Das war bisher stetig das vollkommen selbstverständliche Vorgehen und es ist keine Begründung zu dumm und daher erhält man auch folgendes ausdrücklichst erklärt, weil man dort sinnloserweise keinerlei Rechte geltend machen braucht:
Richterin Barausch LG-Coburg: „Ihre Eingaben werden entweder nicht bearbeitet oder sind automatisiert abzuweisen, wie es meine Kollegen auch alle machen“.
Sinngemäß das gleiche erklärte auch Richter Dr. Friedrich Krauß als Zeuge bei Gericht. Es wurde festgestellt, daß seine Erklärung der Wahrheit entspricht und vollkommen richtig ist auch von einem Staatsanwalt Imhof aus Coburg.
Man darf in der Coburger Justiz nicht sagen, daß die Zeugenaussage eines Richters gelogen ist/war, sondern man muß erklären, daß es die Wahrheit ist. Auch der Meinung zu sein, daß ein Richter gelogen hat ist dort verboten. Daher muß sich jeder heimlich sein eigenes Bild darüber machen, wenn ich schreibe, daß es wahrheitsgemäße Aussaugenen gegeben hat.
Richter Krauß erklärte zB. das der Angeklagte Richter mit Formalbeleidigungen beleidigt hätte wie zB. “Idiot”, welches eine stets strafbare Formalbeleidigung darstellt.
Die Aussage entsprach also insgesamt der Wahrheit und auch im Detail:
Abgesehen davon, dass niemand als “Idiot” bezeichnet wurde, stellt die Bezeichnung eines Menschen als Idiot keine stets strafbare Formalbeleidigung dar:
EGMR: Weshalb man zu Ex-Präsident Sarkozy “Hau ab, Idiot!” sagen durfte
Es konnte nicht eine einzige Aussage dargelegt werden, die eine stets strafbare Formalbeleidigung darstellt aber dennoch erfolgte aufgrunddessen in kollegialer Kumpanei (“Systemfehler”, Der Spiegel 51/2013) in deren Justiz die Verurteilung auf Basis der Zeugenaussagen der familiären Richterkollegen.
Das es sich dabei um eine “Willkürjustiz” handelt darf man als das geschädigte Opfer deren Justiz sicherlich auch nicht sagen, weil diese Meinung sicherlich auch verboten ist.
Es sind dort nicht nur solche Meinungen verboten. Es ist auch verboten sich damit rechtlich zu verteidigen, dass zB. in einem Verfahren gegen das “Willkürverbot” verstoßen wurde.
Aber der Verfassungsgerichtshof Sachsen darf das sagen:
Verfassungsgerichtshof Sachsen
Beschl. v. 25.05.2011, Az.: Vf. 100-IV-10
Verurteilung wegen Beleidigung muss tatrichterliche Feststellungen über die Kundgabe einer Missachtung oder Nichtachtung erkennen lassen und ist anderenfalls willkürlich;
III.
Die Verfassungsbeschwerde ist auch begründet. Das Urteil des Amtsgerichts Bautzen vom 3. Dezember 2009 und der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 18. Oktober 2010 verletzen das Willkürverbot (Art. 18 Abs. 1 SächsVerf) und die Meinungsfreiheit (Art. 20 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf) des Beschwerdeführers.
Ob es sich bei einer Justiz, die Menschen den Justizgewährsanspruch vollständig entzieht um eine “Willkürjustiz” handelt, darüber muß sich jeder also eine eigene Meinung bilden.
Nicht nur dort ist Richtern aber vollkommen selbstverständlich die Wahrheit zur gemeinschaftlichen Rechtsbeugung vor Gericht erlaubt. Für ihre Rechtsbeugungen und wahrheitsgemässen Falschaussagen sind ihre geschädigten Opfer wegen Beleidigung strafrechtlich zu verfolgen.
Auch gemäß der Staatsanwaltschaft Coburg und Bamberg ist das ein vollständig korrektes Vorgehen der Justiz, das nicht im geringsten zu beanstanden ist, weil wir in einem Rechtsstaat leben.
Es gibt aber ohnehin nichts was dort Rechtswidrig oder Verfassungsfeindlich genug wäre um von den Kollegen nicht als besonders richtig und korrekt gelobt zu werden, denn es handelt sich auch um eine kollegiale “Familie”: “Systemfehler”, Der Spiegel 51/2013.
Dadurch ist natürlich keiner auch nur im geringsten Befangen.
Das linke Bild zeigt Richter Anton Lohneis und Richter Dr. Friedrich Krauß beim freundlichen Grinsen.
Das linke Bild zeigt Richterin Ulrike Barausch und den Präsidenten des OLG-Bamberg ,Richter Clemens Lückemann, beim freundlichen Grinsen.
Richter Lückemann und Richterin Barausch finden es in Ordnung, daß Beschwerden von Nichtjuristen nicht bearbeitet werden.
Richter Krauß, Landesjustizminister Bausback, Leitender Staatsanwalt Bernhard Lieb und Richter Lohneis ohne freundliches Grinsen. Wenn der Bausback das “NS-Unrechtsregime” erklärt, dann ist in Coburg das freundliche Grinsen vorbei.
Staatsanwalt Lieb und Richterin Barausch wissen beide ganz genau, dass der Justizfreund aufgrund einer forensisch wissenschaftlich festgestellten geistigen Krankheit rechtlich gar nichts verstehen kann und daher keine Rechte in der Justiz geltend machen kann und daher Artikel 19 Abs. 4 GG und Artikel 103 Abs. 1 GG für ihn nicht gelten. So wie es im Mittelalter für Vogelfreie auch galt oder es gemäß Prof. Bausback in einem “NS-Unrechtsregime” auch gilt.
Richterin Barausch 02.11.2015 (LG-Coburg 3cs123js1067312): “Der Sachverständige B. gelangte unter Zugrundelegung der daraus gewonnenen Erkenntnisse aus psychiatrisch-psychologischer Sicht zu dem Ergebnis, dass beim Angeklagten jedenfalls eine forensisch relevante wahnhafte Störung vorliegt. Diese ergebe sich daraus, dass der Angeklagte in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Schreiben an bundesdeutsche Justizbehörden zum Ausdruck gebracht hat, dass er Justizbehörden allgemein für weitgehend korrupt hält und sich von ihnen ungerecht behandelt fühlt.”
Richter Dr. Pfab erklärte als Zeuge wahrheitsgemäß vor Gericht bei Richterin Barausch, natürlich auch wahrheitsgemäß wie von den unbefangenen familiären Kollegen festgestellt wurde: “Eine stets strafbare Formalbeleidigung liegt immer dann vor, wenn man einer anderen Person eine geistige Krankheit vorwirft”.
Da haben Richterin Barausch und StA Lieb also jemanden beleidigt.
Zudem erfolgte die Zeugenaussage natürlich ohnehin wahrheitsgemäß. Der Angeklagte soll nämlich Richter entsprechend beleidigt haben und denen gegenüber gilt eine erhöhte Meinungsfreiheit:
Folgende Äusserung stellt nicht zwingend eine Formalbeleidigung dar:
„geisteskranke Staatsanwältin“ BVerfG Beschluss vom 29. Juni 2016 – 1 BvR 2646/15
„Durchgeknallter Staatsanwalt“ stellt nicht zwingend eine Beleidigung dar. BVerfG Beschluss vom 12. Mai 2009 – 1 BvR 2272/04
Psychologe Prof. Steller klagt Justiz an, zeit-online, 19.11.2015: “Unschuldig verurteilt mit unfassbarer Wirklichkeit bei Gerichten, die in Romanen überzogen wäre.”
Das Schweinehund-Prinzip in der Justiz
Wie entscheiden deutsche RichterInnen einen Prozess? Sie blättern ein wenig in der Akte und finden heraus, welche der beiden Parteien die schwächere ist. Diese Partei heißt der Schweinehund. Dann suchen die RichterInnen noch ein wenig in der Akte nach Schein-Argumenten um den Schweinehund verurteilen zu können.
https://bloegi.wordpress.com/2010/10/14/das-schweinehund-prinzip-in-der-justiz/
Gemäß dem bayerischen Landesjustizminister Winfried Bausback handelt es sich bei der Verwehrung des Justizgewährsanspruch, was in Coburg und Bamberg ein Selbstverständnis darstellt, um ein “NS-Unrechtsregime”.
Bausback: „Eine der wesentlichen Antworten unseres Grundgesetzes auf das NS-Unrechtsregime ist das Rechtsstaatsprinzip. Hierzu gehört auch das in der Verfassung ausdrücklich verankerte Gebot eines effektiven individuellen Rechtsschutzes gegen die öffentliche Gewalt. …Zumeffektiven Rechtsschutz gehört aber auch gleichzeitig, dass derEinzelne möglichst zügig zu seinem Recht kommt.“
https://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Es-ist-unerlaesslich-die-Vergangenheit-zu-kennen;art155371,3859799
Nur auf die Erstattung seiner Reisekostenentschädigung wartet der Beschwerdeführer jetzt schon über 4 Jahre und 8 Monate nach 35 Eingaben, Beschwerden und Dienstaufsichsbeschwerden.
Bei der Verletzung der Gewaltenteilung (http://blog.justizfreund.de/verfassungsfeindliche-falsche-rechtsmittelbelehrungen-am-ag-und-lg-coburg-16-07-2018), die in Coburg und Bamberg ebenfalls ein Selbstverständnis darstellt, handelt es sich gemäß Prof. Bausback noch einmal um “NS-Unrecht” eines “NS-Unrechtsregime”.
Es ist klar, daß man dort wegen Beleidigung strafrechtlich verfolgt wird, wenn man “NS-Unrecht” in der dortigen Justiz kritisiert.
https://community.beck.de/2017/06/30/in-muenchen-fuer-richter-zu-akzeptieren-eigentlich-sind-sie-so-wie-freisler-nur-anders#comment-82089
Mittellose Menschen bzw. Nichtjuristen, die in der Justiz selbst Rechte geltend machen stellen für viele Richter und Staatsjuristen bereits als solches eine Beleidigung dar.
Weil in der Sache Verfassungsbeschwerde am Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingelegt wurde, wünschte der Bayerische Verfassungsgerichtshof noch eine Beschwerde gemäß §33a StPO.
Seit über einem Jahr wird die Beschwerde gemäß §33a StPO aufgrund des Schweinehundsprinzips bzw. “NS-Unrecht” (gemäß Prof. Bausback) nicht bearbeitet. Bisher erfolgte die Nichtbearbeitung angeblich aufgrund von §17 AGO-Bayern. Was immer wieder vom Landgerichtspräsidenten Richter Anton Lohneis und vom Präsidenten des OLG-Bamberg kundgetan wurde. Diese “Rechtsansicht” vertritt auch Richter Dr. Krauß, wie er als Zeuge vor Gericht bei Richterin Barausch sinngemäß erklärte.
Diese Vorschrift stellt wegen dem Verstoß gegen Artikel 19 Abs. 4 GG aber “NS-Unrecht” (gemäß Prof. Bausback) dar, da dieses Menschen den Justizgewährsanspruch (willkürlich) entzieht.
Auch das Bundesjustizministerium erklärte, daß die Vorschrift auf Gerichtsverfahren natürlich und selbstverständlich nicht anwendbar ist:
bundesjustizministerium17agoseite1
Nun wünschte der Beschwerdeführer eine Kopie des Geschäftsverteilungsplan oder die Mitteilung welcher Richter in dem Verfahren zuständig ist. Bei vielen anderen Gerichten liegt der Geschäftsverteilungsplan im Internet.
Prof.Bausback: „Die Justiz hat ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte derMenschen.“, „Die Justiz ist für die Menschen da. Sicherheit und Gerechtigkeit sindunser Anliegen.“
DerPräsident des OLG-Bamberg: „…ist es Anspruch und Ziel des Oberlandesgerichts Bamberg, denrechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern eine sichere, schnelle undeffiziente Erledigung ihrer rechtlichen Anliegen zu ermöglichen.…somit zu dem angestrebten Ziel einer bürgerfreundlichen undbürgernahen Justiz beitragen.“
20181022praesidentgeschaeftsverteilungsplan
Richter Anton Lohneis am 22.10.2018:
Am 21. September 2018 haben Sie um die Zusendung eines Geschäftsverteilungsplans gebeten um zu erfahren, wer in Ihrem „Reisekosten-und Entschädigungsverfahren“ zuständig ist.
Es wurde Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt, dass das Verfahren gegen Sie rechtskräftig abgeschlossen ist und es deshalb kein Reisekosten- und Entschädigungsverfahren mehr gibt.
Man darf in der Justiz nicht sagen, daß der Präsident eines Landgerichts gelogen hat.
Man muß also sagen, daß er die Wahrheit gesagt hat.
Da sagt der Präsident Anton Lohneis des LG-Coburg die Wahrheit, denn das wurde dem Beschwerdeführer bezügl. der Beschwerde basierend auf §33a StPO bisher nicht mitgeteilt, sondern stetig nur, daß seine Eingaben und die Beschwerde gemäß §33a StPO aufgrund §17 AGO nicht bearbeitet wird. Dieser Entzug des Justizgewährsanspruchs stellt gemäß Prof. Bausback “NS-Unrecht” dar. Der Meinung, daß das so ist darf man natürlich als Bürger oder als das dadurch geschädigte Opfer auch nicht sein. Eine solche Meinung ist strafbar. Prof. Bausback darf aber im Ansehen seiner Person nicht nur der Meinung sein, daß es so ist, sondern er darf das sogar feststellen.
Außerdem gab es folgende Erklärung, die immer wieder nicht im geringsten in der dortigen Justiz zu beantstanden ist:
Richterin Barausch LG-Coburg: „Ihre Eingaben werden entweder nicht bearbeitet oder sind automatisiert abzuweisen, wie es meine Kollegen auch alle machen“.
Jetzt gibt es das Entschädigungsverfahren plötzlich gar nicht mehr. Jahre vor der Beschwerde gemäß §33a StPO im Jahr 2015 war das allerdings schon einmal gegeben und somit mußte der Bayerische Verfassungsgerichtshof für eine Bearbeitung sorgen und auf einmal gab es das Entschädigungsverfahren doch wieder:
bayerischerverfghnichtbeareitung
Aber auch damals hat niemand in diesen Verfahren erklärt, dass das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wurde, sondern es wurde nur einfach unter Verletzung des Justizgewährsanspruchs nicht bearbeitet oder es wurde mit §17 AGO der Justizgewährsanspruch verweigert.
Darüber das dort Richter und Staatsanwälte lügen darf man aber nicht berichten und man darf auch nicht einer entsprechenden Meinung sein. Genau so wenig wie über das dortige “NS-Unrechtsregime” (gemäß Prof. Bausback):
Anklageschrift AG-Coburg Cs 111 Js 2087/18:
“Weiter behaupten Sie, dass der damalige Staatsanwalt Imhof ein „lügender Staatsanwalt“ gewesen sei. …”
Der Strafantrag wurde natürlich von Richter Anton Lohneis gestellt.
https://community.beck.de/2017/06/30/in-muenchen-fuer-richter-zu-akzeptieren-eigentlich-sind-sie-so-wie-freisler-nur-anders#comment-82089
Richter Anton Lohneis am 22.10.2018:
Nur der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass Akteneinsicht in Geschäftsverteilungsplänen am Landgericht Coburg nur auf der Geschäftsstelle genommen werden kann und diese nicht übersandt werden.
Statt dem Schreiben was der Beschwerdeführer erhalten hat, hätte man ihm auch einfach mitteilen können wer für das entsprechende Verfahren zuständig ist/wäre oder man hätte ihm per email ganz einfach eine Kopie des Geschäftsverteilungsplans zusenden können.
Stattdessen wendet man Zeit auf und kämpft darum Bürger in allen Rechten incl. der Grund- und Menschenrechte einzuschränken und zu verletzen.
In der bayerischen Justiz sind richterliche Nebentätigkeiten übrigens auch Geheim, damit man ungestört das Recht entsprechend beugen kann.
Der Beschwerdeführer soll nun also auch noch über 400km nach Coburg anreisen um in den Geschäftsverteilungsplan schauen zu können.
Man braucht sich nicht darüber wundern, weil das nicht mit dem offenen Ohr für die Sorgen und Nöte der Menschen zusammen paßen würde.
Das wird dort als eine besondere Serviceleistung angesehen, weil der vollständig rechtlose Nichtjurist als Untermensch ja überhaupt gar keine Rechte hat und diese auch nicht bei Gericht geltend machen kann.
Daher ist das bereits eine ganz besondere Serviceleistung.
Richter Anton Lohneis: Unabhängige Richter und Staatsanwälte seien für ein funktionierendes Rechtssystem die wichtigsten Voraussetzungen, dankte der 59-Jährige Ministerium und anderen Institutionen der Rechtspflege
Da ist ein Widerspruch, denn dann kann die Justiz in Coburg und Bamberg kein funktionierendes Rechtssystem darstellen.
Man deckt sich dort einmal in kollegialer Kumpaneiganz besonders kollegial ab (“Systemfehler”, Der Spiegel 51/2013).
Außerdem hält er selbst gar nichts von der Gewaltenteilung oder der Verfassung:
http://blog.justizfreund.de/verfassungsfeindliche-falsche-rechtsmittelbelehrungen-am-ag-und-lg-coburg-16-07-2018
Staatsanwalt Bernhard Lieb: „Es wird skrupel- und hemmungslos eingeschlagen und getreten. …Um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, sei konsequente Anwendung sämtlicher Instrumentarien der Wertevermittlung von sozialen Trainingsmaßnahmen bis hin zum Täter-Opfer-Ausgleich konsequent anzuwenden.“
Besonders bei einem “NS-Unrechtsregime” (gemäß Prof. Bausback), welches er allerdings für ein besonders gut funktionierendes Rechtssystem hält und in dem es wichtig ist die geschädigten Opfer mit Verstößen gegen das Willkürverbot und unter Mißachtung der Grund- und Menschenrechte konsequent zu verfolgen und abzuurteilen um diese noch mehr zu schädigen als Wertevermittelung der Justiz.
An diese Wertevermittlung haben sich die Bürger zu halten.
Dr. Friedrich Krauß: Er habe in Coburg „sechs wunderbare Jahre“ und eine funktionierende Rechtspflege erlebt, sagte Krauß.
https://www.coburg.ihk.de/files/uw_01-02_2016_internet.pdf
Seine Opfer und die Opfer des “NS-Unrchtsregime” (gemäß Prof. Bausback) und der durch das Willkürverbot betroffenen geschädigten Opfer in Coburg und Bamberg haben allerdings kein wunderbaren Jahre.
Auf die kommt es aber auch gar nicht an, sondern nur auf die wunderbaren Jahre der Juristen.
Für seine kriminelle Handlung, der Falschaussage vor Gericht, wird er natürlich kollegial gar nicht verfolgt. Daher ist es für ihn eine wunderbar funktionierende Rechtspflege.
Hier war eigentlich ein Bild vorgesehen, welches das Ende von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit symbolisieren soll.
Die Verwendung des Bildes stellt gemäß der Justiz in Coburg allerdings Schmähkritik dar und daher mußte es entfernt werden.
Im Net bei der Website ,,justizfreund” findet man solche Artikel über den Präsident des LG Coburg Anton Lohneis:
Der lügende Richter Anton Lohneis LG-Coburg als auffälliger Grundrechtsverletzer, keine Bearbeitung von Beschwerden minderwertiger sogenannter „Untermenschen“
Publiziert am 12. Januar 2018 von justizfreundadmin
Ich kann dies auch bestätigen.
Anton Lohneis ist nicht nur Lügner, sondern ein Unterstützer von Korrupten Richtern, wie der korrupte Richter Müller am AG Coburg, der offensichtlich lügt und offensichtlich den Prozess betrügt für Geld, das er von der Huk-Coburg bekomme.
Huk-Coburg bezahle den Richtern, damit sie ihre Klagen gewinnt.
Nach der Antwort des Präsidenten des LG Coburg Anton Lohneis vom 18.04.2019 (Zeichen: LBS I 4/2019) müsse auch solcher Unterstützer der korrupten Richtern Gelder für sein Lügen und für seine Unterstützung haben.
Ich habe am 23.03.2019 den Richter Müller beim Präsidenten Lohneis beschwert, weil Richter Müller das Recht gebeugt hat.
Ich habe den Richter Müller bei einer Verhandlung am 07.03.2019 abgelehnt und die Ablehnung mehrere Male im Beisein von 4 Zeugen wiederholt. Es dauerte ca. 10 danach, bis ich den Saal verlassen habe. Trotzdem war Richter Müller nach der Ablehnung bzw. nach meinem Verlassen des Saales tätig in der Sache und hat ein Versäumnisurteil gemacht, als ob er nicht abgelehnt wurde.
Lügner bzw. ungesetzlichen Richter Müller durfte gemäß § 47 Abs.1 ZPO kein Urteil nach meinem Ablehnungsantrag machen. Richter Müller hat alle Gesetze unter den Füssen, da der Präsident des LG Coburg, Anton Lohneis, ihm beim Lügen, bei Prozeßbetrügen und vor allem bei der Rechtsbeugung voll unterstützt. Für Geld?
Das ist Justiz der Lügner und Verbrecher. Fähigkeit haben solche Richter nur bei Lügen und bei Prozeßbetrügen und nicht bei der Führung einer anständigen Justiz.
Ich habe eine Klage beim AG Coburg gegen Huk-Coburg Rechtsschutzversicherungen erhoben. Ich musste während des Verfahrens feststellen, dass ich die Klage beim AG Huk-Coburg erhoben habe.
Direktor des AG Huk-Coburg bzw. der Richter Trotta hat in seinem Beschluss vom 27.06.2019 versucht den Prozess zu betrügen, da er auf der Seite 1 des Beschlusses geschrieben hat:
,,Der Kläger verlangt von der Beklagten die (restliche) Übernahme von Anwaltsvergütung‘‘
Diese bewusste Fälschung der Tatsache im Beschluss von Herrn Trotta führt zu falscher Entscheidung zu Gunsten der Beklagten, Huk-Coburg Versicherungen.
Richtig ist, dass ich gegen die Beklagte verlange, dass die Beklagte gemäß unseres abgeschlossenen Vertrag die Vergütung des (ersten) Anwaltes zahlt. NICHT (restliche)
Auf Seite 7 des Vertrags zwischen dem Kläger und der Beklagten hat die Beklagte die Kosten/Vergütung des (ersten) Anwalt zu übernehmen.