Rechtsstaatlichkeit ist der Ausdruck, das der Rechtssuchende vor dem Gesetz nicht zum Subjekt eines Verfahrens wird.
Diese Rechtsstaatlichkeit, hat sich aber immer mehr von dem Gedanken eines Rechtsstaates verabschiedet.
Oftmals ist ein Gerichtsverfahren nur noch eine in ein enges Zeitfenster gepresstes Jusristenschauspiel, in dem der Rechtssuchende meist auf der Strecke bleibt.
Richterwillkür, Staatsanwälte die Recht biegen und brechen, Verteidiger, die mehr auf ihr eigenes Erscheinungsbild achten, sind dabei nur die geringsten Entartungen eines Verfahrens.
Schlimmer wird es wenn gar Richter Recht brechen und Urteile fällen, derer diese doch Wissen, das diese Unrecht darstellen und sich somit selbst Kriminalisieren.
Die Justiz ist ein durch und durch marodes und verfaultes Gebilde verkommen und glänzt meist durch eigenen Narzissmus denn weniger durch tatsächliche Rechtsstaatlichkeit. Die Politik hier beispielsweise eine ehemalige bayrische Justizministerin Merk, profiliert sich durch Untätigkeit, Versagen und Klüngel, meist durchdrungen von Korruption und eigener Vorteile nehmend, weniger durch wirklich Rechtsstaatlich und Demokratisches Handeln.
Die Jurispondenz selbst ist ein Sumpf der undurchdringlich scheint, der Dschungel der Justiz in seiner perversesten Form, feind des Rechtsuchenden und dessen Sorgen.
Dies zieht sich durch alle bereiche der Justiz, von der Verwaltung über die Instanz Gerichte, bis hin zur Vollstreckung und Verwahrung in den Vollzugsanstalten, wo tag Täglich das Recht mit Füßen getreten wird. Niemanden schein es zu Interessieren oder zu Stören, bis man selbst ein Opfer dieser Justiz und ihrer Politik geworden ist.
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Justitiaren Versagens und kriminellen Machenschaften.
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