Beweismittel geklaut, Polizei zahlt keinen Schadenersatz, Stern TV 17.06.2009

Beweismittel geklaut, Polizei zahlt keinen Schadenersatz, Stern TV 17.06.2009
Robert Hackbarth ist Uhrenhändler und mit seinem Wagen auf dem Rückweg von einer Uhrenmesse, als er nachts von der Polizei angehalten wird. Die Beamten sind sich sicher, es mit einem Hehler zu tun zu haben -und beschlagnahmen kurzerhand wertvolle Uhren. 27 der beschlagnahmten Uhren allerdings hat Hackbarth bis heute nicht wiedergesehen. Denn: Die Polizei hatte die Rolex-Uhren per Post nach Köln geschickt, um sie beim Hersteller auf ihre Echtheit prüfen zu lassen. Doch dort kamen die Pakete, die an die “Rolex Deutschland GmbH” adressiert waren nie an. Sie wurden an diesem Tag in der Zustellbasis gestohlen.
Dummerweise hatte der Polizeibeamte, der die Uhren verschickt hat, gleich auch die Zertifikate der Uhren mit in die Päckchen gesteckt. Und: Die Identifikationsnummern hatte er sich vorher nicht notiert.
Genau das wurde Robert Hackbarth schließlich zum Verhängnis: Über drei Instanzen verklagte er die Polizei auf Schadenersatz, zog sogar vor den Bundesgerichtshof. Da ihm aber die Dokumente fehlten, die den Wert der Uhren und ihre Echtheit bewiesen hätten, hat er keinen Anspuch auf Schadenersatz. Insgesamt hat der Uhrenhändler nun durch verschwundene Uhren, Anwalts- und Gerichtskosten rund 135.000 Euro verloren. Und mit ihnen den Glauben an die deutsche Justiz.

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