Abmahnschikane gegen Blog-Betreiber

Abmahnschikane gegen Blog-Betreiber:
Marcel Bartels, Betreiber des beliebten kritischen Mein-Parteibuch.de wirft das Handtuch. Er weiß selber nicht mehr genau, wieviele Abmahnungen er in den letzten 1 1/2 Jahren bekommen hat. Aber damit nicht genug, jetzt wurde er vom, für seine Ignoranz gegenüber dem Internet berühmt-berüchtigten Hamburger Landgericht quasi für vogelfrei erklärt (es können ohne vorhergehende Abmahnung oder Prüfung des Sachverhalts einstweilige Verfügungen erlassen werden) und bekam vom Berliner Landgericht zudem einen Maulkorb verpasst. Das ist so absurd, dass wir hier noch mal ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass Marcel Bartels niemanden beleidigt oder verleumdet, sondern nur kritisch über diverse Geschäftspraktiken etc. berichtet.
Das erschreckende Fazit: Freie Meinungsäußerung wird in Deutschland nicht einfach nur verhindert, sie führt sogar zum finanziellen Ruin. Und immer mehr der angeblich unabhängigen deutschen Gerichte scheinen sich mittlerweile als lobbyistische Interessenvertreter zu verstehen, und nicht mehr länger als unabhängige demokratische Instanz. Im Namen des Volkes!
Mein Parteibuch: Durch die Erfahrungen mit meiner Webseite bin ich inzwischen zu der Überzeugung gelangt, dass öffentliches Engagement von deutschen Politikern nur solange erwünscht ist, wie Duckmäuser den in den von ihnen kontrollierten Massenmedien verbreiteten Unfug nachplappern. Ebenso bin ich zwischenzeitlich davon überzeugt, dass öffentliches Gehör findende Meinungsäußerungen von vielen Politikern und einigen diesen Politikern nahestehenden Richtern und anderen Juristen nicht erwünscht sind, sondern als Gefahr der Aufdeckung von Straftaten und anderem Fehlverhalten ebenso konsequent wie listenreich bekämpft werden.
Mein grundgesetzlich garantiertes Recht auf Meinungsfreiheit ist in Deutschland offensichtlich nicht das Papier Wert ist, auf dem es gedruckt ist. Es ist absehbar, dass ich für die weitere Veröffentlichung meiner Rechercheergebnisse und meiner Meinung unter meinem eigenen Namen unter Missbrauch der Gerichte zumindest finanziell ruiniert oder gar ins Gefängnis gesperrt würde.
Dritte Abmahnung von der Kanzlei Schertz-Bergmann:
In der Post habe ich heute die Abmahnung von Anwalt Dominik H. von der Kanzlei Schertz Bergmann gefunden, über die ich hier berichtet habe. Der Brief war ungewöhnlich dick und enthielt tatsächlich nicht nur zwei Seiten, sondern vier Seiten. Und siehe da, da war noch eine weitere Abmahnung drin. Mit dieser Abmahnung soll mir nun anscheinend die Berichterstattung zur Abmahnung im Namen eines Polizeipräsidenten a.D. komplett untersagt werden.
Im Abmahnschreiben wird behauptet, dass ich über eine zivilrechtliche, presserechtliche Auseinandersetzung mit dem Polizeipräsidenten a.D. berichte, dies unzulässig sei, die Persönlichkeitsrechte des Mandanten verletze und daher die gesamte Darstellung diesbezüglich zu unterlassen sei.
In dem Unterlassungsbegehren werde ich dann aufgefordert, mich dazu zu verpflichten, zukünftig identifizierend über eine zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen mir und dem Polizeipräsidenten a.D. zu berichten und/oder berichten zu lassen. Wie soll ich da noch berichten können? Wie kann diskutiert werden, ob der Polizeipräsident a.D. eine absolute Person der Zeitgeschichte ist – ich meine, angesichts dieser Chronik des rbb spricht viel dafür – ohne dass bekannt wird, um welche Person der Zeitgeschichte es bei den Berichten geht? Wie kann die Frage diskutiert werden, ob die materielle Wahrheit, wer der Sohn des Polizeipräsidenten ist, bei der juristischen Bewertung dieses Falles eine Rolle spielt?
Abmahnung auch für Rechtsanwalt Thomas Klotz:
Rechtsanwalt Thomas Klotz vom RA-Blog hat für das Zitieren aus der mir später per einstweiliger Verfügung untersagten Veröffentlichung eine Abmahnung erhalten, worin zum Ausdruck gebracht wurde, dass das Zitieren aus Abmahnschreiben verboten sei. Daraus entnehme ich, dass es in Deutschland verboten ist, aus Abmahnschreiben wörtlich zu zitieren und der Inhalt von Abmahnungen mit eigenen Worten wiedergegeben werden sollte.

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