Polizei muss Schmerzensgeld zahlen, Märkische Onlinezeitung, 16.12.2010
Die Bundesrepublik Deutschland muss einer Frau aus Polen 77500 Euro zahlen. Die Höhe für das Schmerzensgeld und den Verdienstausfall legte am Donnerstag das Oberlandesgericht (OLG) in Brandenburg an der Havel fest. In dem Verfahren ging es um einen Fall vom 29. April 2001 in Frankfurt. Damals wollte die Polin die Grenze nach Deutschland passieren, konnte den Bundespolizisten aber keinen Reisepass mit Aufenthaltstitel vorzeigen. Sie war nur im Besitz eines Personalausweises. Am Übergang Stadtbrücke kam es in der Folge zu einem lauten Wortgefecht. Die Beamten drohten mit einem Verwarngeld und nahmen die Frau in Gewahrsam.
Nach ihrer Freilassung ging die Polin zur Frankfurter Polizei. Sie wollte Strafanzeige gegen die Bundesgrenzschützer erstatten. Doch anstatt sich um die Sorgen der Frau zu kümmern, ordneten die Beamten eine Blutprobe an. Als Begründung hieß es, sie habe sich sehr ereifert und schwere Vorwürfe gegen die Kollegen von der Bundespolizei erhoben.
Die Frau wehrte sich mit Händen und Füßen gegen die Blutentnahme. Mehrere Beamte sollen sie schließlich festgehalten haben, ein Arzt entnahm die Probe, schilderte gestern OLG-Sprecherin Martina Schwonke. Was für den Eingriff fehlte, war ein richterlicher Beschluss. Ein rechtswidriges Verhalten, urteilte nun das Oberlandesgericht.
Traumatisiert von den Erlebnissen in Deutschland soll die Speditionskauffrau mehrere Jahre arbeitsunfähig gewesen sein.
…Sollte die Klägerin weiter arbeitsunfähig bleiben, stehen der Bundesrepublik Deutschland möglicherweise weitere Klagen ins Haus.
Wir sollten die jetzige Polizei gegen eine menschenfreundliche Polizei austauschen?
Wäre langsam mal Zeit für eine ordentliche Volksabstimmung! 🙂
Dasselbe gilt natürlich auch für Menschen aus Deutschland in Deutschland.
Als BRD würde ich es mir von den sogenannten ”Beamten” zurück holen..
(siehe Haftung Beamte BRD)