Der Präsident des OLG-Hamm Keders und Richter Weyandt die querulantorisch die Grund- und Menschenrechte der Bürger verletzen und an völligem Realitätsverlust leiden mit Spott und Hohn, 30.03.2013

Der Präsident des OLG-Hamm Johannes Keders und Richter Weyandt, alle beteiligten Richter und die Staatsanwaltschaft, die Generalstaatsanwaltschaft Hamm und das Landesjustizministerium weigern sich einem Bürger bestimmte Schriftstücke zur Kenntnis zu bringen.

Insgesamt sind es folgende Schriftstücke:
1. Ein psychologisches Gutachten von einem Neurologen, welches Gegenstand eines unrechtmässigen Betreuungsversuchs zur vollständigen Rechtlosstellung des Bürgers war.
2. Ein weiteres unzulässig im geheimen eingeholtes psychologisches Gutachten (über Schriftsätze von ihm, die man dann natürlich auch im geheimen hat ausfiltern können) welches Gegenstand in einer Strafsache war
3. Das Wortprotokoll aus der Hauptverhandlung in einem Strafverfahren bei Richter Dr. Eisberg vom AG-Minden
4. Die dienstliche Äusserung von Richter Dr. Eisberg wegen eines bezüglich ihm gestellten Befangenheitsantrages

Wegen der zur Kenntnisbringung der vorgenannten Schriftstücke wurde sich teils bei allen Institutionen insgesamt auch bis zu 20 mal beschwert.
Wegen einiger der vorgenannten Schriftstücke wurde daher nun Klage auf Herausgabe einer Kopie am VG-Minden (7 K 221/13) eingereicht.

Anspruch auf zur Kenntnisbringung der Dienstlichen Stellungnahme von Richter Dr. Eisberg bestand schon vor der Entscheidung über den Befangenheitsantrag. Diese ist dem Antragsteller aber nicht einmal bis zur Entscheidung in der Strafsache zur Kenntnis gebracht worden und danach auch nie.

Der Richter hat sich in einer zusammenhängenden Darstellung über die entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern (Baumbach/Hartmann ZPO 66. Auflg. §44 ZPO Rn 6; Schneider, Befangenheitsablehnung des Richters im Zivilprozeß 2. Auflg. §3 Rn 161f.)
Das ist sogar eine Dienstpflicht (Zöller/Vollkommer ZPO 26. Auflg. §44 ZPO Rn 4).


Die dienstliche Äusserung des abgelehnten Richters ist dem Ablehnenden zur Kenntnis zu bringen (OLG Braunschweig NJW 76, 2024, 2025; AK Wassermann 5; BverfGE , 24, 56, 62; BGH 23, 200, 203) und diesem gemäss § 33 Abs. 2,3 StPO Gelegenheit zu Stellungnahme zu geben und zwar vor der Entscheidung über den Befangenheitsantrag und damit schon lange vor der Hauptverhandlung  (BVerfGE 24, 56, 62 = NJW 68, 1621; BGH 21, 85, 87 = JR 67,227).

Das Wortprotokoll der Hauptverhandlung ist dem Kläger von daher wichtig, weil Richter Dr. Eisberg sein Protokoll extrem gekürzt hat und wesentliche Ereignisse aus der Hauptverhandlung weggelassen hat. Ein Protokollberichtigungsantrag wurde abgewiesen.
Der Präsident des OLG-Hamm erklärte nun folgendes:
“Der Verlauf der Sitzung wurde protokolliert. Ein Wortprotokoll wurde nicht angefertigt.”
Es gibt jedoch einen unabhängigen Zeugen der in der Hauptverhandlung zu gegen war und bezeugen kann, dass eine Protokollführerin immer dann ganz fleissig getippt hat, wenn jemand etwas gesagt hat. Auch wenn in diesem Protokoll nicht der Verlauf der Hauptverhandlung wörtlich niedergelegt ist, so ist klar auf welches Protokoll der Kläger Herausgabe begehrt. Logischerweise muss aber Wortprotokoll geführt worden sein, denn die Protokollführerin hätte ja sonst gar nicht gewusst was diese hätte genau protokollieren sollen.

Desweiteren erklärt Richter Dr. Eisberg in der Abweisung des Protokollberichtigungsantrags vom 20.03.2013 folgendes:
“Im Protokoll ist detailiert niedergelegt, welche Feststellungen zur Frage der Schuldfähigkeit vom Gericht getroffen worden sind.”

Das von Richter Dr. Eisberg angefertigte extrem gekürzte Protokoll wurde von ihm erst Wochen nach der Hauptverhandlung angefertigt. Die paar Sachen die er aus der Hauptverhandlung zur Protokollierung für sein Protokoll herausgepickt hat sind tatsächlich ganz genau detailliert so wiedergegeben wie diese stattgefunden haben.
Warum weiss Richter Dr. Eisberg noch nach Wochen was detailliert in der Hauptverhandlung gesagt wurde?
Das kann nur bedeuten, dass das Wortprotokoll zu dem Zeitpunkt noch existiert hat.

Es wird sich auch vom Präsidenten des OLG-Hamm als Querulanten hartnäckig geweigert eine Kopie der Schriftstücke herauszugeben.
Der Präsident des OLG-Hamm trägt damit dazu bei, dass der Kläger in seinen Grundrechten und Menschenrechten auf rechtliches Gehör verletzt wird.

Desweiteren nimmt der Präsident des OLG-Hamm in dem Klageverfahren am VG-Minden bezug auf das psychologische Gutachten und die komplette Strafakte in der sich auch das Wortprotokoll und die dienstliche Äusserung befinden, bezüglich der Kläger auf zur Kenntnnisbringung klagt. Jede Partei hat Anspruch darauf von in ein Verfahren eingeführte Beweismittel etc. Kenntnis zu erlangen. Der Präsident des OLG-Hamm verletzt den Kläger also schon wieder vollkommen selbstverständlich in seinem Grundrecht aus Artikel 103GG und in seinen Menschenrechten aus zB. Artikel 6 EMRK und Artikel 10 AEMR, denn ihm sollen diese in das Verfahren von dem Präsidenten des OLG Hamm eingeführten Beweismittel nicht zur Kenntnis gebracht werden.

Herr Weyand erklärt im Namens des Präsidenten des OLG-Hamm in seinem Schreiben vom 15.03.2013 folgendes:
“Angesichts der vom Kläger in der Vergangenheit gezeigten jahrelangen Querulanz gegenüber der Justiz ist von einem die freie Willensbildung ausschliessenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit – also von Geschäftsunfähigkeit – auszugehen. Infolgedessen kann der Kläger keine wirksamen Prozesshandlungen vornehmen.”

Der Präsident des OLG-Hamm hält also Menschen die versuchen ihre Rechte, Grundrechte und Menschenrechte in der Justiz wahrzunehmen und sich auch gegen diejenigen Grund- und Menschenrechtsverletzungen, die von ihm selbst jahrelang selbstverständlich querulantorisch verletzt werden für geistig kranke prozessunfähige Querulanten. Hinzu kommen dann noch die Lügen in der Justiz und auch vom Präsidenten des OLG-Hamm gegen die man sich ebenfalls nicht wehren darf und wenn man es doch tut zum Querulanten wird, der aufgrunddessen weil er nun ein Querulant ist keine Rechte mehr geltend machen kann.

In der Justiz werden Fehler und Misstände dadurch beseitigt indem man die Opfer und Kritiker, die sich darüber beschweren, zB. durch psychologische Gutachten von willigen und unwissenden Psychologen und durch Bestrafungen Mundtod macht und beseitigt:

Gefälligkeitsgutachten zur willkürlichen Betreuung und Rechtlosstellung und das angebliche Querulantentum

Rechtsanwältin Claudia Grether spricht über Betreuung, Psychiatrie und Korruption in der Justiz, 17.10.2011
“Wer dann durch das Gutachten wirklich in die Betreuung kommt, da muss ich sagen, dass ist der beginnende Tod. …”

“Querulanz ist weder stets eine Geisteskrankheit noch ein stets die Geschäfts-, Prozess-, oder Zurechnungsfähigkeit sonstwie einschränkender Zustand, sondern oft hartnäckige Kritik und furchloser Widerspruch.” Baumbach/Lauterbach Einl III

Wenn das anders wäre, dann wäre die Justiz ein prozessunfähiges Querulantentum, denn diese macht zB. hartnäckig min. seit über 50 Jahren querulantorisch immer wieder die gleichen auch vosätzlichen Fehler anstatt diesen abzuhelfen und die Staatsjuristen wären dann Teil der praktizierten Prozessunfähigkeit der Justiz und Rolf Bossi würde es als “sozialstaatlich sanktionierte Kunstfehler” bezeichnen, zB.:

Fehlurteile immer wieder mit den gleichen 10 Fehlerursachen sind keine Einzelfälle, die als “Justizirrtum” abgetan werden können, 2011

800000 erledigte Strafverfahren in Deutschland und nur 90 Wiederaufnahmen, Keinerlei Einsicht – Gerichtsroben als menschenverachtende Götter in Schwarz!, 21.12.2012

Richter dealen mit der Gerechtigkeit und meinen nicht mehr an Recht und Gesetz gebunden zu sein, 12.03.2013
Rechtsbeugung durch Richter im Minutentakt, Die Rechtsbeugung durch Verletzung formellen Rechts, 2010

SENDUNG VOM DIENSTAG, 17. MAI 2005, 23.00 UHR, Rolf Bossi (81)
Die deutschen Strafgerichte sind so ungerecht, dass man die Urteile auch auswürfeln könnte,” sagt Rolf Bossi, Deutschlands bekanntester Strafverteidiger.
Justizirrtümer seien demnach “sozialstaatlich sanktionierte Kunstfehler.

Auch im vorliegenden Fall wird sich über geistige Krankheiten des Klägers vom Präsidenten des OLG-Hamm seitenweise ausgelassen. In viel kürzerer Zeit hätte man dem Kläger die begehrten Schriftstücke zur Kenntnis bringen können.

Der Präsident des OLG-Hamm:
“Aufgrund seines Grössenwahns , seiner paranoiden Vorstellungen und seines Realitätsverlustes ist er der Meinung, Gerichte und Justizverwaltungen setzten sich ihm gegenüber mit Lügen, Protokollfälschungen und Falschaussagen zur Wehr”

Wenn im vorliegenden Fall vom Präsidenten des OLG-Hamm behauptet wird es wäre keine entsprechendes Wortprotokoll geführt worden, dann setzt sich die Justiz wohl zumindest mit Lügen und Falschaussagen zur Wehr und wenn die begehrten Schriftstücke unter Verstoss der Grund- und Menschenrechte nicht zur Kenntnis gebracht werden, dann setzt sich die Justizverwaltung wohl mit Rechtsbeugungen und Rechtswidrigkeiten zur Wehr.
Auch beweisbare Protokollfälschungen von Richter Husmann vom AG-Minden hat es gegeben. Als Richter Husmann dem Kläger in einem Verfahren das Protokoll gefälscht hat und Protokollerklärungen zu seinem Nachteil angeordnet hat, hat der Kläger im nächsten Verfahren einen Zeugen mitgenommen, der sich schon im Verfahren zuvor in den Gerichtssaal als Zuschauer setzte damit es nicht auffällt. Da die Sitzbänke undurchsichtige Rückenlehnen haben konnte er so sehr unauffällig versuchen ein Wortprotokoll zu führen. Danach konnte Richter Husmann beweisbar min. eine Protokollfälschung nachgewiesen werden. Es wurde Befangenheitsantrag bezüglich Richter Husmann gestellt und der Zeuge versicherte in einer Eidesstattlichen Versicherung die Richtigkeit seines geführten Protokolls. Der Befangenheitsantrag wurde natürlich selbstverständlich abgewiesen und die Eidesstattliche Versicherung und der Zeuge wurden dabei vollständig ignoriert.
Danach drehte Richter Husmann richtig auf, weil ihm durch seine Kollegen alle Rechtsverletzungen erlaubt wurden und der letzte gestellte Befangenheitsantrag enthielt mehr als 10 Nachweisbare Befangenheitsgründe von denen einer ausgereicht hätte um Richter Husmann abzulehnen. Auch der Befangenheitsantag wurde abgelehnt.
Das ist ja aber bekanntermassen selbstverständlich stetig in der Justiz so, wenn es um dortige Fehler geht und das wo von vorsätzlichen Rechtsbeugungen und Fehlern noch lange nicht die Rede ist, die bei Richter Husmann vorlagen.
Auch im vorliegenden Verfahren will man das Wortprotokoll nicht herausgeben oder man hat es absichtlich vernichtet. Auf diese Art und Weise lassen sich natürlich Protokollfälschungen aber auch richterliche Lügen und Rechtsbeugungen etc. nicht nachweisen.
Richter Keders und Richter Weyandt scheinen entsprechend an einem völligen Realitätsverlust und Wahrnehmungsverlust zu leiden.

Fall Maquardt: Forensiker Mark Benecke fordert Glaubhaftigkeitsgutachten, Justiz geht über Leichen um keine Fehler zugeben zu müssen

Desweiteren glaubt der Kläger nicht nur dass gegenüber ihm so verfahren wird, sondern das gegenüber anderen Bürgern und Menschen auch so verfahren wird. Im Gegensatz zu Richter Keders und Richter Weyandt scheint er die auf diesen Seiten beschriebene praktizierte Realität der Justiz wahrnehmen zu können. Das ist vielen Staatsjuristen nicht möglich.

“Viele Richter sind verlogen oder schizophren…”. Dr. jur. Lamprecht, Bundesverdienstkreuz erster Klasse, verliehen von der Bundesjustizministerin

Richter Weyandt:
“…auch auf meheren von ihm betriebenen Internetseiten zu Tage, auf denen er die aus seiner Sicht kriminelle und verlogene Justiz anprangert und einzelne Richter beleidigt hatte (u.a. blog.justizkacke.de…)”

Mit seinem Schreiben will Richter Weyandt beim Verwaltungsgericht wohl erreichen, dass der Kläger wegen dem Betreiben dieser Seite das Recht zu seinem Nachteil gebeugt werden muss und das hier in aller Öffentlichkeit. Ist das nicht wahrer Grössenwahn?

Der Kläger in diesem Verfahren litt bereits sehr häufig an Grössenwahn. So reichte er zB. in einem Unterlassungsverfahren beim LG-Bückeburg selbst Schriftsätze ein, die ihm aufgrund seinen Grössenwahns von Richter Schaffer erstmal zurückgesendet worden sind, weil am Landgericht Anwaltszwang herrschen würde.
In seinem Grössenwahn erklärte er Richter Schaffer, dass Einstweilige Verfügungen vom Anwaltszwang ausgenommen sind und das ein Verstoss gegen sein rechtliches Gehör darstellt.
Die Gegenseite erfüllte alle eingeklagten Rechte des Klägers und die Klage wurde für erledigt erklärt.
Dabei musste der Kläger den gegnerischen Dr. Anwalt auch noch anweisen, wie man eine entsprechende Unterlassungserklärung verfasst. Dieser Dr. Anwalt, der rechtlich von der Materie keine Ahnung hatte, leidet aber nicht an einem Grössenwahn für den er bestraft werden muss, weil er von der Materie keine Ahnung hat, wenn er ein solches Mandat zum Schaden seines Mandanten übernimmt.
Danach durfte der Kläger 80% der Kosten tragen, weil bei Bürgern, die selbst Schriftstücke am Landgericht einreichen hypothetisch anzunehmen ist, dass diese Fehlerhaft sind. Das wurde von Richter Ulmer am OLG-Celle bestätigt.
Auch der Präsident des Land- und Oberlandesgericht bestätigten, dass es nicht zu beanstanden sei, wenn Richter nicht in der Lage sind rechtliche Eingaben bei Gericht auf ihre Fehlerlosigkeit zu überprüfen, sondern dieses in hypothetischen Abwägungen am Ansehen der Person feststellen müssen.
Vorstehend hatte der Kläger also für seinen Grössenwahn bei dem im Ansehen der Person Rechte verteilt werden eine Strafe erhalten müssen und es wird auch im Ansehen der Person eine gewisse Prozessunfähigkeit angenommen.

Am LG-Osnabrück reichte der Kläger einen gleichen Unterlassungsantrag ein allerdings versah er diesen nun mit einem Anwaltsbriefkopf und entsprechender Unterschrift, weil es ihm zu teuer wird sich oder besonders der Gegenseite durch gesparte Anwaltskosten entsprechend aufgrund seines Grössenwahns abgestraft zu werden.
Auch dort wurden noch vor der mündlichen Verhandlung alle eingeklagten Handlungen erfüllt. Der gegnerische Anwalt behauptete, dass der Antrag fehlerhaft sei.
Das LG-Osnabrück entschied Unabhängig davon, dass man keine Fehler feststellen könne, dass der Antrag auch Fehler hätte enthalten dürfen, da diese in der mündlichen Verhandlung hätten korrigiert werden können und das eine solche nicht erfolgt, dafür habe der Antragsgegner selbst gesorgt.
Bei Anwälten, die also auch aufgrund mangelnden Rechtswissen fehlerhafte Anträge einreichten, besteht im Ansehen der Person kein Grössenwahn, wenn diese Glauben beim Landgericht Rechte geltend machen zu können.

Anwälte, die eine vielzahl von sinnlosen nutzlosen und falschen Eingaben bei Gericht geltend machen leiden im Ansehen der Juristenperson nicht nur an keinem Grössenwahn, sondern auch an keiner geistigen Krankheit deswegen. Richter die hypothetisch im Ansehen der Person entscheiden müssen, leiden ebenfalls an keinem Grössenwahn die richterliche Tätigkeit ausüben zu können und auch nicht an paranoiden Zügen und auch nicht an anderen geistigen Krankheiten.
Das ist grundsätzlich nur bei Nichtjuristen im Ansehen der niederen Proletenperson so.

Der Präsident des OLG-Hamm:
“Der Kläger ist Prozessunfähig”

Dabei stellten die 4 Richter (gemäss Richter Keders und Richter Weyandt “im völligen Realitätsverlust”?) in dem gleichen Verfahren fest, dass der Kläger auch und selbst noch bei schwersten zusätzlichen Krankheiten vollständig Prozessfähig ist und gemäss der Entscheidung immer noch schneller rechtlich korrekt bei Gericht vortragen kann wie ein leicht erkrankter Rechtsanwalt:

Richterin Warnke, Richter Posthoff, Richter Franzke OLG-Hamm, Richter Dr. Hidding LG-Bielefeld: Auch bei extremer Krankheit muss bei Gericht fristgemäss von niederen Proleten in Strafverfahren vorgetragen werden und das rechtsextremistische Gedankengut von Richtern 21.08.2012

Desweiteren hat der Kläger innerhalb der letzten 2 Jahre ein Gerichtsverfahren am AG-Minden gewonnen wo in 6 gleichen Verfahren an denen insgesamt etwa 10 Rechtsfehlerhaft arbeitende Rechtsanwälte beteiligt waren für ihre Mandanten das Verfahren verloren haben.
Am AG-Münster wurde ihm für eine Klage auf 100% seiner Forderung PKH gewährt. Die Klage wurde mit einem Vergleich zugunsten des Klägers beendet.
Ausserdem hat er noch die Klage wegen eines Betruges der Staatsanwaltschaft gegen den Generalstaatsanwalt Manfred Proyer gewonnen wobei der in der mündlichen Verhandlung vorhandene Staatsanwalt erklärte, dass er davon überzeugt sei, dass seine Rechtsansichten richtig sind und er diesbezüglich auch alle Mitarbeiter in seinem Hause gefragt hat, die ebenfalls der Ansicht sind wie eben auch der Generalstaatsanwalt. uam.
Wenn Richter Keders und Richter Weyandt nun glauben, dass der Kläger Prozessunfähig ist, dann ist der Realitätsverlust unter dem diese leiden eigentlich gar nicht mehr beschreibbar und diese sind für das Richteramt, dass diese betreiben sollen vollständig ungeeignet und fehl am Platz.
Dem Kläger wird man im übrigen den Zeitschaden für seine Beschwerden und Klagen nicht ersetzen während sich die beiden Richter für tausende von EUR im Monat für ihre grund- und menschenrechtswidrigen Schikanen der Bürger von den Steuergeldern der Bürger bezahlen lassen und sich dafür untereiander als hochelitäre Menschen feiern.

Der Präsident des OLG-Hamm:
“…an einer chronifizierten wahnhaften Störung im Sinne eines Verfolgungswahns…”

Ob die 4 vorgenannten LG- und OLG-Richter, die Richterin am AG-Minden, die beiden Richter am AG-Münster und die 5 Richter am VG-Arnsberg gemäss dem Präsidenten des OLG-Hamm Johannes Keders und Richter Weyandt auch an einer wahnhaften Störung leiden, weil diese den Kläger alle für Prozessfähig halten und diesem sogar noch seine eingeklagten Rechte zusprechen?

Wenn man wegen diesem Blog und Internetseiten von der Justiz auch mit völlig aus der Luft gegriffenen strafbaren Handlungen über 50 mal auch mit sinnlosen Hausdurchsuchungen und Unterlassungsverfahren verfolgt wird aufgrund von angeblichen Beleidigungen, Verleumdungen usw., dann leidet man sicherlich unter einem bei Juristen vorhandenen akuten wahnhaften Verfolgungswahn durch die Justiz. Wenn man von 2 Richtern zu 2 Psychologen geschickt wird, weil man angeblich vollständig unfähig ist bei Gericht vorzutragen und um deswegen einen Betreuer zu erhalten wobei der Psychologe das genaue Gegenteil (das Gutachten ist geheim) feststellt, dann leidet man zumindest unter einem wahnhaften Verfolgungswahn von Richter Husmann und Richter Eickhoff vom AG-Minden.
Von den über 50 bezüglich dieser Internetseite geführten Verfahren war nur ein Strafverfahren wegen einer Karrikatur bezüglich 3 Beleidigungen erfolgreich bei Richter Dr. Eisberg über den selbst auf diesen Seiten kritisch berichtet wird (Eine Karrikatur wurde vor über 5 Jahren in das Internet gestellt und somit war Verfolgungsverjährung eingetreten). Es hat vorher schon mal 3 Beleidigungsverfahren wegen der Karrikatur gegeben, die aber alle eingestellt worden sind aber von Richtern über die nicht kritisch auf diesen Seiten berichtet wird.
Nach der Hauptverhandlung erklärte Richter Dr. Eisberg, dass der Verurteilte diese Internetseiten komplett löschen solle. Kann es also sein, dass die Verurteilung nur den Sinn hatte den Kläger zur Löschung dieser Seiten zu zwingen, denn auch aus dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft und auch aus der Urteilsbegründung ergibt sich keine strafbare Beleidigungshandlung. Der Kläger hatte aus dem Grund in dem Verfahren einen Befangenheitsantrag gestellt, der selbstverständlich abgelehnt worden ist, weil er genau das befürchtete.

Der Präsident des OLG-Hamm:
“Die Krankheit des Klägers trat in unzähligen Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträgen und sonstigen Anträgen aller Art und auch auf meheren von ihm betriebenen Internetseiten zu Tage, auf denen er die aus seiner Sicht kriminelle und verlogene Justiz anprangert und einzelne Richter beleidigt hatte (u.a. justizkacke.de und blog.justizkacke.de). Die Internetseiten sind derzeit nicht mehr zugänglich, waren aber Gegenstand einer vielzahl von Verwaltungsvorgängen.”

Also tritt auch heute auf diesen nicht mehr zugänglichen Internetseiten die “Krankheit” des Klägers wieder zu Tage.
Anscheinend haben sich Richter Dr. Eisberg zusammen mit der Staatsanwaltschaft und dem Präsidenten des OLG-Hamm ausgedacht, den Kläger wegen der Beleidigung von 2 Staatsanwältinnen zu verurteilen um damit diese Internetseite, in ihrem Verfolgungswahn gegenüber dem Kläger, zu beseitigen?

Bei Dr. Niehenke, der die Internetseiten justizirrtum.info und richterdatenbank.de betrieben hat, hat man diesen für die Unterlassung von Internetseiten gegen Adressbuchbetrüger in Anspruch genommen, die er gar nicht betrieben hat und somit gar nicht entfernen konnte. In jeder Entscheidung wurde ausdrücklich betont (für den juristischen Chor- und Korpsgeist wo jeder Jurist dann weiss was zu tun ist), dass er auch Betreiber der beiden genannten Internetseiten ist. Damit er die Internetseiten gegen Adressbuchberüger aus dem Internet nimmt hat man ihn 17 Monate in Unterlassungshaft gesteckt und zwar solange bis die beiden genannten Internetseiten aus dem Internet entfernt worden waren wo über Missstände in der Justiz berichtet worden ist.
Hinzu kommt, dass die Internetseite gegen Adressbuchbetrüger keinen Unterlassungsfähigen Tatbestand erfüllte was in vielen Entscheidungen bezüglich derselben und gleichen Internetseiten festgestellt worden ist. Die Internetseiten richten sich ja allerdings auch gegen Adressbuchbetrüger und nicht gegen Betrügereien, die in der Justiz getätigt werden.
Ich schätze, dass auch Herr Dr. Niehenke sich von dem Verfolgungswahn der Justiz verfolgt fühlt, da sich die Justizverwaltung auch noch in vielen vielen anderen rechtlich sehr fragwürdigen Verfahren mit ihm beschäftigen “musste” und er ein Opfer vieler anderer juristischer Verwaltungsvorgänge geworden ist.

Von solchen Menschen gibt es bestimmt tausende zB. auch:

Jörg Bergstedt erklärt die fiesen, miesen und verlogenen Tricks von Polizei, Politik und Justiz mit Beweismittelwerkstätten, frei ausgedachten Straftaten ua., Regensburg 03.07.2010

Eine Internetseite des Betreibers dieser Seite wurde einmal unzulässigerweise ohne Rechtsgrund löschen gelassen und hinterher wusste angeblich keiner wer es gewesen ist:

Die illegale Sperrungspraxis von Internetseiten der Staatsanwaltschaften und Staatspolizei in Deutschland, 2010

Unter dem Prolem der juristischen Zensur leiden aber auch viele andere Bürger (siehe vorgenannte Internetseite) und Journalisten, die sich mit der Justiz beschäftigen und sobald diese sich mit Missständen der Justiz beschäftigen wird die Zensur um so grösser.
Wer sich nicht zensieren lassen will, der wird verfolgt. Wer sich unablässig nicht zensieren lassen will wird halt bald an einem wahnhaften justiziellen Verfolgungswahn leiden und 90% aller Psychologen werden feststellen, dass er unter einer “chronifizierten wahnhaften Störung im Sinne eines Verfolgungswahns – insbesondere durch die Justiz – leidet”.

Hier hat sich anscheinend ein akuter Verfolgungswahn unter Juristen gegenüber bestimmten Personen manifestiert. Wenn also ein Psychologe feststellt, dass auch der Betreiber dieser Internetseite unter einem Verfolgungswahn leidet so kann man das unter diesen Umständen als richtig einstufen. Nur liegt der Verfolgungswahn nicht in der Person des Verfolgten begründet, sondern in der Person der Verfolger. Das kann ein Psychologe, der von der Justiz und davon wie diese arbeitet gar keinen blassen Schimmer hat aber gar nicht wissen. Der Psychologe bildet sich aber schizophrenerweise ein auch selbstverständlich etwas von der Justiz zu verstehen und vergisst dabei auch das psychologische Wissen, dass die Psychologie über Gewaltorganisationen in denen weitgehend Willkürlich unter staatlicher Anordnung gehandelt werden darf lehrt.
Fall Mollath: Bis zu 50% der psychologischen Gutachten bei Gericht sind falsch, ZDF-Frontal21, 04.12.2012
Die Justiz bzw. die Gerichte sind die gewaltätigste Organisation in Deutschland. Die Justiz hat sogar ein gesetzlich festgeschriebenes Gewaltmonopol.

„Was die Justiz betrifft, so sind die Behauptungen von REIWALD auch keineswegs neu, schon WITTELS, Die Welt ohne Zuchthaus, Stuttgart 1928, redete vom Richter, ‘der seinen Sadismus in geordneten Bahnen auslebt’, und STAUB/ALEXANDER, Der Verbrecher und seine Richter, Wien 1929 (Ndr. Unter dem Titel Psychoanalyse und Justiz, Frankfurt 1974 mit einer Einleitung von T. MOSER), unterstrichen die Funktion der Justiz, die delegierten privaten Rachegelüste im Staatsauftrag zu befriedigen.”
Dieter Simon in „Die Unabhängigkeit des Richters”, 1975, Seite 161f

Zusätzlich ist es so, dass Bürger die bei Gericht selbst Rechte geltend machen besonders gerne rechtlich verarscht werden zB.:
httpv://www.youtube.com/watch?v=eUwmJMlc9ZI
Man hat dann aufgrund des juristischen Korps- und Chorgeistes und der daraus folgenden erforderlichen Abdeckerei, die solche rechtlichen Verarschungen abdeckt gerade, weil es solche sind, kaum eine Chance bei Beschwerden.
In dem Fall decken sich 8 Juristen untereinander und nacheinander ab und das mit einem rechtlichem Schwachsinn der immer grösser wurde und für den man sich als Jurist in Grund- und Boden schämen müsste:
Bamberger Justiz bei Richter Dr. Ernst Tschanett und Richter Clemens Lückemann: Hort der Willkür und der Schikane, Klagen werden willkürlich nicht bearbeitet, 25.02.2013
Wenn man als Nichtjurist besonders häufig rechtlich verarscht wird und das dann häufigst im Chorgeist von den folgenden Richtern ebenfalls getätigt wird muss man auch mehr Eingaben bei Gericht machen, wenn man dabei versuchen will seine Rechte wahrzunehmen.

Auch in der vorstehenden Äusserung wird der vollständige Realitätsverlust von Richter Keders und Richter Weyandt deutlich.
Diese Internetseite ist “derzeit” und immer zugänglich gewesen.
Der Betreiber dieser Internetseite ist bisher nur wegen der Beleidigung von 2 Staatsanwaltskollegen verurteilt worden. Die Beleidigung eines Richters konnte bisher in weit über 50 Verwaltungsverfahren und in fast 10 Jahren nicht nachgewiesen werden.
Das die Justiz auch verlogen und kriminell agiert prangert der Kläger nicht alleine an. Da der Präsident diese Internetseiten also kennt ist es ihm anscheinend nicht möglich wahrzunehmen, dass auf diesen Internetseiten viele Bürger und Juristen auch eine kriminell und verlogene Justiz anprangern, siehe zB. Juristenzitate, die Seitenweise Zitate von entsprechenden Juristen beinhaltet:
http://blog.justizkacke.de/?page_id=74

“Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. …Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor “meinesgleichen” “.
Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 9. April 2008

Auf dieser Internetseite werden die Fehler und Missstände in der Justiz dokumentiert welches in der Justiz gar nicht geschieht, sondern sogar ganz im Gegenteil.
Es ist also nicht nur so, dass Richter Keders und Richter Weyandt an einem vollständigen Realitätsverlust, an einem Wahrnehmungsverlust und an einem Verfolgungswahn bezügl. dieser Internetseiten leiden, sondern auch noch andere geistige Probleme haben:
Auf Englisch heißt solch ein Verhalten: Rejection and Denial. – Zurückweisung und Abstreiten der Tatsachen.
Derartiges Verhalten gilt in der Psychologie als ein Anzeichen für besonders schwer heilbare psychische Erkrankungen. Die Wahrnehmung und Anerkennung von Fehlern und von Fehlverhalten als solches ist nämlich Voraussetzung und im Wesentlichen die einzige Möglichkeit, deren Behebung zu erreichen. …”

Das Ansehen der Justiz ist wichtiger wie die Verhinderung von Justizfehlern:
Der ehemalige Direktor des AG Soltau, Rundt, erklärte in einem Schreiben vom 06.05.1998 “Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten, als das Interesse, der Justiz Fehler nach zu weisen.”

Zu jeder Zeit sitzen in Deutschland etwa 4000 Menschen unschuldig in Haft und jedes Jahr treibt die Justiz etwa 100 Menschen in den Tod.
Wenn ein solcher in den Tod getriebener Prolet tot an den Fenstergitterstäben hängt, dann kann es sein, dass sich Juristen in der Zelle auch schon mal über ihre elitären Urlaubsgefühle unterhalten und der hängende Prolet nicht zu erwähneswertes Beiwerk darstellt. Da fällt auch Vollstreckungsbeamten die Kinnlade runter. Aber es geht halt nur um einen niederen minderwertigen Proleten. Ganz ganz anders sieht das aus, wenn ein Richter oder Staatsanwalt erschossen wird was alle paar Jahre mal vorkommt wobei der Täter Hass auf die Justiz entwickelt hat. Was ja nicht verwunderlich sein muss.
Dann werden für Millionen von EUR Sicherheitsschleusen in die Gerichte gebaut. Interessanterweise hilft das aber auch nur begrenzt und tatsächlich hilft das so gut wie gar nichts, weil man entsprechende Juristen ja nicht im Gericht erschiessen muss.
Die Gerichtsschleusen dienen viel mehr dazu Gerichte zu Trutzburgen zu machen, damit man Macht und Gewalt noch effektiver ausüben kann wobei die Öffentlichkeit dadurch möglichst fern gehalten werden soll.

Auch Richter Weyandt und der Präsident des OLG-Hamm sind die unschuldig Inhaftierten und Toten nicht nur egal, sondern durch ihr Verhalten fördern diese sogar die entsprechend unschuldig Inhaftierten und in den Tod getriebenen skrupellos und gewissenlos.
Auch werden durch diese lügende, protokollfälschende und befangene Richter unterstüzt und gefördert.
Diese machen nichts um entsprechende Justizmissstände zu beseitigen, sondern gehen sogar gegen die Menschen vor, die das versuchen, weil diese Verbesserungen in der Justiz für eine geistige Krankheit halten.

“Deutsche Juristen sind immer die Funktionäre des Staats gewesen und nicht die des Bürgers.” Prof. Richter Vultejus

Und wer nicht skrupelloser und gewissenloser obrigkeitshöriger und gewalthöriger Staatsfunktionär auch unter Verletzung von Grund- und Menschenrechten ist muss gemäss der “Staatsfunktionäre” geistig krank sein und verfolgt werden und das auch weil er zu einer kleinen Minderheit gehört.
Diese Erkenntnis in Anlehnung unter anderem an das Milgram Experiment.
Das Milgram-Experiment sollte ursprünglich dazu dienen, Verbrechen aus der Zeit des Nationalsozialismus sozialpsychologisch zu erklären.
Und man kam zu der Erkenntnis der “Banalität des Bösen”. Eichmann in Jerusalem. Ein Bericht von der Banalität des Bösen.

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