Die zentrale Hinrichtungsstätte der DDR, MDR, 10.02.2009
Seit 1960 wurden Todesurteile in der Strafvollzugseinrichtung in der Leipziger Alfred-Kästner-Straße vollstreckt. Der Ort war ein Staatsgeheimnis.
Ein etwa zwölf Quadratmeter großer Raum – leer und fensterlos. An der Decke ist eine Neonröhre angebracht. Das Licht ist grell. Die Wände sind weiß getüncht, an vielen Stellen bröckelt der Putz, roter Klinker kommt zum Vorschein. Es riecht modrig und es ist gespenstisch still. Neben der Tür ist ein Wasserhahn installiert, auf dem Steinfußboden zieht sich eine Abflussrinne entlang. In der Mitte des Raumes kann man noch die Umrisse der Guillotine erkennen, die hier bis 1968 gestanden hat. Jetzt hängt ein schlichtes Holzkreuz an der Wand. Das ist der Hinrichtungsraum in der zentralen Hinrichtungsstätte der DDR. Sie befand sich seit 1960 inmitten eines Wohngebiets, in der Alfred-Kästner-Straße im Leipziger Süden. Sie war ein streng abgeschotteter Teil einer Strafvollzugseinrichtung. Von den insgesamt etwa 68 Hinrichtungen haben weder Häftlinge noch Anwohner jemals etwas bemerkt. Erst 1990 erfuhr die Öffentlichkeit von dieser Stätte.
Die zum Tode Verurteilten trafen erst wenige Stunden vor der geplanten Hinrichtung in der Alfred-Kästner-Straße ein. Sie wurden zunächst in einen winzigen Verwahrraum gebracht. In diesem Raum waren eine Kloschüssel und ein Waschbecken installiert, in der Mitte stand ein Holztisch. Ein Beamter teilte dem Delinquenten mit, dass sein Gnadengesuch abgelehnt worden sei und er nun die Möglichkeit habe, einen Abschiedsbrief zu schreiben, der die Adressaten selten erreichte: Die Briefe fanden sich 1990 in den staatsanwaltschaftlichen Unterlagen. Ein “letzter Wunsch” war dagegen nicht vorgesehen.
Mit freiem Oberkörper und mit einem Lederriemen über der Brust gefesselt, wurde der Delinquent zum festgesetzten Hinrichtungstermin von zwei Wärtern in einen anliegenden Raum gebracht. Hier wurde er vom Henker durch “unerwarteten Nahschuss in das Hinterhaupt” hingerichtet. Diese Hinrichtungsart nach sowjetischem Vorbild galt als “human” und sollte dem Opfer “unnötige Qualen” ersparen. Die Leiche des Hingerichteten wurde anschließend in einem vernagelten Holzsarg zum nahe gelegenen Südfriedhof gebracht und dort in der kommenden Nacht unter größter Geheimhaltung verbrannt. In den Krematoriumsbüchern steht lediglich der Vermerk “Anatomie”. Die Asche wurde anonym verscharrt.
Nach der Wiedervereinigung mussten sich zwei DDR-Juristen vor dem Berliner Landgericht für die Todesurteile verantworten. Sie wurden wegen “Rechtsbeugung” und “Totschlags” zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht kam zu dem Schluss, dass selbst nach dem strengen DDR-Recht die Todesstrafe in wenigstens zwei Fällen zu Unrecht verhängt worden war.
2001 beschloss die Sächsische Staatsregierung in einem Kabinettsbeschluss, dass die Hinrichtungsstätte in der Leipziger Alfred-Kästner-Straße als historischer Ort erhalten bleiben muss. Seit einigen Jahren erinnert eine Plakette am Eingang an die hier hingerichteten Menschen.