Die richterliche Unabhängigkeit ist eine verlogene Angelegenheit, Die Entfesselung der Dritten Gewalt

„..Wie soll ein Richter unabhängig sein, der sein ganzes Land hinsichtlich der Beförderung in Aufrückstellen von der Exekutive abhängt.
Nicht jeder Mensch ist zum Märtyrer für eine Idee geboren, andererseits hat jeder Mensch die Pflicht für seine Familie und für sein Fortkommen zu sorgen.
Die richterliche Unabhängigkeit ist eine verlogene Angelegenheit, so lange dies System besteht….
Ein ganz böses Kapitel ist die so genannte Dienstaufsicht der Exekutive, die tausend Hände hat, um den Richter abhängig zu machen und die Rechtssprechung zu beeinflussen…
Eine ganz böse Fessel liegt ferner in dem Umstand, daß Gerichte nicht selbst Ihre Haushaltsmittel bei der Legislative beantragen, ihre Forderungen dort begründen und nur ihr gegenüber für die Verwendung verantwortlich sind, daß all das vielmehr in der Hand der Exekutive ist. Den Gerichten kann also von der Exekutive der Brotkorb nach Belieben je nach Wohl- und Schlechtverhalten höher gehängt werden.
Das man trotzdem von unabhängigen Gerichten spricht, ist einfach eine Verletzung der Wahrheit (Lüge). Um so grotesker wirkt sich das alles bei den Verwaltungsgerichten aus.
Der Kontrolleur ist wirtschaftlich völlig in der Hand des Kontrollierten. Der Kontrollierte sucht sich den Richter aus, hält sie durch Beförderungsaussichten und Dienstaufsichtsmittel in Atem, misst ihnen jährlich die sachlichen Bedürfnisse zu…“
Dr. Paulus van Husen (Präsident des Verfassungsgerichtshofes NRW und Präsident des Oberverwaltungsgerichts NRW) Die Entfesselung der Dritten Gewalt

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