Befangenheit: Richter Schwaderlapp und Wolf Winter (LG Marburg) und der bundesweit bekannte Marburger Justizsumpf

Befangenheit: Richter Schwaderlapp und Wolf Winter (LG Marburg) und der bundesweit bekannte Marburger Justizsumpf
Klaus-Dieter Schwaderlapp ist Richter im Landgericht Marburg. Sein Chef, der Landgerichtspräsident Dr.Christoph Ullrich, verstößt hartnäckig gegen die Gewaltentrennung. Ich bin nicht bereit das widerstandslos zu hinzunehmen. Als mir nun Ullrich als Richter in einem Berufungsverfahren unterkam, habe ich ihn als befangen abgelehnt.
Über den Ablehnungsantrag gegen Ullrich entschieden Ullrichs Untergebene im Landgericht. Richter sollen sich an Gesetze halten? Ullrichs Untergebene halten davon gar nichts. Es ist, als schwämme das Landgericht Marburg permanent in 2 Promille oder mehr.
Was hat Schwaderlapp getan?
1) Als im Gefolge des Ablehnungsantrags der Richter Ullrich seine dienstliche Äußerung abgab, schickte Schwaderlapp diese Äußerung an meinen Prozessbevollmächtigten, wo sie am 20.1.2010 eintraf. Schwaderlapp setzte eine Frist von 10 Tagen zur Stellungnahme. Doch schon am 27.1.2010 lehnte Schwaderlapp den Ablehnungsantrag ab. Schwaderlapps Begründung ist total daneben. Nicht einmal meine Adresse stimmt. Unterschrieben haben Schwaderlapps Schwachsinn neben Schwaderlapp die Richter Christ und Dr. Bartlik sowie ein Urkundsbeamter.
In den Landgerichten werden Kammern mit 3 Richtern gebildet, damit sich die Richter gegenseitig kontrollieren. Im Landgericht Marburg ist auch das nur Farce. Die Richter setzen ihre Unterschriften ins Blaue. Was Schwaderlapp, Christ und Bartlik getan haben, nennt man Verweigerung rechtlichen Gehörs.
2) Missachtung eines Grundrechts ist ein hervorragender Ablehnungsgrund. Mein Prozessbevollmächtigter lehnte nun auch die Richter Schwaderlapp, Christ und Bartlik wegen Befangenheit ab. Schwaderlapp und seine Kollegen waren danach verpflichtet nur noch so genannte unaufschiebbare Handlungen zu verrichten, also die Sache an einen anderen Richter oder ein anderes Gericht weiter zu reichen.
Doch Schwaderlapp sieht, dass er und seine Kollegen sich als Verweigerer rechtlichen Gehörs strafbar gemacht haben. So ruft Schwaderlapp meinen Prozessbevollmächtigten an und schickt ihm danach noch zwei Briefe. Schwaderlapp hätte das nicht tun dürfen. Was er getan hat, heißt Rechtsbeugung. Noch übler ist, dass Schwaderlapp seine Rechtsbeugungen begeht, um sich persönliche Vorteile zu schaffen.
3) Zweck der verbotenen Kontaktaufnahmen war, meinen Prozessbevollmächtigten zu beschwatzen, damit der den schwaderläppischen Pfusch unter dem Teppich hält. Mein Prozessbevollmächtigter hatte nämlich gegen Schwaderlapps falschen Beschluss vom 27.1.2010 das Rechtsmittel eingelegt, welches gesetzlich vorgeschrieben ist: sofortige Beschwerde. Die sofortige Beschwerde wäre ans Oberlandesgericht Frankfurt gegangen und dann wären dort die Verfehlungen der Marburger Richter Ullrich, Schwaderlapp, Christ und Bartlik bekannt geworden. Schwaderlapp weigerte sich die sofortige Beschwerde ans Oberlandesgericht weiterzuleiten. Man nennt das Rechtsverweigerung, eine spezielle Form der Rechtsbeugung.

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