollegen wiederholt versucht hätten, einem Nebenkläger und NS-Opfer die Teilnahme an der Verhandlung zu verwehren, “muss sich bei dem Nebenkläger nahezu zwangsläufig der Eindruck ergeben”, die Richter seien ihm gegenüber nicht unvoreingenommen gewesen, “als sie beschlossen haben, ihn aus dem Verfahren auszuschließen”.
Das Internationale Auschwitz Komitee begrüßte die Entscheidung des Gerichts. “Von Anbeginn des Prozesses war das aggressive Desinteresse des Vorsitzenden Richters am Schicksal und den Erinnerungen der Überlebenden deutlich spürbar.”
“Die schleppende Verhandlungsführung des Gerichts hat für diesen Prozess einen Scherbenhaufen hinterlassen, der in den Annalen der deutschen Justiz als weiteres negatives Beispiel der missglückten Aufarbeitung der NS-Verbrechen zu Buche schlagen wird”, teilte das Komitee mit. …
… Die jetzige Entscheidung könnte allerdings auch das endgültige Aus für den Prozess bedeuten: Psychiatrische Gutachter haben den Angeklagten im Mai als “nicht verhandlungsfähig” eingeschätzt. Der Mann sei wegen fortschreitender Demenz nicht mehr in der Lage, seine Interessen vernünftig wahrzunehmen oder die Verteidigung angemessen zu führen. …
… Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter stellten mehrere Befangenheitsanträge gegen die Richter, zwei Nebenklageanwälte zeigten die drei Berufsrichter der 60. Strafkammer wegen Rechtsbeugung an.