Bundesrichter Thomas Fischer sagt: Ärmere Menschen zu bestrafen falle der Justiz leicht, bei Mächtigen versage sie, 13.10.2015

Strafjustiz: “Wegsperren und Angst erzeugen”, derStandard.at, 13.10.2015

STANDARD: Wie gerecht ist die Strafjustiz?

Fischer: Wir haben im Wesentlichen ein Unterschichtenstrafrecht: Wir können gut umgehen mit sozial unterprivilegierten Menschen, mit Dieben, Körperverletzern, Dealern.

STANDARD: Was heißt “gut umgehen”?

Fischer: Die Justiz ist ihnen überlegen. Diese Straftaten sind einfach zu verstehen: Eine Leiche liegt auf der Straße, der Mörder läuft weg, das Messer trieft von Blut. Solche Täter sind meist willig, sie kommen, wenn sie geladen werden, lassen sich halbwegs ohne Widerstand verurteilen. Sie bevölkern in großen Mengen unsere Gefängnisse. Sobald die Untreue nicht mehr den Kassier der Bank, sondern den Bankvorstand betrifft, wird es schwieriger. Solchen Straftaten ist die Justiz überhaupt nicht gewachsen, da bricht das System zusammen.

…Fischer: Wir müssen uns fragen, wofür Strafrecht überhaupt da ist. Man könnte zynisch sagen: Es ist dazu da, fünf oder drei Prozent der Bevölkerung wegzusperren, um bei den anderen ein bisschen Angst zu erzeugen. Strafrecht ist nicht dazu da, das Gute im Menschen hervorzubringen. Das lässt sich eher mit nichtrechtlichen Mitteln steuern.

…Fischer: Das mag sein, aber das habe ich nicht gemeint. Der junge Dieb lebt meist in einer völlig anderen Welt. Mit dieser Welt kennt sich der Stab der Justiz oft gar nicht aus. Da geht man mit einem völlig abgehobenen schablonenartigen Beurteilungsschema an den Beschuldigten heran und sagt: “Na reißen Sie sich doch mal zusammen!” Obwohl offenkundig ist, dass er das gar nicht kann und auch gute Gründe hat, sich nicht zusammenzureißen. Da geht es um soziale Empathie, nicht um persönliche Bekanntschaft.

Fischer: Ich halte die strafrechtliche Drogenbekämpfung für vollkommen gescheitert. Das Recht sollte hier weitgehend liberalisiert werden.

STANDARD: Auch etwa bei Heroin?

Fischer: Ja. Dieser War on Drugs verschlingt Abermilliarden und führt nur dazu, dass gigantische Kartelle massiven Gewinn machen. Suchtbekämpfung ist keine Aufgabe des Strafrechts.

STANDARD: Wie erklären Sie sich diesen Widerstand, Cannabis zu legalisieren?

Fischer: Das kann man nur schwer erahnen. Da stecken irgendwelche Tabuvorstellungen dahinter. Als ob Drogen im weitesten Sinne ein Betrug an der Gesellschaft seien: “Unsereins muss hart arbeiten, und der lässt es sich gut gehen und knallt sich den Kopf voll”…

STANDARD: … was bei Alkohol ja akzeptiert wäre…

Fischer: … ja, genau – zumindest bis zur sozialen Auffälligkeit. Es ist ein irrationaler Neid, dass jemand nicht arbeiten muss und als krank gilt, wo er sich doch ständig in einen Rauschzustand versetzt.

Fischer: In den letzten zwanzig bis dreißig Jahren geht es in eine ganz bestimmte Richtung – in Richtung eines polizeiorientierten Sicherheitsstrafrechts. Die Grenze zwischen Erlaubtem und Verbotenem wird unklarer.

STANDARD: Geht das in Richtung Überwachungsstaat?

Fischer: Ja, natürlich. Und der Bevölkerung ist das weitgehend egal. Sie akzeptiert gerne Regeln wie “Wer nichts zu verbergen hat, muss keine Angst haben”. Oder “auf meinen PC kann jeder schauen, ich hab da eh keine Kinderpornos.” Es gibt ein großes Bedürfnis nach Sicherheit, nach Bestrafung – obwohl die Zahl der Straftaten ständig sinkt.

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StandardReaktion 13.10.2015
Das liegt vor allem daran, dass die strafrechtliche Relevanz von “A haut B mit Hacke” oder “A klaut B ein Huhn” weitaus leichter fassbar ist als “A bezahlt über seine Beteiligung an der C-GmbH die ihrerseits Mehrheitsgesellschafterin der D-AG im Kartell des E-Konsortium ist, den Betrag X an die F-GmbH, die wiederum maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit sowohl der D-AG als auch der G-KG besitzt, deren Komplementär H zugleich im Stiftungsvorstand der I-Stiftung sitzt, aus der die Frau des B Begünstigte ist, obwohl für die Leistung Y – vielleicht (weil dazu uU schon mehrere widersprüchliche Gutachten vorliegen) – nur der Betrag Z zugestanden wäre”.

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