Weil er zu gründlich und deswegen zu langsam arbeitet, steht ein Freiburger Richter unter Druck. Nun bekommt er Beistand von teils prominenten Anwälten: Sie zeigen seine einstige Gerichtschefin an – wegen Nötigung in einem besonders schweren Fall.
…Bundesweit gilt das Vorgehen gegen den Richter Thomas Schulte-Kellinghaus als Präzedenzfall, in der Justiz wird es mit Sorge verfolgt. Der heute 60-Jährige war Anfang 2012 von der damaligen OLG-Chefin Hügel ermahnt worden, weil er deutlich weniger Fälle als seine Kollegen erledigt. Seine Quote betrage 68 Prozent des durchschnittlichen Pensums, wurde ihm vorgehalten. Ändert er seine Arbeitsweise nicht, drohen ihm erhebliche Konsequenzen – bis hin zu einer Kürzung der Bezüge. Schulte-Kellinghaus sieht dadurch seine richterliche Unabhängigkeit berührt.
Von ihm werde verlangt, seine Rechtsanwendung zu ändern und den „kurzen Prozess“ zu suchen. Dies könne er jedoch nicht mit seinem Berufsethos vereinbaren. Unstrittig ist, dass er nicht zu wenig arbeitet; seine Entscheidungen werden zudem besonders oft in Fachpublikationen aufgegriffen. Hinter dem Vorgehen gegen ihn vermutet er das politische Ziel, die Ressourcen in der Justiz zu begrenzen: „Die Justiz darf nicht mehr kosten, als die Politik ausgeben möchte.“
…Die Niederlagen vor zwei Instanzen der Dienstgerichtsbarkeit erklärt der Richter damit, dass der Sachverhalt nicht zutreffend erfasst worden sei; sein Fall liegt nun beim Bundesgerichtshof.