Anwaltsgerichte: “Wir haben es mit einer Art Geheimjustiz zu tun.”, Anwaltszwang muss abgeschafft werden, 06.01.2016

Anwaltsgerichte: “Wir haben es mit einer Art Geheimjustiz zu tun.”, Spreezeitung, 06.01.2016

Der Grund für die Abschaffung des Anwaltszwanges oder zumindest seine Einschränkung, ergibt sich aus dem ungesetzlichen und standeswidrigen Verhaltens vieler Rechtsanwälte. Zwar kann man den entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Rechtsanwalt, geregelt in § 675 BGB, jederzeit kündigen. Leider machen viele die Erfahrung, dass die Probleme mit dem neuen Rechtsanwalt wieder auftreten. Ich werde oft von Mitgliedern gefragt, ob ich ihnen einen Rechtsanwalt nennen kann, der nicht hinter ihrem Rücken mit dem Gegenanwalt zu ihrem Nachteil gesetzwidrig Absprachen trifft.

Die Abschaffung des Anwaltszwanges könnte diesen beklagenswerten Zustand wesentlich verbessern und würde auch dazu beitragen, dass die schwarzen Schafe unter den Rechtsanwälten ihre Tätigkeit für die Mandanten korrekter erfüllen.

…Die Anwaltsgerichte, gesetzlich geregelt in den §§ 92-112 Bundesrechtsanwaltsordnung, verhandeln unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Wir haben es mit einer Art Geheimjustiz zu tun. Dies ist in einem demokratischen Rechtsstaat, der die Bundesrepublik sein soll, nicht vertretbar. Die Anwaltsgerichte sollten deshalb öffentlich tagen. Dies könnte eine heilsame Wirkung auf die Anwaltschaft haben. Welcher Rechtsanwalt möchte schon, dass seine Verfehlungen öffentlich erörtert werden? Offenbar ist die nichtöffentliche Verhandlung von standeswidrigen Handlungen durch Rechtsanwälte von der Gesetzgebung gewollt gewesen. Es soll nicht öffentlich werden, dass viel zu viele Rechtsanwälte, die ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 Bundesrechtsanwaltsordnung /BRAO) sind, dies in der Wirklichkeit oft nicht sind bzw. diesem Anspruch nicht gerecht werden.

…Fast alle Beschwerden werden unter den Teppich der Kollegialität gekehrt. Ich fordere deshalb, den Rechtsanwaltskammern die Befugnis zu entziehen, über Beschwerden von Mandanten gegen ihre Kollegen zu entscheiden. Diese Aufgabe sollte auf eine staatliche Stelle übertragen werden.

…Festzuhalten ist, dass die Politik – dies gilt eigentlich für alle in den Parlamenten vertretenen Parteien – Änderungen der Vorschriften, die Rechtsanwälte betreffen, ablehnen. Ein Beispiel: Gemäß der von der Anwaltschaft selbst beschlossenen Berufsordnung Rechtsanwälte (BORA), „dient seine Tätigkeit der Verwirklichung des Rechtsstaates“ (§ 1 Absatz 2 Satz 2 BORA). Die Anwaltschaft könnte dem von ihr selbst gesetzten Anspruch u.a. dadurch gerecht werden, wenn sie den Vorschlag ihres Kollegen Dr. Egon Schneider aufgreift, wonach die Rechtsanwaltskammern berufen wären, ein „Weißbuch zum alltäglichen Justizunrecht“ zu erstellen (ZAP-Report: Justizspiegel, Nr. 6 vom 24.3.1999). Ich habe diese Anregung aufgegriffen, sie ist aber abgelehnt worden.

…Der ehemalige Präsident des Deutschen Anwaltsvereins Hartmut Kilger schätzt, dass bei rund einem Drittel aller Rechtsanwälte das Risiko besteht, schlecht beraten zu werden (Joachim Wagner „Vorsicht Rechtsanwalt“, C.H. Beck 2014, Seite 291). Dies und die zuvor genannten Missstände müssten für die Politik Anlass sein, den Anwaltszwang abzuschaffen oder ihn zumindest einzuschränken. Letzteres bedeutet, dass es z.B. am Landgericht in Zivilsachen keinen Anwaltszwang mehr gibt.

…Es dürfte kaum anzunehmen sein, dass ein Gericht sich über die positive Entscheidung der Schlichtungsstelle hinwegsetzt, obwohl Rechtsanwälte bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung nach unserer Kenntnis bevorzugt werden.

…Vorab: Parteiverrat wird viel öfter begangen, als er in den wenigen, strafrechtlichen Verurteilungen sichtbar wird. Die Rechtsanwaltskammern wie auch die Staatsanwaltschaften gehen den Beschwerden bzw. den Anzeigen Betroffener offenbar meistens nicht so nach, wie dies gesetzlich geboten ist. Dieses Verhalten muss sich ändern.

…Der Indizienbeweis wird aber beim straffälligen Bürger angewandt. Diese ungleiche Behandlung ist grundgesetzwidrig, denn Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz bestimmt, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind.
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