Dienstaufsicht und die Verfilzung der Justiz beim Landgericht Ravensburg

Dienstaufsicht und die Verfilzung der Justiz beim Landgericht Ravensburg
(der “Vollblutpolitiker Präsident des LG-Ravensburg Hans Georgii”, wie Landrat Widmann ihn nannte)
“Präsident des Landgerichts Richter Freilich” schrieb Franz Steinle am 15.04.2002 als Antwort auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde des “institut voigt” (siehe Seite 1 und 2) vom 08.04.2002, “Freilich sehe ich keinen Anlass zu Maßnahmen der Dienstaufsicht.” (siehe Seite 3). Wie oben bereits erwähnt, ging es bei dieser Dienstaufsichtsbeschwerde um den Vorsitzenden Richter König, der Mitglied im Aufsichtsrat der Stiftung Liebenau ist. Er ist zwar aus dem Landgericht sang und klanglos verschwunden, wird aber noch auf der Liste der Aufsichtsräte der Stiftung Liebenau als “Vorsitzender Richter im Landgericht” aufgeführt (wir verkneifen uns einen Kommentar zu der Tatsache, dass er sogar ‘Mitglied der Ethikkommission’ ist). Wir machen einfach mit: Es ist egal, ob die Liste korrekt ist oder nicht – Hauptsache König kann mit den betitelten Personen am Aufsichtsrat mithalten. In seiner Antwort auf unsere Dienstaufsichtsbeschwerde versteigt Gerichtspräsident Steinle sich zu der Behauptung, die Täigkeit Königs im Aufsichtrat sei unbedenklich, da er dort ehrenamtlich tätig sei. Man mag es fast nicht glauben, dass er sich traut, das zu schreiben. Diese Tätigkeit hätte niemals erlaubt werden dürfen, denn die Stiftung Liebenau ist ein sehr häufiger “Kunde” des Landgerichts und ist, vor allem, in den Fall Unternehmer B. verstrickt. Es bedarf schon fast keiner Erwähnung mehr, dass Steinle dann auch hinsichtlich der Missachtung der zwei in der Dienstaufsichtsbeschwerde genannten UN-Resolutionen eine Antwort schuldig blieb. Auch unser Vorschlag, einen Vertrag mit König abzuschließen, der ihm verbietet, die ersten 5 Jahre nach Beginn seines Ruhestands eine Anstellung bei der Stiftung Liebenau anzutreten, blieb unkommentiert.

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