Deutscher Bürgerrechtler wegen Trunkenheitsfahrt mit 0,0 Promille verhaftet?

Der Dalai Lama wäre sicherlich entsetzt, wenn er wüsste, dass die Zustände in dieser Bananen-Republik, hier in Brandenburg, denen in Tibet immer mehr ähneln. Auf Folterknast.de wurde berichtet, wie 8 Beamte mehrere Brandenburger Bürgerrechtler “besuchten”. Grund für den Besuch war eine Gerichtsvollzieherin, die 20 € pfänden wollte, aber sich weigerte den Bürgerrechtlern ihren Dienstausweis zu zeigen.
Inzwischen wurde einer der Bürgerrechtler erneut kurzfristig verhaftet. Grund war eine angebliche Trunkheitsfahrt. Da der Bürgerrechtler sofort erkannte, dass es sich hier um eine weitere Willkürmaßnahme gegen ihn handelte, weigerte er sich zu blasen. Darauf wurde ihm die Entnahme einer Blutprobe angedroht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hätte hierfür aber ein richterlicher Beschluss vorliegen müßen.
Nun hätte das Beamtendumm diesen beim Gericht anfordern können, es wäre aber unangenehm geworden, wenn der Wert der Blutprobe 0,0 Promille ergeben hätte. Da wären einige Probleme auf das Beamtendumm zugekommen. Daher wurde auf die Blutprobe komplett verzichtet. Schade eigentlich, denn eine Blutprobe wäre zumindest bei den Beamten vermutlich angebracht gewesen.
Auch dies zeigt das rein willkürliche Vorgehen der Beamten. Hätte es hier tatsächliche Verdachtsmomente für das Vorliegen einer Trunkenheitsfahrt gegeben, dann hätte es sich das Beamtendumm sicherlich nicht nehmen lassen, beim Richter einen Beschluss zu beantragen, um die Möglichkeit zu bekommen, dem bekannten Bürgerrechtler die Fahrerlaubnis zu entziehen.

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