„Datenschutz und Informationsfreiheit sind Grundrechte. Sie zu sichern ist unser Auftrag.“ Wohl dem, der daran glaubt.
„Datenschutz und Informationsfreiheit sind Grundrechte. Sie zu sichern ist unser Auftrag.“ behauptet Dr. Alexander Dix, Leiter der Behörde staatlichen „Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit“. Wohl dem, der daran glaubt.
Wie Sie schon am Namen „Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit“ – die als staatsbürokratischen Behörde aber nicht mit dem Leiter dieser Behörde – Herrn Dr. Alexander Dix, einem Mann, dem alle unsere Liebe gilt, zu verwechseln ist – erkennen können, versteht sich dieses seltsame behördliche Zwitterwesen in erster Linie als staatsbürokratische Behörde für Datenschutz, man könnte also auch sagen als „Behörde für Geheimhaltung“, denn nichts anders stellt der sogenannte Datenschutz dar.
Die Informationsfreiheit steht dagegen an zweiter und somit letzter Stelle, ansonsten würde es ja heißen: Berliner Beauftragter für Informationsfreiheit und Datenschutz. Sichtbar wird die Nachrangigkeit der Informationsfreiheit auch am Namen unter dem die Behörde „Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit“ im Internet auftritt – www.datenschutz-berlin.de. Die Informationsfreiheit hat die Behörde „Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit“ hier gleich komplett gestrichen – nomen est omen.
So widmet der „Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit“ denn konsequenterweise in seinem Jahresbericht 2009 auch nur ein einziges Kapitel von insgesamt fünfzehn Kapiteln dem Thema „Informationsfreiheit“.
Somit kann man sicherlich feststellen, dass es sich bei der Behörde „Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit“ im wesentlichen um eine Art „Geheimdienst“ handelt, deren Aufgabe es aber nicht ist, geheime Sachverhalte auszuspähen, so wie etwa der Bundesnachrichtendienst, sondern Sachverhalte vor einer Veröffentlichung zu schützen. Mithin das genaue Gegenteil der Geheimnisveröffentlichungsplattform Wikileaks – www.wikileaks.de
Als Zwitterwesen, dessen erigierter Penis „Datenschutz“ und deren trockene Vagina „Informationsfreiheit“ heißt, soll der „Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit“ gleichzeitig zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, auf den Datenschutz und die Informationsfreiheit achten. Also pupsen und gleichzeitig den Methanausstoß, der zum Treibhauseffekt beiträgt, verringern. Oder Regimekritiker ins Gefängnis stecken und Regimekritiker für die Verdienste um die Demokratie mit dem Friedensnobelpreis auszeichnen. In der Psychologie nennt man solches Verhalten zwei unvereinbare Aufträge gleichzeitig erfüllen zu wollen schizophren.
Dass die Informations- und Meinungsfreiheit in Berlin auf der Strecke bleibt, ist der Behörde „Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit“ angeboren und vom rot-rot regierten Land Berlin (schwarz-gelb ist leider auch nicht besser) wohl so gewollt, denn sonst hätte wir sicherlich schon eine andere Verfasstheit dieser Behörde.
So ganz nebenbei übt sich die Behörde „Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit“ auch noch im Aufpusten bunt schillernder Seifenblasen, wir wollen hier nicht von Demagogie sprechen, die bei der erst besten Betrachtung zerplatzen. So heißt es im Jahresbericht 2009:…
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