Bürokratieabbau – unter diesem Etikett hat NRW bei vielen Behördenbescheiden die Möglichkeit des Widerspruchs abgeschafft.

NRW Widerspruchsverfahren abgeschafft“Bürokratieabbau” – unter diesem Etikett hat NRW bei vielen Behördenbescheiden die Möglichkeit des Widerspruchs abgeschafft.
Nun bleibt oft nur der Weg zum Gericht: http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2007/11/02/lokk_02.xml
Wer mit einem Steuer- oder Gebührenbescheid nicht einverstanden ist, der kann ab dem 1.11. dagegen nur noch klagen. Denn mit dem neuen “Bürokratieabbaugesetz II” aus Düsseldorf ist es nicht mehr so einfach, Widerspruch gegen einen Bescheid der Stadt einzulegen:
http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2007/10/31/loke_01.xml
Sachsens Justizminister Geert Mackenroth (CDU) hat sogar eine “Praxisgebühr für Gerichte” vorgeschlagen.
Für Kläger mit niedrigem Einkommen müssen es eine stärkere Selbstbeteiligung geben, damit bestimmte Bagatellfälle erst gar nicht vors Gericht kommen.
Justizreform, schneller und billiger

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