Angeklagter folgt nicht den Wünschen des Richters nach Tatbestand und Schuldigkeit, Rechtsanwalt verläßt Gerichtssaal

Angeklagter folgt nicht den Wünschen des Richters nach Tatbestand und Schuldigkeit, Rechtsanwalt verläßt Gerichtssaal:
…Der Angeklagte gab Widerrede. Er wurde inzwischen ebenfalls von der weiteren Verhandlung ausgeschlossen. Die Verteidigung erklärte schriftlich, dass sie die weitere Verhandlung ohne einen der beiden Angeklagten und die ausgeschlossenen Zuschauer durch ihre Anwesenheit nicht legitimieren wolle. Sie verließ den Gerichtsort.
Zu einer umfangreicheren Auseinandersetzung kam es am Ende des zweiten Verhandlungstages. Auslöser war der Versuch des Verteidigers, dem am Genversuch beteiligten Dr. Langen eine Frage mit Bezug zum Genversuchsfeld zu stellen. Diese Frage wurde von Richter Oehm verboten. (Spektakulärer aber war, das Richter Oehm im Urteil plötzlich doch auf die Frage einging, ob ein rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB) bestanden haben könnte.)
…Die Verteidigung protestiert mit dieser Presseerklärung gegen die Verhandlungsführung des Herrn Richter Dr. Frank Oehm. Sachliche Gründe für ein solches Vorgehen gab es nicht. Die Maßnahmen haben eine Einschüchterung der Öffentlichkeit, deren Aufgabe es ist, die Justiz zu kontrollieren, zur Folge. Eine gesetzliche Grundlage für die eskalierende Verhandlungsführung des Gerichts ist nicht zu erkennen.
Richter Dr. Frank Oehm ist Vizepräsident des Amtsgerichts Gießen. Auf dem Weg dahin war er bereits Vorsitzener Richter am Landgericht Gießen. Er strebt aber nach Höherem: Stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof – auf dem Ticket von CDU und FDP.
Wer jung ist ist Dumm. Menschen sind entlang ihres Ansehens in Kategorien wie Alter oder Geschlecht als minder- oder “besser”-wertig einzustufen.
Auch die Staatsanwältin Sehlbach-Schellenberg, ohnehin auffallend immer daran orientiert, wie der Richter sich verhielt, machte auf ihre Weise bei den Beschimpfungen und Unterstellungen mit.

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