Rechtsbeugung im Amt unterstützt vom OLG Köln und eine abhängige Klassenjustiz, 30.06.2011

Rechtsbeugung nach § 339 StGB: Das Amtsgericht Bergisch-Gladbach muss jetzt in einem Fall urteilen, weil das Bundesverfassungsgericht die Anklage forderte.

Ein Fall von Rechtsbeugung, eines der schwierigsten und auch am seltensten angeklagten Straftatbestände wurde am 28. Juni 2011 vor dem Schöffengericht Bergisch-Gladbach bei Köln verhandelt. Auch wenn nur zwei Prozessbeobachter die mehrstündige Verhandlung im Gerichtsgebäude unterhalb des Bensberger Schlosses verfolgten, der Fall hat es gewaltig in sich und hat das Zeug Rechtsgeschichte zu schreiben. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat sich im Rahmen von zwei Beschwerdeverfahren mit dem komplexen Fall befasst, dessen Ursprung rund zehn Jahre zurückliegt.

… Im Rahmen des Disziplinarverfahrens, das den seinerzeit gültigen Regeln der Bundesdisziplinarordnung (BDO) folgte, wurde von dem angeklagten Volljuristen ein Rechtsgutachter beauftragt, der auch bereits im Aufsehen erregenden und gleichermaßen gescheiterten NPD-Verbotsverfahren als Prozessbevollmächtigter des Bundestages im „Kampf gegen Rechts“ aufgetreten war. Da Schüßlburner den Gutachter deshalb als politisch befangen erachtete und er zudem wegen der hohen Kosten von mehr als 17.000 Deutsche Mark für ein Gutachten, das keine Tatsachen ermitteln sondern lediglich bekannte Fakten juristisch bewerten sollte, das Sparsamkeitsgebot missachtet sah, lehnte er den Gutachter ab. „Ich bin aus allen Wolken gefallen, als ich hörte, dass er auch ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hatte“, erregt sich ein Zeuge in der Verhandlung über den Angeklagten.

… Im Laufe dieses Erzwingungsverfahrens hat sich das OLG Köln, welches die Klage erst als unzulässig und dann als unbegründet verwerfen wollte, zweimal den Zurückverweisungen des Bundesverfassungsgerichts beugen müssen (unter anderem: Beschluss vom 16.09.2010 – 2 BvR 2394/08). Das ist bemerkenswert, wenn man berücksichtigt, dass die Erfolgsquote von Beschwerden an das Bundesverfassungsgericht bei unter zwei Prozent liegt. „Das waren zwei schallende Ohrfeigen für das OLG“, urteilt einer der Prozessbeobachter. Die konservative Wochenzeitung „Junge Freiheit“ hegte angesichts der Widerborstigkeit der Justiz gegen die Strafverfolgung von möglichen Verbrechen wegen Rechtsbeugung sogar Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf immerhin die Einstellung des Disziplinarverfahrens gegen Schüßlburner verfügt. Die Staatsanwaltschaft musste letztlich die Anklage erheben.

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