Bürger klagt Anwalt
Es begann….
….eigentlich ganz normal: Ein Bürger, Herr P. wurde plötzlich durch einen Betrugsfall Opfer einer Bank. Klar, dass dann gleich ein Anwalt auf den Plan trat, der sich als Spezialist für diesen Fall ausgab.
Was der damals nichtsahnende Herr. P. nicht wusste: der Anwalt hatte nicht vor, ihm als Betrugsopfer rechtsfreundlich zur Seite zu stehen, sondern wurde gleich selbst zum gierigen Abzocker:
Der feine Anwalt Dr. Robathin verlangte plötzlich rd. EURO 140.000,00, als Herr P. merkte, dass dieser seiner Pflicht nicht vereinbarungsgemäss nachkam, er statt wie beauftragt eine Klage einzubringen, nur einige kurze Besprechungen ohne Wert für seinen Klienten tätigte.
Es kam noch schlimmer:
noch eh sich Herr P. vom Schreck erholte, erschlich sich dieser Anwalt, offenbar mithilfe eines sog. “Mitternachtsnotars” Dr. Gamlich aus Wien-Mauer einen Eintrag in sein Grundbuch des Bürgers mit rd. EURO 70.000,00.
Verständlich, dass Herr P. die Klage gegen diesen Anwalt einbrachte. In diesem Prozess, den der normale Bürger Herr P. gegen den Rechtsanwalt Dr. Robathin anstrengte, kam auch dieser offenbar rechtswidrig zustandegekommenen “Notariatsakt” zur Sprache:
Die psychiatrische “Lösung” musste her
Dies war natürlich für den Herrn Rechtsanwalt nicht angenehm: und der Richter wusste offenbar nicht mehr weiter, wie er seinem Herrn Fast- “Kollegen” Rechtsanwalt zu Hilfe kommen sollte, und zückte daher seine Waffe: die psychiatrische Lösung musste her….
Sichtlich krampfhaft nach einem Vorwand suchend begann er ein Fragen und Antwort Spiel: er akzeptierte nur zwei Antworten: Ja und Nein
Herr P. wollte den Sachverhalt jedoch mit mehr als diesen 2 Worten schildern, und sogar Urkunden vorlegen, die sein Vorbringen untermauern können.
Soweit liess es Richter Dr. Teply vom Handelsgericht Wien aber gar nicht erst kommen: da könnte doch die volle Wahrheit über den honorigen Anwalt Dr. Robathin zu Tage kommen …
Das darf nicht sein, nur eines kann den Anwalt noch retten: Richter Dr. Tepli beantragt Entmündigung von Amts wegen: So hilft man sich halt unter Juristen….
Herr P. lässt sich das nicht gefallen, er setzt sich zur Wehr!
Damit hatte Richter Teply nicht gerechnet: Seine mühsam konstruierte Begründung dürfte nun doch ein wenig zu fadenscheinig zu sein, es muss noch was her….
Als das das Oberlandesgericht Wien über den Akt entscheiden soll, erinnerte sich Richter Teply plötzlich viele Wochen danach, zufällig: war da nicht doch noch eine Mundtrockenheit?
Nein, eigentlich war da gar keine Mundtrockenheit!
Auch das ist kein Problem, nicht für einen Richter!
Wie so oft in Ausnutzung von sog. richterlichen “Unabhängigkeit” muss es doch auch hier möglich sein, Fakten zu schaffen, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt.
Also doch Mundtrockenheit: Für jeden logisch und redlich denkenden Menschen ist der Fall völlig klar: dies ist schlichtweg nachträglich erfunden, um die Rechtswidrigkeit dieses Sachwalterverfahrens zu vertuschen!
Soweit die Vorgeschichte, wie sich die Justiz da windet, lesen Sie selbst: …