Es ist auf das hessische Richtergesetz §7m verwiesen worden nach welchem in Hessen ein Nebentätigkeitsregister geführt wird aus dem Beteiligte eines gerichtlichen Verfahrens Auskünfte erhalten können.
Auch Dr. Hagen und Ministerialrätin Schmid-Stein vom Bayrischem Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bestätigen noch einmal, dass richterliche Nebentätigkeiten geheim sind und Nachfragen danach gar nicht beantwortet werden (2003 E – V – 240/11 vom 21.05.2012). Es ist von diesen also vorsätzlich eine korrupte Justiz zum Verbraucherschutz gewollt. Auch Grundrechte und Menschenrechte werden von diesen für einen effektiven Verbraucherschutz vollkommen selbstverständlich missachtet. An vielen Gerichten nennt man es auch eine bürgerfreundliche und bürgernahe Justiz.
“…Derartige Informationen unterliegen grundsätzlich dem Personalgeheimnis und können daher aus datenschutzrechlichen Gründen nicht herausgegeben werden.” 14.01.2010
Im vorliegendem Fall ist bei beiden Richtern ein Gerichtsverfahren rechtshängig. Es wurde von jedem ein in sich unlogisches Urteil gefertigt mit rechtlichen Gründen, die allem geltenden Recht in der BRD widersprechen. Da gegen ein Grossunternehmen geklagt wird, welches auch einen grossen Bedarf an rechtlichen Mitarbeitern hat und sich Richter als Mitarbeiter ohne Probleme leisten kann, bestand Grund zur entsprechenden Nachfrage.
Es erfolgt also auch keine Auskunft darüber ob beide Richter keine Tätigkeiten für diesen Grosskonzern ausüben.
Ob dieses staatliche Vorgehen den Verbraucher in der von der dortigen sogenannten “bürgerfreundlichen und bürgernahen” Justiz schützt?
Vielleicht soll er gerade gar nicht geschützt werden, weil es den eigenen Interessen zu wider laufen würde?
Vielmehr sollen sicherlich korrupte Richter vor einer öffentlichen Kontrolle geschützt werden.