Die großen Kriminalfälle: Giftpaket nach Rügen

Die großen Kriminalfälle S03 E03 Giftpaket nach Rügen

Ein justizielles Vorgehen der Justiz wie es auch heute in der BRD immer noch vollkommen selbstverständlich üblich ist auch bei völlig Unschuldigen und in der Regel machen alle Juristen aus Überzeugung selbstverständlich mit.
Aber bei der Urteilsverkündung der Todesstrafe klatschten auch Zuschauer Beifall.

Wie man sich selbst in der Justiz verteidigen kann:
“Er hatte gesagt, dass man ihn nicht verurteilen könne, da es keine Beweise gibt”.
Das war der Beweis für die Verschlagenheit des Angeklagten.
Wenn also die Richter gelogener Weise sagen, dass es Beweise gibt und der Anwalt das bestreitet, dann ist es eine rechtliche Feststellung aufgrund derer man evtl. nicht verurteilt werden kann. Wenn es der Angeklagte selbst zu seiner Verteidigung vorbringt, dann ist es ein Beweis gegen den Angeklagten. Heutzutage ist es zusätzlich bei vielen Richtern auch noch zusätzlich eine Beleidigung, weil man den Richtern widersprochen hat.


…Die Ermittlungen von Vopo, Kripo und Stasi gegen das SED-Mitglied Bergemann ziehen sich jahrelang hin, und als Bergemann endlich gesteht, scheint eine unspektakuläre, glimpflich verlaufene Beziehungstat endlich aufgeklärt. Da bezichtigt sich Bergemann zusätzlich der Beteiligung an Judenerschießungen und an Verbrechen gegen russische Kriegsgefangene 1941 in Rowno, Ukraine. Recherchen und Zeugen können die Angaben zunächst nicht bestätigen – derartige Kriegsverbrechen sollte es dort erst 1943 gegeben haben-, und obendrein widerruft Bergemann. Mit dem Einsatz eines besonders qualifizierten Kripomannes aber (“ein Spitzenvernehmer”) kommt es nun zum mehrmaligen Wechsel von Geständnissen und Widerrufen. Am Ende des Prozesses aber “passen” auch die Fakten und Zeugenaussagen, der Angeklagte resigniert. Obwohl der Staatsanwalt “lebenslänglich” für angemessen hält, wartet auf Otto Bergemann – die Guillotine.

Ute Bönnen und Gerald Endres haben über das bisher Bekannte hinaus einen Fall recherchiert, der in der DDR-Presse wohlweislich nicht hochgespielt wurde. Er sollte aber doch zeigen, wie die DDR mit einem Nazi-Verbrecher umgeht – im Gegensatz zur BRD. Auch wenn er vielleicht keiner war. Zu den Zeitzeugen, die sich an diesen Fall erinnern, gehören Anna Denczyk und ihre damalige Kollegin, der Sohn des Hingerichteten, ein Mitglied der Mordkommission Potsdam sowie Verwandte und Nachbarn aus Jüterbog und Kaltenhausen.

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