Das Ansehen der Person in der Willkürjustiz und der richterliche Meineid, 27.10.2011

Ohne Ansehung der Person, law-blog, 27.10.2011

Richter sind verpflichtet, ohne Ansehung der Person zu urteilen. Wie sehr das mitunter daneben geht, belegt ein Beispiel aus Ostfriesland. Ein krasses Beispiel, zugegeben.

Das Landgericht Aurich hatte die Frage zu entscheiden, ob ein Angeklagter einen Kioskbesitzer beleidigt hat. Richtige Beweise dafür, dass der Angeklagte am betreffenden Tag den Kioskbesitzer tatsächlich als Drecksack und Arschloch tituliert hat, gab es nicht. Selbst die Angaben des vermeintlich Beleidigten, der als einziger Zeuge zur Verfügung stand, waren nicht sonderlich konkret.

Das Landgericht Aurich behalf sich zunächst mit dem Hinweis, der Angeklagte sei bereits früher wegen Beleidigung aufgefallen, deshalb sei ihm so eine Tat nicht fremd. Dann griff es noch zu folgendem Argument:

Dem entspricht der heruntergekommene Eindruck, den die Strafkammer von dem Angeklagten gewonnen hat.

Es kommt nur selten vor, dass Strafrichter ihre eigenen Vorbehalte, man könnte es auch Dünkel nennen, so offen ins Urteil schreiben. Das heißt aber nicht, dass die Neigung, von oben auf weniger gut situierte oder einen anderen Lebensstil als vollversorgte Juristen pflegende Mitmenschen herabzublicken, bei Richtern nicht anzutreffen wäre. Sicher nicht bei allen, aber doch bei einer nicht unbeträchtlichen Zahl.

Zumindest das Oberlandesgericht Oldenburg bremste diese, ich sage es mal offen, Willkürjustiz aus:

Ob der Angeklagte, der einem sozial randständigen Milieu zugehört, einen „heruntergekommenen“ Eindruck macht, ist für die Frage, ob er die Tat beging oder sie zu Recht bestreitet, irrelevant und völlig unergiebig. Der Wahrheitsgehalt der Einlassung eines Angeklagten wird nicht von seinem äußeren Erscheinungsbild berührt.

Das Urteil wurde aufgehoben. Eine andere Kammer des Landgerichts Aurich muss neu entscheiden.

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 4. Oktober 2011, Aktenzeichen 1 Ss 166/11

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§ 38 Richtereid
(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:
“Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.”

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4 Antworten zu Das Ansehen der Person in der Willkürjustiz und der richterliche Meineid, 27.10.2011

  1. Manfred Rösler sagt:

    Nach meiner Erfahrung beim Familiengericht (Amtsgericht) in Gießen, bin ich zu der Meinung gekommen, dass Richterinnen bewusst gegen den Richtereid verstoßen, um z.B. Frauensolidarität üben zu können. (Richterinnen decken sich auch gegenseitig.)

    Ich habe 27 Gründe, die geeignet sind, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit einer Richterin, Frau M., beim Familiengericht in Gießen, zu haben (§ 42 ZPO), aber ihre Kollegin (Richterin) schreibt mir, dass ich keinen Grund habe! Hier wird mein Recht mit den Füßen getreten. (So sehe ich es, und mein Bekanntenkreis auch.) Ich sehe darin eine Rechtsbeugung (Straftat).

    Ein Verstoß gegen den Richtereid, ist aus meiner Sicht eine Straftat (es sollte auf jeden Fall so sein). Sonst wäre ja dieser Richtereid ein Witz.

    Aber wie ich erfahren habe, leben wir nicht in einem Rechtsstaat, Richter dürfen wohl gegen den Richtereid verstoßen (auch Gutachter Beeinflussen, siehe dazu bei http://www.lto.de//recht/hintergruende/h/studie-gutachten-gericht-beeinflussung-wirtschaftliche-abhaenigigkeit/, Richtern passiert nichts), Gutachterinnen dürfen gegen den Sachverständigeneid verstoßen (Gefälligkeitsgutachten erstellen) denen passiert auch nichts, Psychologinnen dürfen gegen die Berufsordnung verstoßen, Rechtsanwälte dürfen gegen die Vereidigung verstoßen. Das sind alles (so wie es mir gesagt wurde) keine Straftaten.

    Hier haben unsere gewählten Politiker noch die Möglichkeit für unseren Rechtsstaat was wichtiges und sinnvolles zu tun. Das wäre ein wichtiger Beitrag für unsere Demokratie.

    Ich erlebe jetzt eine reine Willkürjustiz. Vom Rechtsstaat sehe ich nichts. Bei dieser Rechtslage haben es die Menschen, die im Sinne unseres Rechtsstaates arbeiten sollen, aber nicht daran denken es zu tun, ein Paradies auf Erden.

    Da unsere Politiker offensichtlich nichts für die Stärkung unserer Rechtsstaatlichkeit unternehmen, hoffe ich auf eine Bestrafung, durch Gott im Himmel, aller Menschen, die sich an den geleisteten Eid nicht halten und unschuldige Menschen, bewusst, ungerecht behandeln.

    • Manfred Rösler sagt:

      Weitere Informationen und Namen finden Sie in meinen Kommentaren hier beim justizfreund . de , zum Artikel “Fall Hermani: Staatsanwalt und Richterschaft eine kriminelle Vereinigung und Bürger ohne Chance”

      (Meine Google Rezensionen zum Amtsgericht Gießen, OLG Frankfurt am Main, Hessisches Ministerium der Justiz, Staatsanwaltschaft Gießen und Frankfurt am Main, wurden gelöscht, obwohl ich alles wahrheitsgemäß und korrekt bewertet habe. Offensichtlich gibt es bei den Google Rezensionen eine Zensur. Dadurch ist die Aussagekraft der Google Rezensionen schwach.)

  2. Der Richtereid ist ein Amtseid und der wird erst nach dem Tod im Himmel von Gott bestraft. Eine Bestrafung wegen Bruch vom Eid wird grundsätzlich vor aktuellen deutschen Gerichten nicht durchgeführt.
    Vor wenigen Wochen hatte ich darum eine lebhafte Diskussion bei
    “fischer im recht” im Internet mit Richtern, die diese Auffassung BEGRÜNDET vertraten.

    • Manfred Rösler sagt:

      Im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) fehlt ein §, der den Bruch eines Amtseides unter Strafe stellen würde. Also, wenn sich z.B. Richter oder Bundesminister, usw. nicht an den Amtseid halten, können sie nicht bestraft werden, weil im StGB dafür kein § vorgesehen ist.

      Wenn Richter nicht getreu dem Grundgesetz und nicht getreu dem Gesetz arbeiten, wenn sie nicht nach besten Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person arbeiten, wenn sie nicht nur der Wahrheit und Gerechtigkeit dienen, dann passiert ihnen, in der Regel, nichts. Denn oft werden sie von Staatsanwälten gedeckt, die sich auch nicht an den Amtseid halten. (Der Rechtsstaat wird so, von gesetzwidrig arbeitenden Mitarbeitern in der Justiz, außer Kraft gesetzt.)

      Der Amtseid ist offensichtlich nur ein reines Theaterspiel ohne Konsequenzen.

      Diese Rechtslage ist von unseren Bundestagsabgeordneten so geschaffen worden. (Welche Berufsgruppe ist überwiegend im Deutschen Bundestag zu finden?)
      Sie haben sich die Rechtslage so geschaffen, dass sie für den Bruch des Amtseides nicht bestraft werden können.

      Das hat mit einem Rechtsstaat wenig zu tun.

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