Die forensische Psychiatrie und Justiz IST insgesamt ein Missstand – jedenfalls in Deutschland und in Bamberg

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“Was macht die schlagende Evidenz des Falles aus? Es ist die Situation der Notwehr. Das Recht auf Notwehr, das hat schon Kant gewusst, ist das heiligste Recht der Person. Es ist in einem präzisen Sinne das, womit jedes individuelle Recht erst beginnt. Wer jemand das Notwehrrecht nimmt, nimmt ihm das Recht selbst, das zu verteidigen untersagt wird. Ein Grundrecht auf Leben, das gegen rechtswidrige Angriffe nicht verteidigt werden dürfe, wäre keines mehr. Darum ist der Staat nicht berechtigt, einzelnen seiner Bürger in bestimmten Situationen, das Recht zur Notwehr zu nehmen”. (Zitat, editiert)

Innerhalb von 20 Stunden, beim 4. Angriff des XXL-vorbestraften Intensivtäters, war ich bereits wehrlos geschlagen, als die Verletzung meines Angreifers erfolgte. Geständniserzwingungs-Verhaftung am Tatort. Selbst nach Straf- und Zivilverfahren steht zweifelsfrei fest, dass ich grundlos geschlagen wurde. Ich bin heute dauerhaft erwerbsunfähig. Meine Anzeigen gegen den Frustschläger  wurden  vom Verfahren abgetrennt und rechtswidrig eingestellt!

Meine Geschichte ist rechtlich undenkbar! Der rechtsstaaliche SUPERGAU!

Niemals vorbestraft, wurde ich zu 30 Monaten, plus Zwangseinweisung in die Psychiatrie, gem. § 64, verurteilt. Selbst wenn ich der gef. Körperverletzung schuldig gewesen wäre, für einen  Ersttäter, eine rechtswidrige Anwendung des § 64. Ein herrlicher ‘Nebenkriegsschauplatz’ um von der Notwehrsituation abzulenken. § 64 StGB ? Somit KEINE Chance auf Bearbeitung der Revision.

Im BKH erreichte mich (von einer Hilfsorganisation) die Lichtbild/Ermittlungsakte mit dem Tatsachenbeweis meiner Unschuld. Die sog.”Suchttherapie” habe ich verweigert. Es ging nach Bamberg zurück. Als uneinsichtiger Strafgefangener wurde ich in der Zelle Nr. 222, JVA-Bamberg, beinahe erschlagen. Zum Zwecke der Vertuschung bekam ich keine med. Notbehandlung. Es gibt keine med. Behandlungsakte. Bilder im linken Feld anklicken.

Am 27.12.2007 hat der Frustschläger Peter D., eine Zivilklage über 25.000.- EUR Schmerzensgeld eingereicht. In seinem Klageschriftsatz wurden massenweise unwahre Behauptungen aufgestellt. Mein Anwalt hat mit einem Strafantrag wg. Prozessbetrug gedroht. Unabhängig davon habe ich diesen Strafantrag, der sich in dem Verfahren dann durchaus als begründet darstellte, bei der StA-schaft BA eingereicht. Mein Strafantrag wurde nicht bearbeitet.

Es ist paradox:

Der Schläger, der mich grundlos, mit drei Übergriffen, erwiesenermaßen dauerhaft erwerbsunfähig schlug, erwartet, dass ich jemals einen pfändbaren Verdienst erarbeiten werde/kann –  und ihm für meine Notwehr, Schmerzensgeld zahle.

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