Der Frontenwechsel ließ nicht lange auf sich warten. Am 31. Januar trat Wilfried Terno als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof in den Ruhestand.
Nur zwei Monate später schloss er sich der Wirtschaftskanzlei Johannsen an, die grosse Versicherungen wie die Generali vertritt. Zufall oder nicht, auch Ternos Sohn Christian fand kurz zuvor bei Johannsen eine Stelle.Am BGH entschied Terno in Streitfällen zwischen Versicherungskunden und grossen Assekuranzen.
Immer geht es auch um die Frage, ob sich die Umsteiger nachträglich für Entscheidungen in ihrer Amtszeit belohnen lassen.
Jetzt erschüttern auf ähnliche Art Krrieren wie die von Torno das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz.
…Aber bereits der Anschein von mangelnder Neutralität schadet dem Ansehen des Gerichts und damit der Akzeptanz seiner Rechtssprechung. Doch zu genau diesem Eindruck ist es in gleich meheren Fällen gekommen.Für Unbehagen sorgt seit einiger Zeit zum Beispiel die BGH-Richterin Gabriele Caliebe. Sie ist seit Jahren mit einem erfolgreichen Anwalt der Wirtschaftskanzlei Hengeler Müller liiert. Carliebes Senat schuf daraufhin die interne Regelung: Carliebe soll nicht mehr mit Verfahren befasst werden, an denen die Kanzlei Hengeler Müller in der Vorinstanz beteiligt war. So richtig funktioniert die Weisung aber nicht. …
Kein Fall allerdings hat den BGH so sehr in Aufruhr versetzt wie der Seitenwechsel von Wulf Goette. Der Vorsitzende Richter am Zweiten Zivilsenat ging am 30. September vorigen Jahres in den Ruhestand. Nur einen Tab später begann er als Berater bei der Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz. …In einer Fachpublikation bezeichnet er prozessierende Kleinanleger im Jahr 2009 als “Räuber” und “Berufskläger”. Schon im September 2007 liess er sich für ein Seminar gewinnen, das Gleiss Lutz mitorganisiert hattte.
…Als Kleinaktionär der Firma Kässbohrer kämpft Freitag vor dem BGH um eine höhrer Abfindung. Die Gegenseite wird von Gleiss Lutz beraten. In dem Verfahren erklärte Freitags Anwalt 5 BGH-Richter für befangen. Sie müssten von Goettes Frontenwechsel gewusst haben. Im Februar wies der BGH die Befangenheitsanträge zurück.
Der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Nescovic hat sich die Erklärungen der Richter durchgelesen. “Wenn das glaubhaft sein soll, muss es um den sozialen Zusammenhalt im Zweiten Zivilsenat schlecht bestellt gewesen sein”. …”Wir brauchen eine gesetzliche Karenzzeit. Wer nach dem Ruhestand für eine Anwaltskanzlei auf dem gleichen Fachgebiet arbeiten möchte sollte min. 2 Jahre pausieren.Das neue Einkommen sollte zudem auf die Pension angemessen angerechnet werden.”