Die Staatsanwaltschaft schlägt bei versehentlichem Zahlungsverzug Gnadenlos zu, April 2008
Nadja K. staunte nicht schlecht als sie den Brief der Landesjustizkasse B. las. Ihr wurde ein Zahlungsverzug i.H.v 50 Euro vorgeworfen. Knapp 300€ solle sie nun sofort bezahlen.
Die 27-jährige Frau hatte wegen einer Straftat (Urteil: 400€ Geldstrafe) eine Ratenzahlung beantragt, da sie als Hartz IV- Empfängerin unmöglich einen solchen Betrag ausgleichen kann. Nachdem ihr dieser bewilligt wurde zahlte sie regelmäßig und pünktlich ihr Raten an die Landesjustizkasse. Ausgerechnet im April unterlief ihr ein Fehler bei der Überweisung. Eine falsche Rechnungsnummer im Verwendungszweck bracht ihr das Verhängnis.
Ein Anruf bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erbrachte ihr weiteren Kummer. Dort stellte man sich stur und erwähnte gleichzeitig, dass ein Hafbefehl gestellt wurde, da sie nicht bezahlt habe. Nadja K. gab nicht auf. Sie schrieb ihr Anliegen an die Staatsanwaltschaft und belegte ihren Fehler, indem sie den Kontoauszug beilegte. Sie überwies, als zusätzlichen Guten Willen, am 01.05.08 wieder ihre Rate an die Landesjustizkasse. Aber auch dies brachte ihr keinen Erfolg. Ein zweizeiliger Brief kam 2 Wochen später, indem man ihr deutlich zu verstehen gab, dass bei einem Zahlungsverzug unverzüglich ein Haftbefehl erlassen wird. Über diese Vorgehensweise wüsste sie schliesslich bescheid. Über den Verbleib ihrer geleisteten Zahlung wurde geschwiegen.
Ergebnislos versuchte die Junge Frau das Geld zu beschaffen und hoffte, das sich die Polizei Zeit lassen würde, bis sie das Geld zusammen hat.
Ende Mai um 6:30 h klingelte die Polizei dann sturm bei Nadja K. Der Haftbefehl wurde, vor den Augen ihres 3-jährigen Stiefkindes vollzogen. Auch die Bemühung des Polizeibeamten blieb ohne Erfolg. Somit musste Frau K. ihre Ersatzfreiheitsstrafe in der 60 km entfernten JVA antreten.
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