Coburger Willkürjustiz im Korruptionsbetrieb mit Rechtsbeugerei geduldet von Prof. Dr. Winfried Bausback als Gerechtigkeit mit Sicherheit für die Menschen, 17.05.2014

Auch in Strafverfahren werden häufig feststehende Tatsachen geschildert und man kann sich gar nicht vorstellen, dass die Tatsachen völlig frei erfunden sind angefangen von der Polizei bis zum Richter wie hier vorliegend in der Coburger Willkürjustiz in einem Zivilverfahren.
In Strafverfahren ist es auch üblich, wie es auch hier vorliegend in der Coburger Willkürjustiz gemacht wird, entlastende Sachverhalte einfach wegzulassen. Das geschieht in den meisten Verfahren in denen Unschuldige verurteilt werden.

In meinem Zivilverfahren werden von Richtern in Coburg auch Tatsachen völlig frei erfunden um die jeweils vorher entscheidenden Kollegen in einem Abdeckbetrieb durch Rechtsbeugereien abzudecken und dann diese auch für ihre “richtigen und korrekten” Entscheidungen zu loben.

Richter Glöckner vom AG-Coburg hat für meine Versicherung, die ich verklagt habe als Rechtsvertreter der Versicherung und entscheidender Richter über den Fall selbst folgendes vorgetragen:

“Zudem hat aus Sicht des Sachbearbeiters jedenfalls die Fahrerin des unfallgegnerischen PKW auch die an diesem Streckenabschnitt zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten.”

Es war allerdings eine Sachbearbeiterin die den Unfall reguliert hat und kein Sachbearbeiter und vorstehendes hat keiner der Prozessparteien vorgetragen. Aufgrund der Dispositionsmaxime dürfen nicht von den Parteien vorgetragene Sachverhalte vom Richter nicht verwertet werden.
Es handelt sich aber auch nicht um richterliches Wissen von Richter Glöckner, dass keine der beiden Parteien kennt, sondern nur er als Rechtsvertreter der beklagten Versicherung.
Diesen genannten Sachverhalt hat es gar nicht gegeben.

Vorstehendes Vorgehen von Richter Glöckner erfüllt den objektiven Tatbestand der Rechtsbeugung.

Hinzukommend liegt gemäss Richter Glöckner keine Falschregulierung der Versicherung vor, weil der “Sachbearbeiter” glaubte, dass die Unfallgegnerin die zulässige Hochstgeschwindigkeit nicht überschritten habe und der Sachbearbeiter damit subjektiv glaubte richtig zu entscheiden.
Wenn eine Versicherung also subjektiv an die Richtigkeit ihrer für sich nachteiligen Entscheidung glaubt, dann liegt gemäss Richter Glöckner keine objektive Falschregulierung vor. Wenn eine Versicherung allerdings eine für diese nachteilige Unfallregulierung vornimmt, wird diese immer an die Richtigkeit glauben.
Demgemäss kann eine Versicherung gar nicht zum Nachteil ihres Versicherungsnehmers falsch regulieren.

Der Knüller ist aber das gemäss Richter Glöckner erklärt, dass ein mit Abblendlicht und Warnblinkanlage beleuchteter PKW genau so schlecht bei völliger Dunkelheit zu sehen ist wie ein unbeleuchteter PKW, weil von beiden die gleiche Gefahr ausgeht.

Wie jeder weiss leuchten die Rücklichter eines PKW oder das Standlicht eines PKW nicht so hell wie das Abblendlicht mit zusätzlich eingeschalteter Warnblinkanlage.

Daraus folgt also gemäss Richter Glöckner logischerweise, dass man die Rücklichter oder das Standlicht eines PKW schlechter sehen kann wie einen nicht beleuchteten PKW.

Wer einen solchen sachlichen und rechtlichen Schwachsinn zu Papier bringt kann das eigentlich nur mit Vorsatz machen, denn das müsste man sonst merken es sei denn man ist geistig schizophren erkrankt.

20. Viele Richter sind entweder verlogen oder schizophren,
Dr. jur. Rolf Lamprecht

Wobei es auch noch ein Motiv für die vorsätzliche Tat gibt nämlich das Abdecken der Kollegen die vorher entschieden haben, wie zB. Richter Dr. Pfab, damit deren rechtsbeugende Entscheidungen für ihre Richtigkeit gelobt werden.

Dr. Christian Pfab vom LG-Coburg hat zuvor entschieden, dass der durch einen Zweitunfall schwerverletzte, der auffahrenden Straftäterin (beweisbar 60km/h zu schnell gefahren) zu 100% den Schaden an ihrer Tatwaffe (PKW) ersetzen muss, den diese beim ausüben ihrer Straftat an diesem erlitten hat und die auffahrende Fahrerin somit zu 0% für den von ihr verursachten Unfall haftet (2 Richter am AG-Münster haben konkret erklärt, dass die auffahrende Fahrerin zu 100% haftet, wie sich dieses auch aus bei Gericht eingereichten Leitsätzen aus über 70 Entscheidungen ergibt.).

Die Erklärung, dass vorstehendes den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllt und das man entsprechend Schizophren sein muss stellt gemäss dem Präsidenten des LG Coburg Dr. Friedrich Krauss, Richter Bauer, Richter Dr. Pfab usw. eine Beleidigung dar.

Der Präsident Dr. Friedrich Krauss des LG-Coburg hält ohnehin gar nichts von Grund- und Menschenrechten und hat eine über 10 mal erfolgte Beschwerde wegen über 2 jähriger Untätigkeit nicht bearbeitet obwohl ihm der Präsident des OLG-Bamberg auch aufgegeben hat diese zu bearbeiten. Die vorsätzliche, willkürliche Verletzung der Grund- und Menschenrechte sieht er (demgemäss) als eine seiner Aufgaben an.

Aufgrunddessen verfasst Richter Dr. Friedrich Krauss eine Willkürbeleidigungsklageschrift. Auch bei allen diesen Vorgängen kann es sich nur um vorsätzliche Rechtsbeugung handeln, denn auch er hat ein Motiv, nämlich das Abdecken der rechtsbeugenden Kollegen.

Nun wäre ja allerdings so, dass der Staatsanwalt in seiner Objektivitätspflicht den Willkürstrafantrag korrigieren müsste.
Der Strafantrag berücksichtigt unter anderem nämlich nicht ob die genannten Äusserungen der Wahrheit entsprechen und das verstösst gemäss der stetigen Rechtssprechung des BVerfG und des EuGH gegen das Willkürverbot.
Das wurde trotz schriftlichen Vortrag im Strafverfahren auch gar nicht berücksichtigt und aufgrund Erklärungen des Anklagten in der mündlichen Verhandlung  dazu erklärt Richter Bauer: “Ja, ja”, welches sinngemäss “Leck mich am Arsch” bedeutet.
So wurde auch vom Strafrichter Bauer, gemeinschaftlich mit dem Staatsanwalt und den anderen Richtern ein Willkürstrafverfahren gegen ihr durch Rechtsbeugung geschädigtes Opfer geführt und der Geschädigte zusätzlich wegen Beleidigung verurteilt.
Der Staatsanwalt hat sich in der mündlichen Verhandlung in seiner Objektivitätspflicht sogar noch mit seinem Willkürstrafantrag hervorgetan und betont, dass es sich um eine Vielzahl von Beleidigungen in seinem Willkürstrafantrag handele und die Strafe entsprechend möglichst hoch sein müsse.
Er will seinen Kollegen zeigen wie brauchbar er auch jede angeordnete Willkür im vorauseilendem Gehorsam durchführt.

Richter Dr. Pfab und Richter Dr. Krauss haben bei ihrer Zeugenaussage in der Hauptverhandlung über ihren subjektiven Beleidigungsgefühle aber komplett weggelassen, dass er den Angeklagten in seinen Grund- und Menschenrechten schwer verletzt haben und das sich der Angklagte darüber beschwert hat und auch haben diese vergessen zu erklären, dass dem Angklagten die Richterkollegen am AG-Coburg und LG-Coburg in dem Zivilverfahren das Recht wie von ihm in seinen Beschwerden beschrieben (vorsätzlich) gebeugt haben.
Auch hat Richter Dr. Krauss vergessen zu erklären, dass er den Angklagten mit einem Strafantrag verfolgt, der gegen das Willkürverbot verstösst. Solche unvollständigen Aussagen gelten ebenfalls als Falschaussagen. Aber auch diesbezüglich decken sich alle dortigen Juristen natürlich und selbstverständlich ab.

Wer meint, seine „Vergesslichkeit“ als Notausgang benutzen und sich davonstehlen zu können, liegt falsch. Wer bei der Zeugenbelehrung (§ 57 Abs. 2 StPO) des Richters aufmerksam zugehört hat, weiß, dass nicht nur die unrichtige, sondern auch die unvollständige Aussage zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann. Als unvollständig kann man auch eine Aussage begreifen, die durch vermeintliches Vergessen unvollständig ist und eben nicht dem entspricht, was der Zeuge tatsächlich zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen könnte. Das Verschweigen steht insofern dem Belügen gleich ((a.A. Vormbaum, in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB (4. Aufl. 2013) § 153 Rn. 96 ff.)) – und der Einzige, der vor Gericht lügen darf, ist der Angeklagte.
http://www.strafakte.de/strafprozessrecht/zeugen-flucht-ins-vergessen-gerichtsamnesie

Am Willkürurteil hat das natürlich nichts geändert, weil die Verurteilung vorher schon festgestanden hat und der Staatsanwalt rühmte sich noch, dass er den Angklagten für so viele Beleidigungen verstossend gegen seine Menschenrechte verfolgt.
Damit weist er unter Kollegen bei seinen Kollegen nach wie brauchbar er für jede von diesen angeordnete menschenrechtsverstossende Willkür ist.

Sowohl der Staatsanwalt und auch Richter Bauer tätigen also gegen ihr Opfer weitere Rechtsbeugungen. Die ganze Willkür, Rechtsbeugung und die Abdeckerei stellen ein völlig normalers Vorgehen bei diesen dar, dass nicht das kleinste bischen zu beanstanden ist, sondern vollkommen selbstverständlich erfolgt.

Aber auch die Erklärung, dass es sich um eine Willkürklageschrift, ein willkürlich darauf basierendes Strafverfahren und damit eine Willkürjustiz handelt stellt eine Beleidigung der Willkürjustiz in Coburg dar für das, das durch die Willkürjustiz geschädigte Opfer zu verfolgen ist.

Obwohl hier 4 Volljuristen gemeinschaftlich gegen ihr Opfer in einem Strafverfahren vorgehen, die alle in einem Gerichtsgebäude sitzen und sich beim Mittagstisch in der Mensa treffen, erklären alle dass keiner von diesen befangen wäre, sondern das alles vorstehende am AG-, LG-Coburg und der Staatsanwaltschaft Coburg korrektes objektives rechtliches Vorgehen ist, dass nicht im geringsten zu beanstanden ist.

Strafurteile mit hohen Fehlerquoten, System Vorurteil: “Schulterschlusseffekt” aus organisatorischer Nähe, Richter mit neuronalen Fehlschaltungen und Stilisierung der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft als Wahrheit, Verteidigung ist nur Garnierung. In den USA 25% falsche Geständnisse, 14.05.2014

Vorliegend ist also nicht nur eine organisatorische Nähe vorhanden, sondern auch noch eine persönliche Nähe. Vorliegend wird der Willkürstrafantrag nicht nur zur Wahrheit stilisiert, sondern die Verurteilung erfolgt aufgrund der geäusserten Gefühle der Richerkollegen.
Richter Dr. Pfab erklärte, dass es ihm weh tut, wenn eine seiner Entscheidungen als Rechtsbeugung (Falschurteil in rechtlicher Hinsicht) bezeichnet wird: “Das tut schon weh”.
Wenn jetzt ein Richter tatsächlich wahrheitsgemäss untersuchen würde wie falsch sein Urteil ist, dann würde ihm das sehr sehr weh tun und alle würden Mittags in der Mensa zusammen am Mittagstisch sitzen und Richter Dr. Pfab würde dort dann als Mimose darüber klagen wie ihm ein rechtlich falsche Urteil von seinem Kollegen attestiert wurde und es wäre dann kein freudiges, gemütliches Zusammensein mehr gegeben wo die Proleten die rechtlich niederen und minderwertigen Menschen darstellen, denen selbst deswegen gar keine Rechte zustehen können.
Ob ein Richter (wie Richter Bauer) sich so als Nestbeschmutzer betätigen möchte und sich dann die lamentiererei anhören möchte wie weh es seinem Kollegen Richter Dr. Pfab tut was er mit ihm gemacht hat?
Richter Dr. Pfab hat allerdings nur erklärt, dass es ihm weh tut aber wo es ihm weh tut hat er nicht gesagt und auch nicht wann die Wehwechen auftreten. Hier hätte Richter Bauer nachhaken müssen, denn es können ja auch Wehwechen sein, die der Angklagte gar nicht verusacht hat, sondern er selbst.

Gemäss dem Landesjustizministerium Bayern muss man prozessuale Möglichkeiten wie von einem Befangenheitsantrag gebrauch machen, wenn man wissen möchte ob die Richter bei der beklagten Versicherung Nebentätigkeiten ausüben, denn daraus könnte sich ein zusätzlicher Willkürgrund für die erfolgten Rechtsbeugungen ergeben.
Entsprechende Anträge sind bisher vollständig ignoriert worden.

Auch aus diesem Sachverhalt ergibt sich eine zusätzliche Willkürjustiz, denn richterliche Nebentätigkeiten sind dort geheim und die rechtlichen Möglichkeiten von denen man Gebrauch machen soll dienen nur weiterer Schikane an Geld- und Zeitverbrach der von Juristen geschädigten Opfer.

Vorliegend war dem Angklagten durch Justizwillkür und Rechtsbeugung geschädigten Opfers auf seinen Antrag hin auch kein Anwalt beizuordnen obwohl er darauf verwies, dass Richter Dr. Eisberg in einem vorhergehenden Strafverfahren festgestellt hat, dass er geistig so “abartig krank” ist, dass er gar keine Rechte bei Gericht begründen kann und seine Beweismittel daher auch nicht berücksichtigt werden können und das ihn 2 Richter einmal zu einer Psychologischen Untersuchung geschickt haben, weil er vollständig unfähig ist bei Gericht Rechte geltend zu machen.
Die Sache wäre so einfach, dass er keinen Anwalt braucht.
Wie man sieht ist die Sache aber für die 4 daran beteiligten Volljuristen rechtlich so schwer, dass diese in dem Strafverfahren und in der Willküranklageschrift die Willkür nicht beseitigen können. Auch müsste ja noch der Wahrheitsgehalt der Aussagen bestimmt werden unter zugrundelegung der Tatsachen, dass ein beleuchtetes Auto bei Dunkelheit genau so schlecht zu sehen ist wie ein PKW mit Abblendlicht und Warnblinkanlage. Wobei man sieht, dass auch diese Sachverhalte für Richter viel zu schwer sind. Die ganze Angelegenheit ist also für 4 Volljuristen bereits sachlich und zusätzlich auch noch rechtlich viel zu schwer.
Aber ein Prolet, der gemäss der Richter aufgrund auch “abartiger” geistiger Krankheiten garnicht in der Lage ist Rechte geltend zu machen, für diesen ist das rechtlich und sachlich eine einfache Sache, so dass er keinen Anwalt braucht.

Das bayrische Landesjustizministerium und Prof. Dr. Bausback, dass diese rechtsbeugenden Juristen eingestellt hat erklärte, dass es gegen die Richter etc. nichts machen könne.

Prof. Dr. Winfried Bausback:
“Die Justiz ist für die Menschen da. Sicherheit und Gerechtigkeit sind unser Anliegen.
http://www.justiz.bayern.de

Eine solche rechtsbeugende Willkürjustiz ist das Anliegen an Sicherheit und Gerechtigkeit für die Richter und Juristenkollegen von Prof. Dr. Winfried Bausback aber der Bürger ist auch in seiner Justiz nur unwertes Beiwerk, da es sich bei Nichtjuristen nämlich gar nicht um Menschen handelt, sondern um das “NICHTS”.

Es dürfte keinen Menschen geben für den Prof. Dr. Winfried Bausback oder das Landesjustizministerium überhaupt nur die Einhaltung derer verletzter Grund- und Menschenrechte gesorgt hat oder diesen auch nur im geringsten geholfen haben nicht einer solchen rechtsbeugerischen Willkürjustiz ausgeliefert zu sein.
Es geht allen diese Menschen in der Regel nur rein egoistisch um die eigene Karriere und sich für die Kollegen brauchbar zu machen um davon wiederum egoistisch zu profitieren.

Auch die angebliche Gerechtigkeit für die er sich einsetzen würde sagt schon alles:
ROLF LAMPRECHT: Die Lebenslüge der Juristen. Warum Recht nicht gerecht ist

Rechtsanwalt von Schirach: “Was schwer zu verstehen ist, ist dass die Aufgabe des Richters ist zu verurteilen und nicht gerecht zu sein.

In der Coburger Willkürjustiz setzt man sich über das Recht auch unter Missachtung von Grund- und Menschenrechten weg um für die Juristenkollegen durch Rechtsbeugung und Willkür ihre persönliche Gerechtigkeit zu schaffen.
Prof. Dr. Bausback setzt sich demgemäss entsprechend für eine interessante Aufgabe und  Fantasyvorstellungen ein.

Auch im folgenden wird man nicht feststellen, dass sich Prof. Dr. Bausback in irgendeiner Weise für justizgeschädigte Menschen einsetzt, sondern genau das Gegenteil seine Aufgabe ist.

Wie wir Bürger von ihm durch Selbstbeweihräucherung mit seinen schönen Aussagen vor entsprechender praktizierter Willkür geschützt werden:

Herr Minister, Ihre Vorgängerin hatte im Fall Mollath angeordnet, einen Wiederaufnahmeantrag zu stellen. Wann haben Sie Ihre letzte Weisung an die Staatsanwaltschaft erteilt?

Da kann ich mich ganz genau dran erinnern, weil ich noch nie eine Weisung erteilt habe. Ich habe von meinem externen Weisungsrecht noch keinen Gebrauch gemacht.

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bayerns-justizminister-bausback-keine-extrawuerste-fuer-prominente-12937841.html

Angeblich keine Extrawürste für Prominente. Aus das ist gelogen, denn wer sich einen Anwalt leisten kann hat ohnehin bereits mehr Rechte im Ansehen der Person wie ein Prolet ohne Anwalt. Man erhält dann in der Regel die Rechte, die dem Anwalt in seiner Stellung an seinem Ansehen in der Justiz zustehen. Und ich kenne bisher keinen Prominenten, der sich keinen Anwalt leisten konnte aber Bürger bei denen das so ist von denen keiner Prominent ist.

Im vorliegenden Fall könnte er doch die Staatsanwaltschaft anweisen, die Willkür in ihrem Willkürstrafantrag zu beseitigen und anweisen, dass die Grund- und Menschenrehte des verurteilten durch Rechtsbeugung geschädigten Justizopfers zu beachten sind.
Aber er erklärt dem Geschädigten, dass er diesbezüglich nichts machen kann. Das ist also gelogen, denn er könnte etwas machen wie er selbst erklärt aber er will es für niedere Proleten nicht. Verlogenerweise würde er sich aber auch noch für die Sicherheit und Gerechtigkeit der Menschen einsetzen.

Prof. Dr. Bausback aber auch Richter Dr. Friedrich Krauss würden niemals Mitglied in einem Verein gegen Rechtsmissbrauch werden, damit es in der Justiz für die Bürger Sicherheit und Grund- und Menschenrechte gibt (von Gerechtigkeit noch weit abgesehen, die es für die Bürger im Gegensatz zu den staatlich Machthabenden und diesen selbst ohnehin niemals geben wird), sondern diese sehen es als ihre Aufgabe an entsprechende gegenteilige Tätigkeiten positiv zu unterstützen und zusätzlich gegen entsprechend geschädigte Opfer vorzugehen um ihre Brauchbarkeit für jede staatliche Macht- und Gewalt insbesondere auch für die Rechte von Lobbyisten und Juristen unter Beweis zu stellen.

Auch im Dritten Reich sind diejenigen besonders auch von der Justiz verfolgt worden, die etwas gegen Willkür und Rechtsbeugung in der Justiz gesagt haben und besonders beliebt war der Straftatbestand der Beleidigung, weil sich dieser willkürlich verwenden lässt, da dieser gesetzlich und rechtlich nicht/kaum definiert ist. Damit hat jeder Jurist seine Brauchbarkeit für das System der Herrschenden unter Beweis gestellt und so Karriere gemacht. Heute bezeichnen die Juristen die damalige Systematik als Unrecht. Die gleiche Rechtssystematik wird heute aber von den genannten Juristen genau so praktiziert und damit das gleiche kein Unrecht ist müssen heute genau so wie damals die durch Justizwillkür und Rechtsbeugung geschädigten Bürger wegen Beleidigung verfolgt werden.

Warum das so ist:
Wenn das durch Justizwillkür von Juristen geschädigte Opfer wegen Beleidigung verurteilt wird, dann hat es die Justizwillkür und die Rechtsbeugungen ja gar nicht gegeben, weil wenn es diese gegeben hätte, dann würde ja gar keine Beleidigung vorliegen.
Natürlich muss dieses in einem solchen Strafverfahren auch untersucht worden sein, denn eine Nichtuntersuchung des Wahrheitsgehaltes würde gegen das Willkürverbot verstossen und da sich das Gericht und die Richter bereits mit der Strafverurteilung ihres Opfers bestätigt haben, dass es bei diesen keine Willkürjustiz gibt, muss natürlich automatisch auch der Wahrheitsgehalt der Aussagen untersucht worden sein immer mit dem Verweis auf die Verurteilung ihres Opfers wobei es auch nur auf die Verurteilung für diese ankommt, denn damit haben diese durch mehrfache Grund- und Menschenrechtswidrige Willkür ihre persönliche Gerechtigkeit für sich selbst geschaffen.

Prof. Dr. Bausback:
Die Staatsanwaltschaft ist in Deutschland nicht reine Anklagebehörde, nicht Partei im Sinne einer immer auf das Verurteilen ausgerichteten Vorgehens, sondern sie ist eine objektive Behörde.
…Informelle Absprachen sind unzulässig, ich zweifle nicht daran, dass sich Gericht und Staatsanwaltschaft rechtskonform verhalten haben.

Ein Fall Mollath soll sich angeblich nicht wiederholen (es gibt und es gab bereits ganz viele) und auch den Fall Familie Rupp uvam. hat er anscheinend schon vergessen. Dahinter stand jeweils die Staatsanwaltschaft als inobjektive rein Anklagende Behörde.
Die Staatsanwaltschaft als objektiv zu bezeichnen grenzt schon an verspotten der dadurch geschädigten Justizopfer aber das macht gar nichts, da diese sich ohnehin nicht wehren können.
Gemäss Dr. Bausback verbleiben da doch nur noch als alleinschuldige die Richter und Gutachter.
Aber er hat immer noch keinen Zweifel daran, dass sich Gericht und Staatsanwaltschaft rechtskonform verhalten würden. Das ist ja gerade zu lächerlich aber diese sind beide nicht schuld.
Was verbleibt sind die Gutachter. Bei den Gutachtern ist es allerdings so, dass das Landesjustizministerium möchte das nur noch qualifizierte und zertifizierte Gutachter tätig sind. Welche Gutachter sollten das wohl sein? Es sind genau die gleichen Gutachter, die auch im Fall Mollath tätig waren. Also kann es an diesen auch  nicht liegen.

Jetzt verbleibt also gemäss Dr. Bausback nur noch eine einzige Person, die an der ganzen Misere Schuld ist und das ist Herr Mollath selbst. Das das so ist haben aber auch die Staatsanwaltskollegen, die Richterkollegen und die Gutachterkollegen immer wieder festgestellt. Ohne Öffentlichkeit würde er heute noch in der Psychiatrie sitzen, weil er selbst Schuld ist und es keinen anderen Schuldigen gibt.

Ich hatte einen Strafantrag eingereicht wegen der Lügen vom Juristenkollegen RA Zeitner:

Strafantrag gegen RA Zeitner mit evtl. Strafvereitelung, der fast vollständig gelogene Schriftsätze bei Gericht einreicht und wahrscheinlich von GStA Thomas Janovsky aus Bamberg gedeckt wird.

Seine Lügen interessieren alle nicht und ob es sich dabei mindestens um einen Prozessbetrugsversuch handelt auch nicht. Wichtig ist auch in dem Verfahren, dass man mich mit einem Willkürbeleidigungsverfahren verfolgt und daher Straftaten von RA Zeitner gar nicht zu untersuchen sind.
Psychologische Gründe aufgrund derer ich keine Rechte in dem Strafverfahren geltend machen kann werden notfalls von den Richtern frei erfunden.
Wenn man die Mollaths also zukünftig nicht mehr so einfach in die Psychiatrie stecken kann, dann regelt man das halt eben genau so wie bei mir über die Strafen und wenn möglich über Inhaftierungen, woraus für die Richter folgt, dass sich alle rechtlich korrekt verhalten  haben, denn man sieht ja wen diese ins Gefängnis stecken oder bestrafen mussten. Und Dr. Bausback wird erklären, dass er an dem rechtlich korrekten Vorgehen seiner Juristenkollegen nicht die geringsten Zweifel habe.

Ein Psychiatrieaufenthalt über 5 Jahre soll zukünftig die Ausnahme sein. Dann wird die Ausnahme eben einfach zur Regel.
Gesetzlich soll auch die Untersuchungshaft die Ausnahme sein. Auch dort ist die Ausnahme die Regel, weil diese schafft für die Staatsanwalt- und Richterschaft, die gewünschten vollendeten Sachverhalte zB. Geständnisse. Dr. Bausback hat aber sicherlich auch diesbezüglich nicht die geringsten Zweifel, dass die Staatsanwälte und die Richter sich dabei nicht rechtlich korrekt verhalten würden.

U-Haft schafft Rechtskraft, Unzulässiger Deal: Absehen vom Haftbefehl gegen Geständnis, 2013

Zusätzlich zu den ganzen anderen juristischen “rechtlich korrekten” Schweinereien.
Beliebt ist auch die psychologische Untersuchung um den sogenannten Querulanten einen Betreuer zu bestellen. Das ist dann wie eine Entmündigung und man wird einfach nur noch in Gerichtsverfahren ohne jegliche Rechte “durchgeurteilt”.

Rechtsanwältin Claudia Grether spricht über Betreuung, Psychiatrie und Korruption in der Justiz, 17.10.2011

Es gibt auch viele viele kleine Mollaths und auch diesbezüglich hat Dr. Bausback nicht die geringsten Zweifel, dass sich die Richter in der Willkür mit ständiger Rechtsbeugung auch an stetigen Grund- und Menschenrechtsverletzungen rechtlich korrekt verhalten und jemals gerade in der Staatsanwaltschaft und Richteschaft für die Bürger etwas verbessert werden müsste.

Bisher zweifelt er auch nicht daran, dass richterliche Nebentätigkeiten einen Richter beeinflussen könnten, die Dieser bei einer der Prozessparteien ausübt und die daher zum Verbraucherschutz geheim sein müssen und das deswegen gestellte Befangenheitsanträge auch einfach ignoriert werden müssen.
Sollte doch mal ein Befangenheitsantrag bearbeitet werden müssen, dann hegt er wieder keinen Zweifel daran, dass die Kollegen, die auch alle zusammen am Mittagstisch sitzen über diesen nicht rechtlich korrekt entscheiden werden.
Denn wir ahnen es schon, dass er keinen Zweifel an dem rechtlich korrekten Vorgehen seiner Kollegen hegt.

Diese kathastrophalen Zustände haben wir in der Justiz aber ohnehin schon seit Jahrzehnten und demgemäss ist auch mit Dr. Bausback ausser schönen Sprüchen zur Selbstbeweihräucherung von sich selbst, der Richter- und Staatsanwaltskollegen usw. nicht die geringste tatsächliche Besserung für die Bürger zu sehen und noch nicht einmal für Mollaths. Es sind bisher alles nur elitäre Vorzeigeprojekte.

Politischer Werdegang und Parteiämter von Prof. Dr. Winfried Bausback:
1984: Eintritt in die Junge Union
1985: Eintritt in die CSU
Seither in verschiedenen Funktionen engagiert, derzeit:
CSU-Kreisvorsitzender Aschaffenburg-Stadt (seit 2009)
Mitglied im CSU-Bezirksvorstand (seit 2008)
Bezirksvorsitzender des AK Juristen CSU in Unterfranken
Stellv. Bezirksvorsitzender des AK Hochschule CSU in Unterfranken (seit 2009)
Politische Mandate
Seit 2002: Stadtrat in Aschaffenburg; stellvertretender Vorsitzender der CSU Stadtratsfraktion (seit 2005)
Seit 20. Oktober 2008: Mitglied des Landtags; in der 16. Wahlperiode (2008 bis 2013) u.a. Mitglied im
Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschut
Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes
Untersuchungsausschuss BayernLB / HGAA
Untersuchungsausschuss Rechtsterrorismus in Bayern – NSU

CSU:
Franz-Josef Strauss (CSU, Lion-Club): “Wenn ich alles sagen würde, was ich weiß, bräuchten CDU und CSU die nächsten 20 Jahre bei keiner Wahl mehr anzutreten!”
“…Ein Volk, das diese wirtschaftlichen Leistungen erbracht hat, hat ein Recht darauf, von Auschwitz nichts mehr hören zu wollen!…”

200000 politische Verfahren, Braunbuch:
Seit Jahren fordern prominente Vertreter der CDU/CSU die Wiedereinführung der Todesstrafe für politische Taten. Der Vizepräsident des Bundestages Jaeger (CSU) verlangte dies bereits 1957 (Frau und Politik, Bonn, 15. Dezember 1957), und kein geringerer als der seinerzeitige Justizminister Schärfer (CSU) wollte die Todesstrafe für „Landesverrat“ 1958 einführen. (Neue Ruhr-Zeitung, Essen, 14. Juni 1958).

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