Die Internetseite zur Ungleichbehandlung von Polizei und Nicht-Polizei vor Gerichten

Die Internetseite zur Ungleichbehandlung von Polizei und Nicht-Polizei vor Gerichten
Die Polizei hat die Herrschaft über die Definition von Wirklichkeit.
Der ehemalige Hamburger Innensenator Harthmut Wrocklage am 12.12.2006 in Marburg
Wenn einE PolizistIn, ein Angehöriger der Justiz oder anderer Behörden, oft aber auch dann, wenn PolitikerInnen angeklagt sind, richtet sich bereits die Ermittlungstätigkeit zumindest von Polizei und Staatsanwaltschaft, oft aber auch der Gerichte, darauf, herauszufinden, ob es Umstände gibt, die die Tat rechtfertigen (Notwehr, Versehen, Unfall, Schock, geistige Umnachtung). Wenn dagegen jemand anderes angeklagt ist, richtet sich das Interesse der Ermittlungsbehörden darauf, dem Beschuldigten die Tat nachzuweisen. Das ist in den Gerichtsakten, Vernehmungen und spätestens in Anklage und/oder Urteil gut erkennbar. Mechanismen sind u.a.:…

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