Anwaltspfusch oder bin ich durch die Maschen der Justiz gefallen, 24.01.2007
1994 wurde der Schaden entdeckt und ab da gutachterlich untersucht.
Der vermeintliche Verursacher( Wasserwerke) behaupten von Anfang an,dass nur 5m³ aus ihrer Wasserleitung gekommen sind und der Rest, die Hauptmenge Wasser, mindestens seit 89 bis 94 aus einem Spülfeld. RA L. war von Anfang an mit dem Schadensfall und den außergerichtlichen Verhandlungen beauftragt; ihm war von Anfang an bekannt was die Wasserwerke dazu meinten.
Es gab ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren und andere außergerichtliche Gutachten, die folgendermaßen zustande kamen:
Zu der Zeit, als die Gutachter Dr. Schw., 1995 (Beweissicherungsverfahren) und Dr. B., 1996 (gemeinsam außergerichtlich) den Schaden untersuchten, war der Keller schon wieder trocken und mein Haus fing nachdem es sich 94, nachdem es 4 Jahre vorher überschwemmt war und nachdem die Wasserleitung der Wasserwerke 2 Wochen bevor der Keller trocknete, ausgetauscht worden war, heftig gesetzt hatte, an zu rutschen.
Keinerder Gutachter hat das Wasser, das den Schaden angerichtet hat somit selber sehen können. Das was sie drüber wussten, stammte aus meinen Berichten. Vorstellbar für beide war es an Hand meines Berichtsauf jeden Fall, denn ich berichtete ihnen auch, dass der Keller 89 nach einem Kellerbrand vollkommen restauriert worden war, dass er 89 praktisch neuwertig war und nun sah man 5 Jahre später, dass dort 4 Jahre unnatürliche Wassermengen gelaufen seinmüssen, denn so schnell kann ein Keller nicht so verfallen wie es hier der Fall war. Ich berichte ihnen von dafür vorhandenen Zeugen und zeigte an Hand von Wassermalen und anderen Schäden wo das Wasser gestanden hatte. Wenn die Gutachter damals an meiner Darstellung gezweifelt hätten, hätte ich ihnenGerichtsakten, die diese Wassermengen beschrieben, einschließlich Gutachten, von welcher Seite das Wasser kam und wie lange es dort eindrang undwie hoch es stand, überlassenkönnen und mindestens 8 Zeugen einschließlich des Schornsteinfegers, die das bewiesen hätten. Die Gutachter verließen sich auf das was sie sahen und ich ihnen sagte. Dr. Schw. schrieb deswegen in das Beweisverfahren: NachAussagen der Familie K. glaubt er, dass das Wasser dort seit 92 und somit 60 % aller Schäden durch dieses Wasser dort entstanden, wenn es jedoch tatsächlich länger war, seit 94, dann sogar 75%. Wenn es jedoch nur an einem Tag dort Wasser gestanden hätte dann wäre der Schaden durch die Wasserwerke auch nur bei 305 zu sehen. Also 3 mal wenn und nur die Aussage der Familie K..
Dr. B. schloss sich ihm an, beide waren zu dem Zeitpunkt sicher, dass dies Viele von mir beschriebene Wassernur aus der Wasserleitung geflossensein konnte, so steht es auch in den Vorprozessualen Gutachten.
Die Beklagte gab sich damit jedoch nicht zufrieden und behauptete weiter, wie von 94 an, dass das Wasser statt aus der Wasserleitung 4 Jahre lang, aus dem, dem Grundstück gegenüber liegenden ,auf Höhe der Wasserleitung gelegenen Spülfeld gekommen sei und bewies das im Prozess mit einem Gutachten.(Gutachter Th.), dann im Februar 98 und auch, dass aus ihrer Wasserleitung nur 5m³am Tag des Rohrbruchs Mai 94 ausgetreten seien und nur dieses Wasser von ihnen in den Keller gelaufen sein könne, somit 30 % der Schäden durch ihr Wasser gekommen ist, die sie auch bereit waren, als Vergleich zu zahlen.
Herrn L. war zu der Zeit , von 94 an schon bekannt, dass es da einen 2 Verursacher geben könnte
Sie bewiesen mit einem Gutachten, dass sie es nicht gewesen sind, sondern dass es sich um Wasser aus dem Spülfeld handeln muß, das Schuld an der langen Durchströmung war und somit den Hauptteil des Schadens an meinem Haus ausmachte.
Zu der Zeit hatte Herr L. sich noch nicht um den bisher nur behaupteten und nun mit Gutachten bewiesenen Spülfeldbetreiber gekümmert und er tat es auch immer noch nicht. Ich vermute , dass dasnun wohl 98, als der Beweis nun vorlag, auch nicht mehr möglich war, weil das wohl gegen diesen verjährt war, wie auch schon bei Klageinreichung im Dez.97,was er mir jedoch verschwieg.
Trotzdem ging er so damit in die Beweisaufnahme das ersten Instanz.
Ich bemerkte nicht, dass das, was von Seiten Herrn L. gegen das Gutachten Th. gesagt wurde, nicht aus reichen konnte. Ich dachte mir, nun gibt es ein Gutachten, nun müsse man handeln und erforschte wer der Betreiber des Spülfeldes ist, damit ausgeschlossen wird, dass es so sei, wie die Beklagte es nun belegte. Ichlegte ihm das vor, ich schrieb diese an und bat um Stellungnahmen aller damit zusammenhängenden Behörden und stellte die relevanten Fragen, ob es so wie der Gutachter Th. beschrieb sein könne und erhieltklärende Antworten, die alle besagten das es so nicht sein könne. Ich schrieb 3 Gutachter an, die sich alle bereiterklärten, dieses begutachten zu können so das eindeutig werden würde woher das Wasser kam. Herr L. hörte sich das an und schaute sich auchden Schriftverkehr an und meinte, dass das sowieso alles nur dummes Zeug sei, was wohl keiner ernsthaft glauben würde, und wenn das Gericht Neigungen zeige dem Glauben zu schenken, könne man das immer noch rausholen und damit 100% aufklären.
Damit fing die Beweisaufnahme mit einem Gutachten der Gegenseite an, das besagte, dass der Verursacher ein Anderer war, bei dem jedoch die Verjährung wohl eingetreten war und reichlich Beweise , -die blieben jedoch bei Herrn L. in der Schublade.
Ich vermag als Laie nicht zu beurteilen, was er wann hätte nun tun müssen. Ich kann hier nur darstellen was er tat bzw. nicht tat und wie es dann weiterging.
Das Gericht bestellte alle Zeugen die zum Zustand des Kellers aus der Vergangenheit etwas aussagen konnten und auch nur sollten. Es wurde geklärt, das der Keller bis 89 ein normaler Keller war, der zwar so wie es in alten Häusern ist, etwas Kellerfeuchte hatte, aber er war niemals überschwemmt vor 89.
Ich dachte ,es ist so wie Herr L. sagte, dass als erstes nunder Zustand des Kellers von früher, und dann von 89-94 und dann heute, in der damaligen Beweisaufnahme geklärt werden, also der Zeitraum und die Heftigkeit der Überschwemmung, dies war ja offen und alles was dafür bisher gesagt war, war ja Eigenvortrag ohne bisher beigebrachte Beweise.
Herr L. war damit sehr zufrieden und meinte, dass wäre nun ein toller Schritt weiter. Auf meine Frage, wie es dann nun weitergeht, sagte er mir: Das Gericht geht wohl sehr gründlich vor, entweder reicht es nun aus, oder sie nimmt sich nun den Zeitabschnitt von 89- 94 vor.
Das passierte jedoch nicht, der Zeitraum von 89 –94 wurde nicht mehr beachtet.
DieMeinung von Herrn L. war, dass nun der Zeitraum der Überschwemmung dem Gericht auch ohne Beweise und Zeugen klar sei und es nun urteilen werde. Ich suchte noch einmal alles was den überschwemmten Zeitraum beweisen konnte, raus und legte alles noch einmal Herrn L. vor, der meinte ,dass wir das nicht mehr brauchen und wenn, dann würde es einen Hinweis des Gerichts geben und dann könne man immer noch, sonst wäre es für das Gericht zuviel und die Richterin sei auf einen guten Weg. Damit verschwand dann jedoch der ursächliche Zeitraum und somit das Wasser. Beides wäre aber wichtig gewesen, egal ob nun das Wasser aus der Wasserleitung war oder aus dem Spülfeld, einer musste es gewesen sein.
Immer wenn ich zu bedenken gab, dass das Gericht ja nun denkt, es wäre das Spülfeld, tat er das ab mit: Das kann das Gericht nicht denken, wir haben ja bewiesen, dass es nicht so ist. Dem war jedoch nicht so, er hätte es zwar beweisen können,tat es abernicht.
Das Gericht sah es dann so, da die großen Wassermengen nicht bewiesen waren, dass es sie nicht gab, nie geben hatte und dass der Keller immer nur etwas feucht war und dass dies Feuchtigkeit als natürliche Ursache aus dem Spülfeld kam, was hier immer schon so war und auch wohl so bleiben wird.
Damit wurde nun der Beweissicherungsgutachter von vor fast 5 Jahren, Dr. Schw., erneut beauftragt, in Ergänzung zu seinem Gutachten von 95, den Standspunkt des Gerichts, dass der Keller nur immer etwas feucht war als Ergebnis der Beweisaufnahme, zu untersuchen.
Meine Besorgnis und meine Einwände dagegen tat Herr L. damit ab: lass ihn man erst mal machen, wir haben ja auf jeden Fall die eingestandenen 5m³ der Wasserwerke, den Rest machen wir dann in der Berufung , wir haben alles getan, wenn das Gericht es nicht begreift oder nicht begreifen will, kann man nichts machen.
Das Gericht forderte nunauf, Fragen für den Gutachter vorzugeben, es gab ja nun eine ganze Menge Fragen, vor allem, warum der Gutachter nur die Feuchtigkeit sehen sollte und nicht die Überschwemmung und was ist mit dem Betreiber des Spülfeldes, aus dessen Spülfeld ja dann 4 Jahre lang das viele Wasser gekommen sein muß, usw. Herr L. stellte keine Fragen diesbezüglich an den Gutachter, keine Anträge,keine Fragen ans Gericht, versuchte nicht einmal zu klären, nichts,und ließ alles so laufen.
Der Gutachter sagte daraufhin nun (mit meinen eigenen Worten kurz zusammengefasst),wenn das Wasser, so wie der Kläger mir damals berichtet hat, nicht da war, wie es ja nun die Beweisaufnahme ergeben hat, dann ist der Schaden auch nicht durch Wasser entstanden und muß eine andere Ursache haben und dann war das Haus auch nicht seit 4 Jahren vorgeschädigt und wenn es das nicht war, dann haben auch die 5 m³ Wasser vom Mai 94keinen Schaden angerichtet.
Daran, dass er 95 einen Keller begutachtet hatte, der 89 neuwertig war, konnte er sich nicht erinnern das je gesagt bekommen zu haben und die Beweisaufnahme hatte es ja auch nicht ergeben. Der Rest des Gutachtens waren erklärungen dafür warum alles ein Haus ohne wasser sich setzen kann und dann rutschen kann, jedoch alles immer nach der Maßgabe ohne jegliches Wasser) Ob nun Spülfeld oder Wasserleitung ,ohne Wasser, für ihn, eindeutig kein Wasserschaden.
Damit standen nun sogar die eingestandenen 5m³ der Beklagten in Frage.Denn ohne Jahrelanger heftiger vorangegangener Durchströmung haben dann seiner Meinung nach die 5 m³ auch nichts gemacht.
Der Gutachter sollte nun zu seiner Revidierungangehört werden, für mich waren viele Fragen offen.. Herr L. lachte nur über das Gutachten und meinte, dass kommt niemals durch, dem kann das Gericht nicht folgen und wenn doch, – die 30% sind uns sicher, den Rest holen wir dann in der Berufung. Dies Gericht will nicht, na ja dann eben das OLG.
Das Ergebnis ohne Fragen dazu an ihn war dann auch nur eine noch ausführlichere Erklärung von ihm wie ein Haus auch ohne Wasser zu Schaden kommen könnte und dazu Haufenweise Vermutungen.
Dann sollte der Gutachter noch einmal angehört werden, es lief wieder so ab das es keine Fragen zum verbleib des Wassers oder zum Spülfeld als Verursachen gestellt wurden.
Weilich mir das alles nicht mehr vorstellen konnte, schrieb ich, sehr viele Fragen an Herrn L.. Ichschilderte ihm immer wieder, um sicher zu sein, dass er auch alles verstanden hatte und seine Entscheidungen wegen der Zeugen und Beweise so richtig sind, ich erklärte ihm immer wieder, das ein Gutachter, der nun eingeschaltet werden müsse, dies begutachten könnte und auch Gutachterlich noch proben genommen werden könnten die genau den Zeitraum und die Menge und die Herkunft des Wasser untersuchen könnten. Ichberichte ihm von Gesprächen, die ich zwischenzeitlich mit diversen Gutachtern, die ein Gutachten erstellen könnten, gehabt hatte und auch was diese anboten, um hier zu helfen, Die Umweltbehörde bot eine Laboruntersuchung an , die wäre sogar kostenlos in dem Falle gewesen. Ich forderte ihn beständig auf, sich beim Gutachter B. zu melden , ich beauftragt Dr. B. dann trotzdem und übergab Herrn L. seine Erweiterungen. Ich erhielt keine Antworten, außer dass er immer bösere Worte für die Richterin und für Dr. Sch.(Korespondensanwalt) fand und nun auch noch für den Gutachter Dr. Schw. fand, die alle gegen uns seien . Ich ließ mich von ihm überzeugen und handelte so, wie er es wollte.
Dies ist nun aus meiner Sicht die Kurzfassung . Herr L. hat sich unheimlich bemüht, mir sein Handeln als einzig richtig und rechtlich einzig richtige auszumalen, ab und zu fragte ich Herrn Sch. dann,ob er es auch so sehe, der sagte dann ,was meint Herr L. denn dazu, und verwies mich dann an ihn zurück. Weil ich Herrn L. alles glaubte, ließ ich mich immer wieder beruhigen. Er hatte für alles eine Erklärung und wenn nicht, wurde er böse und spielte den Beleidigten,und verwies mich an Dr. Sch.(Korespondensanwalt) und damit ging der Kreislauf weiter.
Fürdas Gericht blieb, wenn kein Wasser da war, kann es auch kein Wasserschaden gewesen sein und wenn doch etwas Wasser, dann nicht aus der Wasserleitung sondern vom Spülfeld und da hätte ja dann ein anderer verklagt werden müssen. Also fehlte die Kausalität ,deswegen wurde die Klage abgewiesen.
Ich war wie gelähmt und handlungsunfähig, Herr L., mit dem ich sonst wöchentlich bis 14 täglich telefonierte, rief 3 mal täglich an und redete auf mich ein, um mir zu sagen, was ich nun tun müsse. Dabei sagte er dann, dass gegen den Spülfeldbetreiber nun leider alles verjährt wäre und man da nichts mehr tun könne und ich diesbezüglich lieber ruhig sein solle, sonst wäre alle vorbei, vor diesem Gericht so meinte er hätte er tun können was er gewollt hätte es hätte nichts genützt, versucht hat er jedoch gar nichts.
Sein Plan war, ich sollte mir schnell einen neuen Korespondessanwalt Anwalt vor Ort suchen und drauf bestehen, dass er zusammen mit ihm ein Tatbestandsberichtigungsverfahren beantrage. Dann danach wollte er gemeinsam mit diesem die Berufung machen.
Das tat ich und nun saß ich wieder zwischen 2 Anwälten, erst riefen beideHüh , nach einer Zeit einer Hüh und der andere Hot. Ich verstand nichts mehr, zuerst stritten sich beide stundenlang am Telefon, einer berichtet mir so, der andere so, dann stritten sie sich per Fax weiter, dann fing einer an, vor dem anderen unterschwellig zu warnen. Schlimm wurde es meiner Meinung nach, als Herr L. nicht mal den Gebührenvorschuss, den er am Anfang der ersten Instanz erhalten hatte,mit Dr. Sch. teilen wollte. Herr L. sagte dazu ,dass Dr. Sch. genug bekommen hätte für den Mist den er verzapft hatte und dass dieser Schuld an dem sei was in der erste Instanz gelaufen wäre und dieser kein Geld mehr bekommen sollte. Ich entschied mich weiter Herrn L. zu vertrauen.
Danach und als ich dann noch viele für mich offene Fragen zum Verlauf der ersten Instanz in Bezug auf die Fehler, die mir nun ja von Herrn L. als die von Dr. Sch. eingetrichtert wurden an den Anwalt vor Ort stellte, legte dieser das Mandat sehr kurz vor Ende des Fristablaufs für die Berufungsbegründung nieder, mit der Begründung, dass ich kein Vertrauen zu ihm hätte. Nunwar ich völlig am Boden.
Herr L. bearbeitete mich weiter in die falsche Richtung. Was er mir ständig sagte, schien mir damals jedoch plausibel.
Die von mir immer gestellte Frage, was denn nun mit dem Betreiber des Spülfeldes geschehen solle, der ja vermutlich nun Hauptschuld an meinem Wasserschaden sei, erhielt ich keine Antwort, es wurde jedoch noch schlimmer in RichtungDr. Sch. gewettert und auf Berufung gedrängt, dafür suchte ich mir dann auf anraten von Herrn L. den nächsten Anwalt, der aber von vornherein nicht mit Herrn L. zusammen arbeiten wollte und was für Herr L. dann auch für ok war, denn wenn wir weiterhin darauf beständen , wäre die Gefahr groß, dass dieser auch das Mandat niederlegen würde. Ich solle mich zurückhalten und ihn so machen lassen, wie er es will, er hätte ja die Akten und müsse daraus alles sehen können. Herr L. wollte jedoch das ich ihn über alles in Kenntnis setzt, was ich auch tat.
Dieser Anwalt stellte PKH- Antrag, der mangels Erfolgsausichten abgewiesen wurde, auf Anraten von Herrn L. bat ich darum die Hauptverhandlung trotzdem zu eröffnen. Alleswas dann kam wurde vom OLG nicht mehr beachtet und die Klage wurde mit der gleichen Begründung wie in der erste Instanz abgewiesen.
Herr L. beriet mich nun in Richtung BGH, und überredete mich, dort einen PKH – Antrag zu stellen, aber ich solle immer noch nicht auf die Fehler von Herrn Dr. Sch. hinweisen, meine Antragsentwurf überarbeitete er, dieser wurde ebenfalls abgewiesen.
Mittlerweile hatte Dr. Sch. eine Honorarklage gegen mich eingereicht, über die Herr L. so erbost schien, dass er mir riet Herrn Dr. Sch. anzuzeigen wegen Betruges.
Ich glaubte ihm nun vollends, dass der so von Herrn L. immer wieder beschworene „Hamburgerklüngel“ schuld sei, und er dagegen völlig machtlos war.
Er machte für mich und ihn einem Termin bei einem Rechtsanwalt für Strafrecht in Hannover, mit dem Herr L. befreundet ist, gemeinsam erklärten beide mir, dass ich mit dieser Sache leider durch die Maschen des Gesetzes gefallen sei, warum und wieso erklärten sie mir jedoch leider nicht.
Mein nächster Schritt war nun auf Anraten von Herrn L., um die Schulden aus dem Prozessen loszuwerden, eine Insolvenz zu beantragen, was er für mich dann auch tun wollte.
Im Internet versuchte ich über diese Insolvenz näheres zu erfahren, Aufmerksam dass da was nicht stimmen könne wurde ich, als ich mir das, was Herr L. mir zur Insolvenz sagte, so gar nicht mit dem übereinstimmte, was ich dort darüber las.
Ich bekam über das InternetKontakt zu einem Anwalt, dieser war bereit sich den ganzen Sachverhalt mal auf Anwaltshaftung und Anwaltsfehler anzuschauen, das war im Mai 03.
Ab Juni 2003 wurde ich sehr krank, der Anwalt war 400km weit weg.Ich war nicht in der Lage ihn aufzusuchen und somit konnte er auch nicht viel für mich tun. Er wollte aber einen Gesprächtermin und die Unterlagen gebracht bekommen, dass konnte ich jedoch nicht. Meine Kenntnis war so, dass wenn im Oktober 2000 Herr Dr. Sch. das Mandat niedergelegt hatte, dann müsse wegen Verjährung die Klage noch vor Oktober zum Gericht. Wir beschlossen deswegen, dass ich, um diese zu hemmen, zuerst einmal einen Mahnbescheid gegen beide Anwälte in Hamburg beantragen könne. Dies konnte ich dann im September zwischen zwei großen Operationen tun.
Das teilte ich dann so Herrn L.mit, ab da lief er zu Höchstformen auf. Ich war durch meine schwere Krankheit sehr gerührt dadurch und vertraut ihm erneut, denn ich konnte mir nicht vorstellen das er mir nicht die Wahrheit sagt.
Herr L. setzte mich nun auch moralisch so sehr unter Druck, mit den wildesten Theorien, die mir damals alle richtig vorkamen. Sein Ratwar, auf jeden Fall den MB gegen ihn zurückzunehmen. Weilich ja so krank bin und auch kein Geld für einen Anwalt habe, wolle er sich um alles kümmern, das könne er aber nur, wenn er nicht in die Sache reingezogen werde und er hätte da drin ja auch nichts zu suchen, denn Dr. Sch. sei ja schuld und wenn er in dieser Sache mit benannt werden würde, könne er in der Sache auch nicht als Zeuge aussagen im kommenden Haftungsprozess gegen Dr. Sch..
Da es zu der Zeit sehr bedenklich stand, ob ich mich überhaupt von der ersten OP erhole und ob ichdie 2 OP überlebe, versprach er mir auch für diesen Fall, sichum alles weiter zu kümmern. Wirsprachen über Testament und Erben und was auf meine Frau dann zukommt.
Herr L. ist für eine Erbengemeinschaft als Testamentverwalter, damals auch noch für meine Geschwister, in der er durch meine Schwester ,seiner Mutter, als Nacherbe war,tätig.
Damals war mit meinem baldigen Ableben zu rechnen. Sein Rat damals war folgender: Er kümmert sich um die Haftung gegen Dr. Sch.. Die Erbengemeinschaft könne er ja noch nicht abrechnen, weil das dazugehörende Haus immer noch nicht verkauft sei, aber Geld für den Rechtsstreit brauche ich ja nicht, er mache das ja ,und für den MB bekäme ich ja PKH. Wenn ich dann sterbe, müsse meine Fraudie Erbschaft ablehnen, somit wäre dann alles ok und sie schuldenfrei, so dass das was dann aus den Prozess komme, meiner Frau zufalle, weil das ja zeitlich erst nach dem Ausschlagen der Erbschaft kommen würde. Für den Fall, dass es sich dann doch rausstellen sollte, dass ihm eine Mitschuld treffen würde, und er noch verklagt werden müsse, wollte er mir seinen Verzicht auf die Einrede der Verjährung geben ,was er auch tat.
Ich besprach mich mit dem entfernt wohnenden Anwalt, im Bezug auf das Vorgehen gegenüber Herrn L. , ihn aus dem MB zu entfernen und statt dessen den Verzicht auf die Einrede der Verjährung von ihm zu bekommen. Er äußerte keine grösseren Bedenken, PKH für den Mahnbescheid wurde mir bewilligt.
Als nach Widerspruch von Dr. Sch. nun die Klage eingereicht werden musste, rechnete ich ja mit der von Herrn L. zugesagten Hilfe, die kam jedoch nicht, er zog sich völlig von mir zurück. DieKlage wurde eingereicht so wie ich auf sein Anraten hin für richtig hielt, nur gegen Dr. Sch.. Das Ergebnis, das der Anwalt daraufhin lieferte, gefiel mir überhaupt nicht, es entsprach überhaupt nicht dem, was ich gewollt hatte. Ich sprach ihn an und er öffnete mir nun teilweise auf die Zusammenhänge die das Verhalten vonHerr L. betrafen die Augen. Bestätigtwurde das dann in der Klagerwiderung von Dr. Sch. und in dem Beschluss des LG Hamburgs, die den Antrag mangels Erfolgsaussichten abwies, auch mit der Begründung, dass wenn die Fehler gemacht worden sind, dann von Herrn L. und dann nicht in HH sondern in Hildesheim.
Um in dieser Sache einen Anwalt bezahlen zu können, der den Vorgang nun im Ganzen rechtlich betrachtet und übernimmt, fehlt mir das Geld. Wohl auch deswegen um zu verhindern, dass es mir möglich wäre gegen ihn vorzugehen, weigert Herr L. sich, die Erbschaft meiner Eltern abzurechnen. Diesbezüglichhabe ich ebenfalls einen Antrag beim AG Hildesheim gestellt. Die Taktik von Herrn L. war wohl, mich dumm und arm zu halten, dadurch fühlte er sich wohl sicher, auch als ich nun überlebte.
Er muß nun nur noch erreichen, dass mir PKH für die Klage gegen sich verweigert wird, dann kann er sicher auch endlich die Erbschaft abrechnen. Oder er zögert diese im Hinblick auf mein Ableben noch etwas heraus, dann wird wohl meine Frau seinem Rat folgend die Erbschaft wegen meiner Schulden durch den Haftungsprozess ausschlagen und sie fällt zur Hälfte dann an ihn, weil er durch den Tod seiner Mutter nun Haupterbe ist. Andere Gründe dafür, dass er die Erbschaft nach alle den Jahren noch nicht abgerechnet hat, vermag ich nicht zu erkennen.