Amnesty International, Argumente gegen die Todesstrafe, 2010

Amnesty International, Argumente gegen die Todesstrafe, 2010
Die Todesstrafe lässt sich nicht rechtfertigen, denn sie ist unmenschlich, unwirksam und unwiderrufbar. Deshalb setzt sich Amnesty International gegen jede Form der Todesstrafe und für ihre weltweite Abschaffung ein.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gesteht jedem Menschen das Recht auf Leben zu und besagt: «Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Die Todesstrafe verletzt diese grundlegenden Menschenrechte.
Töten kann niemals gerecht sein, selbst wenn es staatlich angeordnet wird. Ein Staat kann nicht per Gesetz das Töten verbieten und gleichzeitig selbst töten. Die internationalen Menschenrechtsnormen, die das Leben jedes Menschen schützen, stehen über dem nationalen Recht.

Unmenschlich
Es gibt keine «humane» Form der Todesstrafe. Jede Hinrichtungsmethode hat nur den einen Zweck: ein Leben auszulöschen. Die Todesstrafe verwehrt einem Menschen die Möglichkeit, eine Tat durch Wiedergutmachung, Reue und Besserung zu sühnen. Wirkungslos Die Todesstrafe verhindert keine Verbrechen.
Wissenschaftliche Studien haben keinen Beweis für die angeblich abschreckende Wirkung der Todesstrafe erbringen können. In Kanada zum Beispiel ist die Mordrate seit der Abschaffung der Todesstrafe zurückgegangen.
In den USA hingegen ist die Mordrate in den Bundesstaaten mit Todesstrafe höher als in jenen, die sie abgeschafft haben. Um Verbrechen wirksam zu verhindern, braucht es eine hohe Quote bei der Aufklärung von Verbrechen und ein faires, rasch und konsequent arbeitendes Justizsystem.
Justizirrtümer und Fehlurteile können nie ganz ausgeschlossen werden. Einmal vollstreckt, ist ein Todesurteil nicht mehr rückgängig zu machen. Seit 1973 wurden in den USA 123 zum Tode Verurteilte freigelassen, nachdem ihre Unschuld bewiesen worden war (Stand April 2006).
Die genaue Zahl der nachgewiesenen Fehlurteile, Justizirrtümer und Hinrichtungen von Unschuldigen ist umstritten. Falsche Geständnisse, Falschaussagen der ZeugInnen und fehlerhafte Gutachten können den Prozessausgang bestimmen und so zu einem Justizmord führen.
In manchen Ländern besteht zudem bei Todesstrafeverfahren kein Anspruch auf eine solide Verteidigung der Angeklagten und es gibt kein Berufungsrecht.
Die Todesstrafe wird unverhältnismässig oft gegen Arme oder Angehörige von Minderheiten angewendet. In den USA ist der Anteil der zum Tode verurteilten Afro-AmerikanerInnen überproportional hoch. In Saudiarabien trifft es vor allem GastarbeiterInnen.
Staaten befriedigen mit der Todesstrafeoft populistische Rachegelüste – nicht selten mit öffentlichen Schauprozessen und Massenhinrichtungen wie etwa im Iran oder in China.
Die meisten Hinrichtungen werden nicht wegen Gewaltverbrechen, sondern aus politischen Gründen vollstreckt. Die Todesstrafe macht es staatlichen Machthabern leicht, sich missliebiger Personen zu entledigen. So gibt es Todesurteile wegen Homosexualität (Nigeria, Saudiarabien), Drogendelikten (Indonesien, Malaysia) oder wegen Diebstahl, Korruption oder Steuervergehen (China).
Folgende Handlungen werden irgendwo auf der Welt mit dem Tod bestraft: Brandstiftung, Diebstahl, Raub, Vergewaltigung, Mord, Beihilfe zur Flucht eines Gefangenen, Mutwilliges Stören militärischer Disziplin, Schwarzgeld in Umlauf bringen, Mutwillige Beschädigung von Staatseigentum, Veruntreuung, Unterschlagung, Betrug, Beschmieren von Wandplakaten, Horten, Hamstern, Anstiftung zur Plünderung, Menschenraub, Söldner sein, Meuterei, Rebellion, Schmuggel, Landesverrat, Terrorismus, Spionage, Ehebruch, Prostitution, Sabotage, Planung eines Regierungsumsturzes, Politische Vergehen, Religiöse Aktivitäten, Überhöhte Preise verlangen, Bestechlichkeit

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