Es geht um Eva-Maria Müller. Sie war vom Landgericht Cottbus im Jahr 2000 zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden – wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung. Als leitende Staatsanwältin der DDR-Justiz hatte sie bis zum Zusammenbruch des SED-Regimes in Cottbus an „Haftbefehlsanträgen, Haftfortdaueranträgen, Anklageerhebungen, Anträgen von Freiheitsstrafen gegen Ausreisewillige“ mitgewirkt. Rainer Schröder, Professor für Rechtsgeschichte an der Humboldt-Uni Berlin, wo solche Fälle untersucht wurden, spricht von Willkürurteilen, mit denen sich Staatsanwälte und Richter zu Vollstreckern der Staatssicherheit machten. …
Auch der Richter, der an den Hafturteilen beteiligt war, ist seit 2006 als zugelassener Rechtsanwalt in Cottbus tätig. Alfred Czerwiatiuk war nach der Wende sogar Direktor des Amtsgerichts Finsterwalde (Elbe-Elster), im September 1991 beantragte er seine Anwaltszulassung, die zehn Jahre später abgelehnt wurde. Zwischenzeitlich war Czerwiatiuk auf der Flucht, denn die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelte gegen ihn wegen der Unrechtsurteile, er wurde mit internationalem Haftbefehl gesucht. Als die Taten zehn Jahre nach der Wiedervereinigung verjährt waren, kehrte der Jurist aus Polen nach Brandenburg zurück. Im Jahr 2006 bekam er dann unbehelligt von den alten Taten seine Zulassung. …
Scharfe Kritik kam vom Vorsitzenden des Berufsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins, Markus Hartung: „Die Frau hat im Prinzip das Schlimmste gemacht, was ein Jurist tun kann, nämlich das Recht gebeugt.“ Wer so nachhaltig zeige, dass ihm das Recht der Leute nichts bedeute, könne unmöglich als Anwalt arbeiten.