Amtswillkür und Rechtsbeugung durch deutsche Beamte als neuer Amtssport, 22.01.2009
Viele deutsche Beamte scheinen einen neuen Sport entdeckt zu haben – Amtswillkür und Rechtsbeugung verbreitet sich Zusehends in deutschen Amtsstuben.
Während sich mancher Beamte vor Arbeit nicht retten kann, scheinen andere zu viel Zeit zu haben und haben daher, zur Rechtfertigung der eigenen Stelle oder zur Profilierung für bevorstehende Beurteilungen (nur durch diese kann ein Beamter „Karriere“ machen) einen neuen Sport entdeckt.
Jedes Land braucht Gesetze und Regeln. Dies ist unbestreitbar und auch richtig. Falsch hingegen ist es, wenn Beamte ihre Position oder Funktion dahingehend nutzen, um der eigenen Profilierungssucht nachzukommen und dabei willkürlich agieren und das Recht für sich beugen.
Innerhalb der letzten 24 Monate habe ich viele Fälle verfolgt und auch selbst erlebt, in denen genau dieses zu beobachten war. Dabei handelte es sich um eher „kleine“ Fällen, bei denen Beamte z.B. „Knöllchen“ verteilten die jeglicher Rechtsgrundlage entbehren, bis hin zu richtig „großen Fällen“, bei denen nach dem deutschen Gesetz durch die Beamten gleich eine Vielzahl von „Vergehen“ begangen wurden.
Erstaunlich (oder auch nicht) ist die Tatsache, dass sogenannte „Dienstaufsichtsbeschwerden“ oder gar „Fachaufsichtsbeschwerden“ bei den jeweiligen Vorgesetzten zu 99% wirkungslos bleiben. Getreu dem Motto „eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ werden die Beschwerden einfach unter den Teppich gekehrt und der jeweilige „Täter“ hat keinerlei Strafen oder Belehrungen zu befürchten. In diesem Netz der Sicherheit wiegen sich diese Beamten umso sicherer und werden entsprechend auch umso dreister. Denkt man die Zusammenhänge zu Ende, muss zwischenzeitlich sogar in vielen Fällen von einer „Vorteilnahme im Amt“ gesprochen werden, da Beförderungen zwischenzeitlich für Beamte alles andere als leicht sind und nur „effektive“ Beamte eine Aussicht auf eine entsprechende Beurteilung haben.
In allen Fällen, die ich in den letzten 24 Monaten verfolgt, untersucht und auch erlebt habe, gab es gerade einmal eine einzige Behörde bei der die vorgesetzte Stelle reagierte und sogar entsprechend handelte – zumindest was die Einstellung des Verfahrens anging. Ob der Sachbearbeiter wirklich aufgrund der eingereichten Fachaufsichtsbeschwerde zitiert oder gar belehrt wurde entzieht sich selbstverständlich meiner Kenntnis.
Viele Behörden und Dienststellen wissen zu genau, dass das Einschalten eines Rechtsanwaltes in vielen Fällen teurer kommt als das auferlegte Bußgeld. Also werden Bußgelder erteilt, ohne dass es dafür einen rechtlichen Grund gibt, oder das Bußgeld wird in einer Höhe festgesetzt, die in keinem Verhältnis zur Tat steht. Es entwickelte sich daher in vielen Fällen eine regelrechte Masche bei der Beamte geltendes Recht in unterschiedlichsten Formen beugen, brechen oder schlichtweg sich darüber hinwegsetzen können.
Um nicht tatenlos diesem Treiben weiter zuzusehen, hat nun ein Stuttgarter bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Anzeige gegen einen solchen Beamten erstattet.