Die fast „unglaubliche Geschichte“ des Winzers Manfred Simon aus Reil an der Mosel, der seit fast 25 Jahren unschuldig verklagt, verfolgt und gedemütigt wird.

Die fast „unglaubliche Geschichte“ des Winzers Manfred Simon aus Reil an der Mosel, der seit fast 25 Jahren unschuldig verklagt, verfolgt und gedemütigt wird.
Ich möchte über diesen Skandal, den man schon „Missbrauch staatlicher Gewalt“ nennen kann, hier in voller Länge berichten. Da dieser allerdings sehr umfangreich ist, wird es nicht möglich sein, ihn in einer Berichterstattung zu veröffentlichen. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass mir über den gesamten Sachverhalt schriftliches Beweismaterial vorliegt. Zunächst einen Einblick in dieser fast unglaublichen Geschichte.
Wahrscheinlich aus Konkurrenzgründen wurde Manfred Simon 1986 durch Kriminalkommissar Karlheinz C. aus Wittlich wegen Verstoßes gegen das Weingesetz (Weinpanscherei) angezeigt. Obwohl er seine Unschuld beweisen konnte, ließ man die Klage dennoch zu. Ermittelnder Staatsanwalt war Georg J., Staatsanwaltschaft Trier, befreundet mit Herrn Kommissar C. So begann für die Familie Simon ein wahres Martyrium. Herr Simon ließ sich nicht einschüchtern und wurde somit für die Justiz ein „unbequemer Fall“.
Man ging sogar so weit, dass man seinen, damals 19- jährigen Sohn Andreas einer Verfolgungsjagd aussetzte, so dass der junge Mann am Rande eines Zusammenbruchs stand. Vom Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel –Wittlich wurden die Eltern zu einem Gespräch geladen mit der Begründung, er sei erholungsbedürftig. Der Amtsarzt Dr. F. kam nach 20 Minuten zu der Diagnose, es liege eine Hirnstammerkrankung vor. Herr Dr. F. erklärte den Eltern, er brauche einen Menschen nur anzusehen, dann wisse er, was los sei. Nach dem heutigen Stand der Medizin ist es auch für erfahrene Neurologen oftmals nicht einfach, eine Hirnstammerkrankungen zu diagnostizieren. Eine eindeutige Diagnose ist nur durch eine Kernspin-bzw. Magnetresonanztomographie zu stellen. Die Diagnose liegt 21 Jahre zurück. Es ist davon auszugehen, dass Herr Dr. F. als Amtsarzt keine neurologische Fachausbildung besaß und somit seine Kompetenz als Amtsarzt überschritt. Andreas Simon kam nicht in eine Erholungskur, sondern in die Psychiatrie der Klinik Sonnenwende in Bad Dürkheim. Dort erlebte er die Hölle, er wurde mit Psychopharmaka fast vergiftet. Das ganze Ausmaß der Geschichte erfolgt später.
Anzeigen, die Herr Simon erstattete, wurden nicht bearbeitet, Beweismaterial verschwand. Anwälte wurden dazu angehalten, die Interessen der Familie Simon nicht zu vertreten. Auch gegen die Eheleute Simon wurden Unterbringungsmaßnahmen eingeleitet. Als dies jedoch nicht gelang, versuchte man den unangenehmen und lästigen Bürger anderweitig auszuschalten, denn das Ansehen der Justiz musste unter allen Umständen gewahrt bleiben. Staatsanwalt Georg J. äußerte sich in seiner Stellungnahme zu einer eingereichten Klage des Herr Simon gegen ihn, dass eine Klage nicht zulässig sei, weil Herr Simon ausweislich aufgrund eines erstatteten psychiatrischen Gutachtens im Sinne des § 20 StGB schuldunfähig sei. Rechtsanwalt Matthias M. aus Zell forderte dieses Gutachten an, welches er jedoch nie erhielt. Es konnte auch kein Gutachten geben, da Herr Simon nie psychologisch untersucht bzw. begutachtet wurde. Seit nunmehr einem Jahr stehen Herr Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht, Karlheinz Hösgen aus Euskirchen und ich der Familie Simon im Kampf gegen die Justiz zur Seite. Herr Hösgen forderte Akteneinsicht. Die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Trier antworteten erst gar nicht, das Verwaltungsgericht Trier übersandte eine „Ersatzakte“, aus der hervorging, dass ausgerechnet die Akte des Herrn Simon seit Jahren in der Hierarchie von unten nach oben gesucht wird, schriftlich bestätigt mit Datum, Unterschriften und Dienstbezeichnungen der Mitarbeiter, zusätzlich noch einmal durch ein Schreiben von Justizamtsrat „Neuss“. Seltsamerweise befand sich in dieser Akte auch ein Verhandlungsprotokoll des Amtsgerichts Trier über die Hauptverhandlung in einer Strafsache gegen Herrn Simon. Zu dieser Verhandlung war ohne Wissen des Herrn Simon der Gutachter Dr. Wilhelm C. Chefarzt der psychologischen Klinik des Herz-Jesu-Krankenhauses in Trier geladen. Herr Dr. Wilhelm C. hatte Herrn Simon vorher noch nie gesehen, gesprochen und war auch mit dem gesamten Sachverhalt nicht vertraut. Trotzdem konnte er nach einer relativ kurzen Zeugenaussage des Herrn Simon feststellen, dass er an einer Persönlichkeitsstörung leide und ein Querulant sei. Es ist davon auszugehen, dass schon vor Beginn der Verhandlung beschlossen wurde, dass Herr Simon nach § 20 StGB für schuldunfähig erklärt werden soll.
Die Schuldunfähigkeit nutzte die Justiz allerdings nur für ihre Zwecke, damit eingereichte Strafanzeigen von Herrn Simon abgelehnt werden konnten.
Fraglich ist, was dieses Protokoll in den Akten des Verwaltungsgerichtes zu suchen hatte. Außerdem ist davon auszugehen, dass dieses Protokoll irrtümlich zugesandt wurde. Rechtsanwalt Hösgen beantragte die Löschung dieses Gutachtens aus allen Akten, da es nicht nach den Grundsätzen der Psychologie erstellt wurde und somit ungültig ist. …

 

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